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Der Jugendhilfeausschuss bewilligt die Anträge zum Kinder- und Jugendförderplan 2009 – 2014 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung im wie folgt dargelegten Umfang:
Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die umgehend erfolgten Schritte und ersten Maßnahmen zum Kinder- und Jugendförderplan 2009 – 2014. III. Zusammenfassung
Der Kinder- und Jugendförderplan 2009 – 2014 wurde durch den Jugendhilfeausschuss am 01.02.2010 beschlossen. Dieser neue Förderplan eröffnet den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren in der Kinder- und Jugendarbeit die Möglichkeit, Anträge für Maßnahmen und Projekte zu stellen. Es liegen aktuell 6 Anträge vor, die den Voraussetzungen des Kinder- und Jugendförderplans 2009 – 2014 entsprechen.
IV. Sachdarstellung
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2010 den Kinder- und Jugendförderplan 2009 – 2014 beschlossen. Dieser Plan eröffnet den Akteuren in der Kinder- und Jugendarbeit durch ein höheres Budget und durch fachlich-inhaltliche Schwerpunkte neue Akzente zu setzen. In der Kinder- und Jugendarbeit sollen verstärkt bedarfsorientierte Angebote eingesetzt werden, die dazu dienen, die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen.
Erste Anträge lagen bereits zu Beginn des Jahres vor, weitere Anträge sind nach der Beschlussfassung des Kinder- und Jugendförderplans 2009 – 2014 eingegangen. Diese wurden zunächst zurückgestellt, um die Genehmigung des Haushalts des Kreises Soest abzuwarten. Da dieser weiterhin im Genehmigungsverfahren bearbeitet wird, werden nun diese Anträge dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschluss ergeht aus diesem Grund unter Vorbehalt.
Anträge der Evangelischen Kirchengemeinde Wickede/Gemeinde Wickede (Ruhr), der Stadt Erwitte sowie der Gemeinde Ense (Anlagen 1 – 3)
Die drei Anträge sind jeweils darauf bezogen, die im Kinder- und Jugendförderplan 2009 – 2014 ausgewiesene Stellenplanung (s. Anlage 4) umzusetzen. Es werden jeweils 0,5 Stellen als zusätzliche Personalisierung in den Jugendfreizeiteinrichtungen vor Ort beantragt. Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Soest befürwortet diese Ausweitung des Personals im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie entspricht den Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2009 – 2014 und trägt dazu bei, die Angebote und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit auszubauen. Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von jeweils 17.500 € p. a. inkl. Landesmittel.
Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Werl (Anlage 5)
Die Evangelische Kirchengemeinde Werl beantragt zusätzliche Honorarmittel für die Realisierung eines weiteren Öffnungstages im Jugendcafé Werl. Diese Ausweitung entspricht den Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2009 – 2014 zum bedarfsorientierten Angebot und erfüllt die Voraussetzungen aus der o. g. Stellenplanung (s. Anlage 4). Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Soest befürwortet aus diesem Grund ebenfalls die Bewilligung dieses Antrages. Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von max. 5.000 € p. a.
Antrag der Gemeinde Wickede (Ruhr) auf Bezuschussung von Investitionskosten (Anlage 6)
Für die Offene Tür in Wickede wird ein Zuschuss beantragt, um Renovierungsmaßnahmen durchzuführen. Gemäß Kinder- und Jugendförderplan 2009 – 2014 sind Investitionskosten grundsätzlich förderungsfähig, wobei der Träger eine angemessene Eigenleistung zu erbringen hat und der Jugendhilfeausschuss über die Förderungshöhe im Einzelfall entscheidet (s. Anlage 7).
Auf Basis des vorliegenden Angebots werden Kosten in Höhe von ca. 14.500 € entstehen. Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Soest befürwortet eine Bezuschussung in Höhe von 10.000 €. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von ca. 70 % der Kosten und erfolgt somit analog zu den Projektförderrichtlinien des Kinder- und Jugendförderplans 2009 – 2014.
Antrag der INITEC Lippstadt zum Projekt „Werk-statt-Schule“ (s. Anlage 8)
Das Projekt „Werk-statt-Schule“ wurde bereits im Jahr 2008/2009 mit 15.318,50 € durch das Kreisjugendamt Soest gefördert. Inhaltlich entspricht dieses Projekt den Vorgaben des Kinder- und Jugendförderplans 2009 – 2014, insbesondere bezieht es sich auf die Handlungsschwerpunkte „Übergang Schule-Beruf“ und „Abbau sozialer Benachteiligungen“. Mit der beantragten Fördersumme wird der maximale Förderbetrag (max. 70 %) nicht überschritten. Insofern befürwortet das Kreisjugendamt Soest die Bezuschussung des Projekts und empfiehlt die beantragte Fördersumme zu beschließen.
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