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Der Kreistag bestellt zum 1. stellvertretenden SchriftführerHerrn Jürgen Bornemann III. Zusammenfassung Zum Erstellen und Unterzeichnen der Sitzungsniederschriften des Kreistags und des Kreisausschusses bestellt der Kreistag einen neuen 1. stellvertretenden Schriftführer (§ 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW, § 24 Abs. 1 Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Soest).
Zum Erstellen und Unterzeichnen der Sitzungsniederschriften des Kreistags und des Kreisausschusses bestellt der Kreistag einen neuen 1. stellvertretenden Schriftführer (§ 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW, § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung). Die bisherige 1. stellvertretende Schriftführerin, Frau Oberreuter, ist zum 1. Juli 2011 in die Abteilungsleitung der Abteilung Personal und Organisation gewechselt. Herr Bornemann leitet seit dem 1. Juli 2011 das Büro der Landrätin. Es ist beabsichtigt, Herrn Bornemann zum 1. stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. |
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