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Die Änderung der Hauptsatzung des Kreises Soest wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung tritt zum 1.1.2010 in Kraft.
III. Zusammenfassung
Im September 2009 wurde die Hauptsatzung wegen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW dahingehend geändert, dass Bekanntmachungen des Kreises durch Veröffentlichung in den drei Tageszeitungen im Kreis Soest erfolgen.
Der Kreis Soest beabsichtigt nunmehr, ab dem 1. Januar 2010 ein eigenes Amtsblatt herauszugeben.
Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt fallen die meisten Öffentlichen Bekanntmachungen in den Tageszeitungen weg; nur bei sondergesetzlichen Bestimmungen ist noch eine Veröffentlichung in den Tageszeitungen erforderlich.
Aufgrund dessen ist erforderlich, § 22 »Bekanntmachungen« der Hauptsatzung zu ändern bzw. zu ergänzen.
Darüber hinaus sollen einige sprachliche Anpassungen vorgenommen werden.
Die beabsichtigten Änderungen sind in der Anlage 1 mit Begründung aufgelistet.
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