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Der Kreistag stimmt den spätestens zum 01. Januar 2018 beabsichtigen und dieser Vorlage im Entwurf als Anlagen beigefügten Änderungen der Gesellschaftsverträge der MVA Hamm Eigentümer-GmbH und der MHB Hamm Betriebsführungs-GmbH zu. III. Zusammenfassung
Der Kreistag hat am 17.12.2015 die Ergebnisse der Verhandlungen zur Weiterentwicklung und Beteiligung am MVA-Hamm-Verbund zustimmend zur Kenntnis genommen und der Eissport-, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft des Kreises Soest mbH (EVB) das Mandat erteilt, die in der Vorlage 178/2015 unter Nr. 3 dargestellten Maßnahmen sowie alle übrigen zur Zielerreichung notwendigen Schritte umzusetzen. In Umsetzung dieses Kreistagsbeschlusses ist nunmehr die Änderung der Gesellschaftsverträge der MVA Hamm Eigentümer-GmbH und der MHB Hamm Betriebsführungs-GmbH und geplant.
Die Verwaltung hat mit Vorlage-Nr. 178/2015 vom 28.10.2015 unter Ziffer 3. umfassend über die Weiterentwicklung des MVA-Hamm-Verbundes unter Beteiligung der EVB informiert. Die Information umfasste die Auslastung der MVA Hamm, die Gesamtliefermenge und deren Aufteilung ab 2018. Auch über die gesellschaftliche Ausgestaltung der MVA Eigentümer GmbH und der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH mit den entsprechenden Anteilen und Beteiligungen wurde in dieser Vorlage informiert. Diese Informationen führten zum einstimmigen Kreistagsbeschluss vom 17.12.2015, dass die Ergebnisse der Verhandlungen zur Weiterentwicklung und Beteiligung am MVA-Hamm-Verbund zustimmend zur Kenntnis genommen werden und der EVB das Mandat erteilt wird, die dargestellten Maßnahmen sowie alle übrigen zur Zielerreichung notwendigen Schritte umzusetzen. In Umsetzung dieses Beschlusses sind nunmehr die Änderung der Gesellschaftsverträge der MVA Hamm Eigentümer-GmbH und der MBH Hamm Betriebsführungs-GmbH geplant.
Geplante Beteiligungen an der MVA Eigentümer-GmbH
Die künftige Beteiligung der EDG Holding GmbH an der MVA Hamm Eigentümer-GmbH vermindert sich ab 2018 von 46,09 % nunmehr auf 42,87 % des Stammkapitals. Die VBU GmbH soll künftig an der MVA Hamm Eigentümer-GmbH mit 31,95 % beteiligt sein.
Für die EVB ergeben sich hinsichtlich der Beteiligungen keine Veränderungen gegenüber dem im Dezember 2015 beschlossenen Sachverhalt.
Konsortialvertrag und geänderte Gesellschaftsverträge
Von den Partnern des MVA Hamm-Verbundes ist beabsichtigt, bis Ende 2016 einen Konsortialvertrag zur vertraglichen Absicherung der geplanten Weiterentwicklung abzuschließen, der den Beitritt der Kreise Soest und Warendorf als Anlieferer beinhaltet. Diesem Konsortialvertrag sollen die Entwürfe der überarbeiteten Gesellschaftsverträge der MVA Hamm Eigentümer-GmbH sowie der MHB Hamm Betriebsführungs-GmbH als von den Gesellschaftern vertraglich zu beschließende Unterlagen beigefügt werden. Diese Vertragsentwürfe sind dieser Vorlage als Anlage 1 (Synopse Gesellschaftsvertrag MHB Hamm Betriebsführungs-GmbH) und Anlage 2 (Synopse Gesellschaftsvertrag MVA Hamm Eigentümer-GmbH) beigefügt.
Inhaltlich werden in den Gesellschaftsverträgen ab 2018 im Wesentlichen Anpassungen an gemeinderechtlich aufgrund von gesetzlichen Neuregelungen mittlerweile erforderliche Anforderungen vorgenommen. Zudem wird bei der MVA Hamm Eigentümer-GmbH der bestehende Fachbeirat von bisher 12 auf bis zu 25 Personen erweitert, da der bei der MVA Hamm Betreiber-GmbH aktuell eingerichtete fakultative Aufsichtsrat mit deren Abwicklung ab 2018 ersatzlos entfallen wird.
Abweichend von der 75% Regelung für die notwendige Mehrheitsbildung wurden durch die Gesellschaften der Kreise Warendorf und Soest (AWG kommunal und EVB) eine Beschlussfassung mit 90% der Gesellschafter für eine Vielzahl relevanter Beschlüsse ausgehandelt. Damit können die beiden Minderheitsgesellschafter mit je 5,05% zumindest gemeinschaftlich einen signifikanten Einfluss auf die Beschlussfassung der Gesellschaft ausüben.
Darüber hinaus hat die EVB bei der Verhandlung der Verträge auch dafür gesorgt, dass zu jedem Zeitpunkt (höhere Gewalt und behördliche Vorgaben ausgeschlossen) die Entsorgungssicherheit für die Abfälle aus dem Kreis Soest gewährleistet ist.
Der Kreistagsbeschluss zu den geplanten Vertragsänderungen ist der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung anzuzeigen.
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