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Vorlage - 89/2010  

 
 
Betreff: Bildung eines Aufsichtsrates der wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Zentrale Steuerungsunterstützung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung
19.05.2010 
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung (offen)   
Kreisausschuss
10.06.2010 
Kreisausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
24.06.2010 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Synopse: Änderung Gesellschaftsvertrag der wfg - Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.6.2010  
Antrag der Fraktion DIE LINKE und DIE SO! im Kreistag vom 21.6.2010  

Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH zu

Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH zu. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung und Besetzung des Aufsichtsrates (§§ 8-10) sowie für die Einrichtung eines Beirates für Kommunale Wirtschaftsförderung im Kreis Soest (§ 11).

 

III

III. Zusammenfassung

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die wfg - Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH einen Aufsichtrat zu bilden. Der Aufsichtsrat soll sich zusammensetzen aus der Verwaltungsführung, Mitgliedern des Kreistages sowie Vertretern der Städte und Gemeinden (Bürgermeister/ Wirtschaftsförderer).

 

Die operative Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erfolgt im Aufsichtsrat sowie in den einzurichtenden BeirätenKommunale Wirtschaftsförderung im Kreis Soest“ und Tourismus.


IV. Sachdarstellung

 

Der Kreistag hat am 10. April 2008 beschlossen, eine Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH zu gründen. Die „wfg - Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH (wfg) wurde im Sommer 2008 errichtet. Neben der Integration der Technologie-Einrichtungen (vgl. Vorlage 86/2010) wurde beschlossen, die Beteiligung der Städte und Gemeinden und mögliche Gremienveränderungen zu erörtern.

 

Die Kreisverwaltung schlägt vor, für die wfg einen Aufsichtsrat einzurichten, der sich aus Vertretern des Gesellschafters Kreis Soest sowie aus Repräsentanten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Bürgermeister, Wirtschaftsförderer) wie folgt zusammensetzt:

 

Anzahl

Sitze:

 

davon:

 

Tätigkeit/ Funktion:

1

 

Landrätin als geborenes Mitglied

8

 

vom Kreistag zu benennen:

 

1

     Bediensteter der Verwaltung (z.B. Kreisdirektor)

 

3

     CDU

 

2

     SPD       (nach Hare-Niemeyer)

 

1

     BG

 

1

     FDP

2

 

Bürgermeister (je eine Kommune größer bzw. kleiner 25.000 Einwohner)

2

 

Vertreter der Wirtschaftsförderer (je eine Kommune größer bzw. kleiner 25.000 Einwohner; andere Kommune als Bürgermeister)

13

 

Summe

 

Es wird vorgeschlagen, die derzeitige „Arbeitsgemeinschaft kommunale Wirtschaftsförderung im Kreis Soest (AGKS)“ als Beirat „Kommunale Wirtschaftsförderung im Kreis Soest“ der wfg einzurichten, in den die 14 Städte und Gemeinden wie bisher je einen Vertreter der kommunalen Wirtschafts­förderung­sgesellschaften und -dienststellen entsenden. Zwei Mitglieder des Beirates (Wirtschaftsförderer) werden in den Aufsichtsrat der wfg entsandt - je aus einer Kommune größer bzw. kleiner 25.000 Einwohner. Ebenso sollen die Bürgermeister aus je eine Kommune größer bzw. kleiner 25.000 Einwohner entsandt werden. Damit vier Städte und Gemeinden im Aufsichtsrat vertreten sein können, sollen die Wirtschaftsförderer aus einer anderen Kommune kommen als die entsandten Bürgermeister. Die Gründung von Beiräten ist bereits im geltenden Gesellschaftsvertrag vorgesehen (s. § 8).

 

Die Besetzung und die Kompetenzen des Aufsichtsrates sind den §§ 8-10 des Gesellschaftsvertrages zu entnehmen (siehe beiliegende Synopse).

 

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages liegt zurzeit der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht zur Prüfung vor. Weitere möglicherweise erforderliche Anpassungen werden den zuständigen Gremien möglichst zeitnah vorgestellt. Insofern sollte die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung vorbehaltlich erforderlicher Anpassungen erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kreis Soest auch zukünftig Alleingesellschafter der wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH bleibt. Die operative Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erfolgt im Aufsichtsrat sowie in den einzurichtenden BeirätenKommunale Wirtschaftsförderung im Kreis Soest“ und „Tourismus“. Durch die Mitarbeit in dem steuernden und überwachenden Aufsichtsrat sowie in den operativen Beiräten der wfg ist die Mitwirkungsglichkeit der Städte und Gemeinden im Kreis Soest gegeben.

 

Eine Aufnahme aller Städte und Gemeinden in die Gesellschafterversammlung wurde geprüft. Nach erfolgter Abwägung erscheint die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Aufsichtsrat und im Beirat aber zielführender. Neben weiteren Tatbeständen ist eine große Gesellschafterversammlung unter Mitgliedschaft aller 14 kommunalen Gesellschafter und zudem die Einrichtung eines Aufsichtsrates unter Mitwirkung der politischen Mandatsträger des Kreistages nach Ansicht der Verwaltung nicht praktikabel. Für die vorgeschlagene Integration ist es mit der einhergehenden Übertragung der Geschäftsanteile CARTEC und KonWerl an die wfg zudem erforderlich, dass der Kreis Soest auch weiterhin die wfg im Sinne der Formulierung der Gesellschaftsverträge beherrscht (vgl. Vorlage 86/2010 „Integration der Technologie-Einrichtungen“). Neben weiteren Aspekten kommt hinzu, dass nur bei diesem „Durchgriffsrecht“ die bestehende und steuerlich vorteilhafte Umsatzsteuerorganschaft zwischen der wfg und dem Kreis Soest aufrecht erhalten werden kann.