Bürgerinformationssystem
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Der Kreistag bildet den Wahlausschuss für die Landtagswahl 2017 durch einheitlichen Wahlvorschlag und wählt folgende Beisitzer:
BeisitzerStellvertreter
1.__________________CDU1.__________________
2.__________________CDU2.__________________
3.__________________CDU3.__________________
4.__________________SPD4.__________________
5.__________________ SPD5.__________________
6.__________________B90/Grüne6.__________________
III. Zusammenfassung
Für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 ist ein Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlkreise
zu bilden. Der Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleiterin (Landrätin) als Vorsitzende und 6 Beisitzern, die vom Kreistag zu wählen sind (§ 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz).
Gewählt werden können Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürger. Die Benennung und Bestellung eines beratenden Mitgliedes kommt nicht in Betracht.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag mit einstimmigem Annahme-Beschluss nicht zustande, ist Listenwahl nach Hare-Niemeyer erforderlich. Nach der Mandatsverteilung im Kreistag würde sich daraus folgende Sitzverteilung ergeben:
Der Kreiswahlausschuss hat folgende Aufgaben:
Dem Wahlausschuss für die Landtagswahl 2012 gehörten folgende Mitglieder an:
BeisitzerStellvertreter
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