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Der Kreisausschuss stimmt der Weiterführung der trägerunabhängigen Pflegeberatung durch die 5 kreisangehörigen Städte Geseke, Lippstadt, Soest, Warstein und Werl sowie den als Anlage 1 beigefügten Qualitätsstandards vom 10.05.2010 zu.
Die Verteilung der im Kreishaushalt eingeplanten Haushaltsmittel für die trägerunabhängige Pflegeberatung erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2010 jeweils zur Hälfte nach der Anzahl der Einwohner über 65 Jahre sowie nach der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Beratungen (Ziffer 4.1 des Standards). Die Mittel werden jeweils zum 01.07. d. J. ausgezahlt, als Basis wird die Anzahl der Beratungen des vorhergehenden Kalenderjahres zu Grunde gelegt.
III. Zusammenfassung
Der Kreis Soest hat mit den Städten Soest, Lippstadt, Geseke, Warstein und Werl trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen (§ 4 Landespflegegesetz) in Anbindung an die dortigen Sozialämter vereinbart.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten soll die träger-unabhängige Beratung auf der Grundlage von Qualitätsstandards weiterentwickelt werden (vgl. Anlage 1).
Der Kreis Soest hat mit den Städten Soest, Lippstadt, Geseke, Warstein und Werl trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen (§ 4 Landespflegegesetz) in Anbindung an die dortigen Sozialämter vereinbart. Durch Bildung von Bezirken über die Grenzen der jeweiligen Städte hinaus wurde eine flächendeckende Sicherstellung der Beratung gewährleistet.
Die 5 Beratungsstellen haben sich als Informations- und Beratungsstellen im Netz der Hilfen für Pflegebedürftige und deren Angehörige gut etabliert. Die Berichte der Beratungsstellen sind in den vergangenen Jahren in diesem Ausschuss regelmäßig vorgestellt worden.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten soll die träger-unabhängige Beratung auf der Basis der anliegenden Qualitätsstandards weiterentwickelt werden.
Schwerpunkte sind - die Festlegung der zu erbringenden Aufgaben (Ziffer 2.1 und 2.2) - die Vorhaltung von weiterhin 5 Trägerunabhängigen Beratungsstellen sowie ergänzend Ansprechpartnern in allen Städten und Gemeinden (Ziffer 3.1) - die Vernetzung mit anderen Akteuren (Ziffer 3.2) - eine Neuorientierung der Finanzierung (Ziffer 4.1)
Zu Ziffer 3.1: Mit Datum vom 16.12.2004 hat der Kreistag nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie im Kreisausschuss beschlossen, die Weiterführung der Beratung durch die o. g. 5 Städte für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren verbindlich zuzusichern.
Nach Ablauf der 5 Jahre zum 31.12.2009 ist nunmehr ist über die Fortführung der trägerunabhängigen Beratung zu entscheiden.
Zu Ziffer 4.1: Die Kreise sind im Rahmen der pflichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten für die Finanzierung zuständig. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der (jährlich erneut ermittelten) Zahl der über 65jährigen Einwohner im Kreis (Plan 2010: Ergebniskonto 531.1.000; 81.747,-- €) Bisher wurden die Mittel nach diesem Schlüssel auf die jeweiligen Bezirke verteilt. Dies führt in der Praxis dazu, dass aufgrund der deutlichen Unterschiede bei der Anzahl der durchgeführten Beratungen in den beteiligten Städten erhebliche Unterschiede bei den Kosten für eine einzelne Beratung bestehen (vgl. Anlage 2).
Es ist eine Entscheidung über die Verteilung des Förderungsbetrages ab 2010 zu treffen.
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