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Vorlage - 138/2016  

 
 
Betreff: Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Soest
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales
17.11.2016 
Ausschuss für Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales beschließt, vorbehaltlich der Beratungen zum Haushalt, die Fortsetzung der finanziellen Förderung der Wohnberatung im Kreis Soest im Umfang von 1,43 Stellen.
Dabei ist sicherzustellen, dass die über den Anteil einer Vollzeitstelle hinausgehenden Stellenanteile bei Bedarf für Projekte zur Weiterentwicklung des Beratungsangebots der Wohnberatung im Kreis Soest zur Verfügung stehen.

 


III. Zusammenfassung

 

Der Ausschuss für Soziales hat am 04.09.2014 beschlossen, die Finanzierung der Wohnberatungsaufgaben um 0,43 Stellenanteile zu erhöhen und der Wohnberatung gleichzeitig neue Aufgaben zu übertragen. Diese Erweiterung erfolgte befristet für zwei Jahre. Zum Ende des Jahres 2016 ist eine Entscheidung über den zukünftigen Umfang der Finanzierung der Wohnberatungsaufgaben zu treffen.

Die dauerhafte Finanzierung der zusätzlichen 0,43 Stelle ermöglicht es, neben dem hohen Bedarf an originärer Wohnberatung, auch in Zukunft inhaltliche Schwerpunkte intensiver zu bearbeiten.

 


IV. Sachdarstellung

 

Der Kreis Soest finanziert seit dem 01.01.2010 zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und -konzepte gemäß § 45 c Absatz 2 Satz 2 SGB XI gemeinsam mit den Pflegekassen je zur Hälfte 2 Halbtagsstellen des Caritas-Verbandes (in Lippstadt und Soest) zur Wahrnehmung der Aufgaben der Wohnberatung.

 

Die Pflegekassen beteiligen sich zu 50% an der Finanzierung der Wohnberatung bis zu einem Betrag von max. 66.000,- Euro pro Vollzeitstelle. Voraussetzung ist, dass sich die Kommunen in gleicher Höhe an der Finanzierung beteiligen.

Bei der Berechnung des Stellenbedarfs / Kommune legen die Pflegekassen einen Schlüssel von einer Vollzeitstelle pro 45.000 Einwohner über 64 Jahre zu Grunde. Danach ist für den Kreis Soest die Mit-Finanzierung von insgesamt 1,43 Stellen durch die Pflegekassen mit 47.190 € möglich (1,43 x 33.000 = 47.190 €).

Mittel des Kreis Soest sind im Haushalt 2016 in Höhe von 55.750 € eingeplant.

 

Der Ausschuss für Soziales hat auf dieser Grundlage am 04.09.2014 beschlossen, die Wahrnehmung der Wohnberatungsaufgaben durch den Caritas-Verband um 0,43 Stellenanteile zu erhöhen. Diese zusätzlichen Stellenanteile sollten für folgende neue Aufgaben genutzt werden:

 

  1. Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur im Kreis Soest.
  2. Kooperation zwischen Wohnberatung und Ehrenamt
  3. Erweitertes Umzugsmanagement.

 

Die Erweiterung erfolgte befristet für zwei Jahre; innerhalb dieses Zeitraums sollten die Auswirkungen der Erweiterung bewertet und dem Ausschuss für Soziales zur Entscheidung über die weitere Umsetzung vorgelegt werden.

 

Am 18.02.2016 erstattete der Caritas-Verband dem Ausschuss für Soziales einen Zwischenbericht.

 

Aktueller Stand:

 

  1. Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur im Kreis Soest
    Tagesstruktur und Alltagshilfen – Begleitung und Betreuung

      Fazit: Auf der Grundlage einer ausführlichen Situationsanalyse in einer Region ist deutlich geworden, dass mit einer gut abgestimmten Beratungs- und Angebotsstruktur verschiedenen Hilfebedarfen - wie fehlende Selbstständigkeit, Angst oder depressive Lebensgefühle - wirksam begegnet werden kann, ohne zusätzliche Angebote zu schaffen.

Das beispielhaft erarbeitete Konzept TABB (Tagesstruktur – Alltagshilfen – Begleitung – Betreuung) macht dabei Effekte deutlich, wie einer Versorgungslücke angemessen begegnet werden kann.
Die Anwendung des Konzeptes konnte noch nicht erprobt werden.

 

  1. Kooperation zwischen Wohnberatung und Ehrenamt

      Fazit: Im Rahmen des Modellprojekts „Lippetaler Kleeblatt“ werden Synergieeffekte zwischen ehrenamtlicher Koordinierungsstelle und professioneller Wohnberatung erkennbar. Es finden gegenseitige Vermittlungsgespräche statt.

 

  1. Erweitertes Umzugsmanagement

      Fazit: Es besteht eine hohe Nachfrage nach barrierefreiem, bezahlbaren Wohnraum, der kein ausreichend adäquates Angebot gegenüber steht.
Umzüge in passende Wohnungen konnten deshalb nicht vermehrt vermittelt werden.
In der Folge entsteht aber ein erhöhter Wohnraumanpassungs- und Beratungsbedarf in bestehenden Wohnungen. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen.

Die originären Aufgaben der Wohnberatung werden durch den Caritas-Verband in einem Jahresbericht dargestellt. Der Jahresbericht macht regelmäßig die weiterhin bestehende Bedeutung der Wohnberatung deutlich.

Die dauerhafte Finanzierung der zusätzlichen 0,43 Stelle ermöglicht es, neben dem hohen Bedarf an originärer Wohnberatung, auch in Zukunft inhaltliche Schwerpunkte intensiver zu bearbeiten.

Weiterhin ist zu erwarten, dass die in der Pflegestärkungsgesetzen II und III angelegte vorrangige Förderung der ambulanten Pflege eine steigende Nachfrage nach den Angeboten der Wohnberatung und ergänzenden präventiven Angeboten mit sich bringt.

 

Zwischen dem Caritas Verband und dem Kreis Soest findet jährlich ein Austauschgespräch auf Basis des Jahresberichts statt. Im Rahmen dieses Gesprächs werden der bisherige Verlauf der Wohnberatungsaufgaben bilanziert und die Schwerpunkte für das jeweils kommende Jahr vereinbart.

Die Konferenz Alter und Pflege hat in ihrer Sitzung am 26.10.2016 die Fortsetzung der Förderung der 1,43 Stellen in der Wohnberatung empfohlen.