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Der Kreistag stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der RLG-Verkehrsdienst GmbH auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und weist die Vertreter des Kreises Soest in der Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH an, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.
III. Zusammenfassung
Der Gesellschaftsvertrag der RLG-Verkehrsdienst GmbH wird an den Gesellschaftsvertrag seiner Mutter, der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, sowie den aktuellen Anforderungen der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Die RLG-Verkehrsdienst GmbH (RLG-VD) ist eine 100%-Tochter der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG). Der Kreis Soest ist damit mittelbar mit 36,52 % am Stammkapital der RLG-Verkehrsdienst GmbH beteiligt.
Der Gesellschaftsvertrag der RLG-VD wurde nach der Gründung nicht mehr überarbeitet und insbesondere nicht an die Anforderungen der GO NRW angepasst. Da der Gesellschaftsvertrag der RLG schon mehrfach durch die Aufsichtsbehörde geprüft wurde, wurde der Gesellschaftsvertrag der RLG-VD weitestgehend an den Gesellschaftsvertrag der RLG angepasst. Eine entscheidende Änderung ist, dass nunmehr die Gesellschafterversammlung der RLG dem Vertreter der RLG Anweisungen über sein Stimmverhalten in der Gesellschafterversammlung der RLG-VD erteilen muss. Somit haben die Kreise / Städte / Gemeinden über die Gesellschafterversammlung der RLG direkten Einfluss auf die Belange der RLG-VD (§ 8 Gesellschaftsvertrag RLG-VD). Bisher nahm diese Aufgabe der Aufsichtsrat der RLG wahr.
Die Änderungen können der synoptischen Darstellung des Gesellschaftsvertrags im Detail entnommen werden.
Die Gesellschaftsvertragsänderungen wurden der Bezirksregierung Arnsberg vorab zur Kenntnis gegeben. Änderungsvorschläge der Bezirksregierung wurden entsprechend eingearbeitet.
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