Bürgerinformationssystem

Vorlage - 96/2016  

 
 
Betreff: Entwurf eines Verpackungsgesetzes (VerpackG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
06.09.2016 
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz (offen)   

Sachverhalt
Anlagen:
Tischvorlage zur Vorlage 96/2016  

III. Zusammenfassung

 

In den letzten Monaten hat sich erwiesen, dass die unüberbrückbaren Gegensätze der Positionen zu dem vom Bundesumweltministerium (BMUB) vorgelegten Arbeitsentwurf eines Wertstoffgesetzes nicht in einem Kompromiss auflösbar sind. Das Gesetzesvorhaben wird daher nicht in der ursprünglichen Form weiterverfolgt.

 

Das BMUB versucht das Gesetzesvorhaben der großen Koalition nun aber noch in Form eines nur für Verpackungen geltenden Verpackungsgesetzes umzusetzen. Ein entsprechender Arbeitsentwurf wurde vom BMUB am 10.08.2016 vorgelegt.

 


IV. Sachdarstellung

 

In den letzten Monaten hat sich erwiesen, dass die unüberbrückbaren Gegensätze der Positionen zu dem vom Bundesumweltministerium (BMUB) vorgelegten Arbeitsentwurf eines Wertstoffgesetzes nicht in einem Kompromiss auflösbar sind. Das Gesetzesvorhaben wird daher nicht in der ursprünglichen Form weiterverfolgt. Es wird bis auf weiteres nicht zu einer Erweiterung der Produktverantwortung und der Zuständigkeit der dualen Systeme auch für stoffgleiche Nichtverpackungen kommen. Ebenso wenig politisch durchsetzbar ist die vom Bundesrat geforderte Abschaffung der dualen Systeme und Übertragung der Sammelzuständigkeit auf die Kommunen für alle Wertstoffe einschließlich Verpackungen.

 

Das BMUB versucht das Gesetzesvorhaben der großen Koalition nun aber noch in Form eines nur für Verpackungen geltenden Verpackungsgesetzes umzusetzen. Ein entsprechender Arbeitsentwurf wurde vom BMUB am 10.08.2016 vorgelegt.

 

Wie schon beim Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes ist auch das wesentliche Anliegen des  neuen Arbeitsentwurfes, die Organisationsstruktur des privatwirtschaftlichen dualen Systems durch Schaffung einer zentralen Stelle auszubauen und auf Dauer abzusichern. Die zentrale Stelle, die zur Aufgabe hat, die Zahlung der Lizenzentgelte für Verpackungen zu kontrollieren, soll von den rücknahmepflichtigen Herstellern und Vertreibern selbst organisiert und getragen werden.

 

Die eigentlichen Schwachstellen der privatwirtschaftlichen Verpackungsentsorgung (fehlende kommunale Organisationshoheit und Fragwürdigkeit der Verwertungseffizienz) werden nicht beseitigt, sondern nur augenscheinlich durch schlichte Vorgabe höherer Recycling-Quoten und durch eine stärkere Regulierung der Abstimmung zwischen den dualen Systemen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nachgebessert.

 

Die von den kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld mit privaten Verbänden ausgelotete Möglichkeit zu einem kleinen Kompromiss (Beibehaltung der dualen Systeme, Schaffung einer zentralen Stelle; im Gegenzug: maßgebliche Stärkung der Rechtsposition der Kommunen bei der Papiersammlung/-verwertung und im Abstimmungsprozess gegenüber den dualen Systemen) hat das BMUB in dem Arbeitsentwurf bislang nicht aufgegriffen bzw. durchweg einseitig zugunsten der dualen Systeme ausgestaltet. Die Irritationen und Konflikte bei der Abstimmung mit den dualen Systemen werden sich auch nach dem neuen Arbeitsentwurf verschärfen. Weiterhin drohen den Kommunen der Verlust der Systemführerschaft bei der Papiersammlung und umfangreiche Verluste bei den Papiererlösen.

 

Trotz des Verzichtes auf eine Erweiterung der Zuständigkeit der dualen Systeme hält das BMUB also weiterhin an seinem Ziel fest, die Wertstoffsammlung privatwirtschaftlich zu organisieren und die bislang noch in Teilen bei den Kommunen verbliebene Organisationshoheit schrittweise zurückzudrängen.

 

Die Verbände haben bis zum 05. September Gelegenheit zu dem Arbeitsentwurf eines Verpackungsgesetzes Stellung zu nehmen. Der Landkreistag hat um Anregungen und Hinweise der Mitglieder bis zum 30.08.2016 gebeten. Die Kreisverwaltung wird daher auf Grundlage der nach wie vor unerfüllten Forderungen aus der Resolution der Kreistagsfraktionen vom 17.12.2015 Stellung nehmen.