Bürgerinformationssystem
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„Der Kreistag beschließt die Öffentliche Auslegung zum Landschaftsplan VI ‚Werl’ “.
III. Zusammenfassung
Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 24.07.2003 wurde ab 2006 der Planentwurf für den Landschaftsplan VI „Werl“ durch die Untere Landschaftsbehörde erarbeitet. Nach der im Frühjahr 2010 erfolgten frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden die Anregungen und Bedenken verwaltungsseitig in enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe des Umweltausschusses geprüft und entsprechend bei der weiteren Fortschreibung des Landschaftsplanentwurfes berücksichtigt.
Nach den Vorgaben des Landschaftsgesetzes NW ist der geänderte Planentwurf nunmehr öffentlich auszulegen.
Am 24. Juli 2003 hat der Kreistag des Kreises Soest die Aufstellung des Landschaftsplanes VI „Werl“ beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Planes umfasst das Gebiet der Stadt Werl.
Entsprechend den Vorgaben des Landschaftsgesetzes NW (§ 27a und § 27b) hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 15.02. bis 15.03.2010 statt gefunden.
Der Planentwurf hat in dieser Zeit bei der Kreisverwaltung Soest und der Stadtverwaltung Werl ausgelegen. Am 24. und 25.02.2010 wurden in der Stadtverwaltung Werl Bürgersprechstunden zur Unterrichtung der Bürger über die allgemeinen Ziele und Grundsätze sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt. Die hieraus resultierenden Anregen und Bedenken wurden mit den schriftlichen Einwendungen der Bürgerbeteiligung in einer Aufstellung zusammengefasst.
Von den angehörten 75 Trägern öffentlicher Belange (TÖB) äußerten 26 Stellen insgesamt 138 Anregungen und Bedenken (siehe Auswertung TÖB). Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich einerseits schwerpunktmäßig auf befürchtete Nutzungs-, Erweiterungs- und Unterhaltungsbeschränkungen in den bestehenden oder jetzt neu geplanten Schutzgebieten. Andererseits sprechen sich die beteiligten Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände für größere Schutzausweisungen, weitergehende Nutzungs- und Bewirtschaftungsbeschränkungen sowie zusätzliche Festsetzungen aus.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung haben 30 Bürger insgesamt 41 verschiedene Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Auswertung Bürgerbeteiligung). Die privaten Einwendungen richten sich größtenteils gegen die Unterschutzstellung von Flächen betroffener Grundeigentümer. Vor allem im landwirtschaftlichen Bereich werden Bewirtschaftungs- und Nutzungseinschränkungen befürchtet. Teilweise beruhen die Einwendungen auch auf reinen, leicht auszuräumenden Verständnisproblemen der komplexen Planunterlagen.
Im Anschluss an das förmliche Beteiligungsverfahren haben zahlreiche informelle Erörterungsgespräche mit Einwendern stattgefunden. Dabei wurden von der Planverfasserin die Ziele der Planung näher zu erläutert und die Einwendungen im Detail diskutiert. Soweit möglich wurden die Planungsinhalte im Sinne einer einvernehmlichen Lösung geändert. In der weiteren Bearbeitung wurden der Text und die Karten des Plans entsprechend überarbeitet.
Die vom Ausschuss für Umwelt eingesetzte Arbeitsgruppe hat in 3 Sitzungen über die Eingaben sowie über die Lösungsvorschläge der Verwaltung beraten. Das so einvernehmlich zwischen der Arbeitsgruppe und der Planverfasserin abgestimmte Ergebnis wurde in den Planentwurf eingearbeitet (siehe Auswertung TÖB und Bürgerbeteiligung).
In der Planfortschreibung haben sich gegenüber dem Vorentwurf insbesondere folgende wichtige Änderungen ergeben:
Der vorliegende aktuelle Entwurf des LP VI „Werl“ sieht eine Ausweisung von 3 Naturschutzgebieten (NSG) und 8 Landschaftsschutzgebieten (LSG), 26 geschützten Landschaftsbestandteilen (LB) sowie 8 Naturdenkmalen (ND) vor. In einer zusätzlichen Karte werden nach anderen Rechtsvorschriften bereits geschützte Objekte als „Nachrichtliche Darstellungen“ aufgenommen (z.B. FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Vogelschutzgebiete, Bodendenkmäler)
Im weiteren Verfahren sieht das Landschaftsgesetz NW die öffentliche Auslegung des Planentwurfes vor. Diese soll nach vorheriger Information der Bürger über den Umgang mit ihren Eingaben im April/Mai 2011 erfolgen. Gleichzeitig erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung nach den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
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