Bürgerinformationssystem

Vorlage - 73/2016  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle im Kreis Soest
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:53 Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit
06.06.2016 
Ausschuss für Gesundheit ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Es ist beabsichtigt, die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel durch das Land und die Krankenkassen sowie vorbehaltlich der Haushaltsberatungen 2017 entsprechend der Richtlinie zur Unterstützung der Selbsthilfe des Landes zum 01.01.2017 bei vollständiger Refinanzierung auszubauen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag für die Fördermittel beim Land und bei den Krankenkassen zu stellen.

 


III. Zusammenfassung

 

Viele Menschen mit gesundheitlichen Belastungen können im Rahmen der Selbsthilfesysteme gestützt werden, was zur Entlastung der überlasteten Versorgungssysteme beiträgt. Dementsprechend hat die untere Gesundheitsbehörde nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) die Aufgabe, die Arbeit der im Gesundheitsbereich tätigen Selbsthilfegruppen zu fördern. Das Land hat außerdem die Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen durch Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (Selbsthilfe-Kontaktstellen-Förderrichtlinien) eingeführt.

 

Landesweit gibt es inzwischen 37 Selbsthilfe-Kontaktstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten, die nach diesen Richtlinien aufgestellt sind und gefördert werden.

 

Im Kreis Soest wurde bisher eine Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) betrieben, die aber nicht den Standards der Richtlinie entspricht. Inzwischen gibt es zurzeit kreisweit rund 40 aktive Selbsthilfegruppen, die zu unterstützen sind. Außerdem werden eine Vielzahl von Gesprächen geführt und erfolgt eine hohe Resonanz aufgrund von Aktionen, die den Bedarf im Bereich Selbsthilfe verdeutlicht.

 

Auch im Kreis Soest ist es daher dringend notwendig die bereits bestehende Struktur auszubauen und eine Selbsthilfekontaktstelle nach den Standards der Richtlinie einzurichten. Die zusätzliche Stelle, die entsprechend der Richtlinie dann insgesamt einzurichten wäre, kann damit vollständig über Fördermittel refinanziert werden.

 

Mit den Stellenanteilen könnten Angebote auf mehrere Standorte im Kreisgebiet ausgedehnt, Netzwerktreffen Selbsthilfe etabliert, die Selbsthilfe auch für befristete Gruppeneinrichtungen forciert werden und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Nach aktueller Berechnung würden Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Zudem wird § 22 ÖGDG NRW Rechnung getragen, in dem aufgeführt ist, dass die untere Gesundheitsbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit geeigneten Fachkräften zu besetzen ist.

 

Die Fördermittel sollten daher jetzt für 2017 beantragt und bei Bewilligung auch im Kreis Soest die Selbsthilfekontaktstelle gemäß üblichem Standard ausgebaut werden.


IV. Sachdarstellung

 

Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die ein ähnliches gesundheitliches Problem haben. Für viele sind diese Gruppen eine große Unterstützung dabei, mit einer körperlichen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung umzugehen. Die gesundheitliche Selbsthilfe stellt im Hilfesystem für viele Menschen einen wichtigen Baustein dar. Das Spektrum reicht dabei von reinem Austausch Betroffener und Angehöriger bis zu konkreten Hilfestellungen in Alltagssituationen. In Zeiten zunehmender Belastung medizinischer Versorgungssysteme gewinnt die Stützung und Aktivierung von Betroffenen im Rahmen von Selbsthilfe immer mehr an Bedeutung.

 

Im Kreis Soest werden diese Aktivitäten durch die Kontakt- und Informationsstelle (KISS) für Selbsthilfegruppen der Abteilung Gesundheit unterstützt, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des ÖGDG betrieben wird. Sie ist derzeit mit ½ Stelle Sozialarbeiterin besetzt. Die KISS für Selbsthilfegruppen der Abteilung Gesundheit  informiert und berät im Kreis Soest Bürger und Beteiligte im Gesundheitswesen zur gesundheitlichen Selbsthilfe. Sie fördert den Selbsthilfegedanken bei den Bürgern, vermittelt Zutrauen in Eigeninitiative und strebt eine Vernetzung aller Akteure an. Diese Tätigkeit hat ihre Anfänge im Jahr 1991, also vor 25 Jahren.

 

An erster Stelle steht dabei die Beratung von Bürgern, die sich mit einem gesundheitlichen Anliegen melden und auf der Suche nach einer geeigneten Gruppe sind. Hier gibt die KISS Informationen und verweist nach Möglichkeit auch auf weitere Unterstützungsangebote im Kreis Soest, z.B. Beratungsstellen oder Fachdienste. Häufig melden sich Bürgerinnen und Bürger, die diese Unterstützungsangebote nicht kennen und auf der Suche nach Lösungen für ein „Lebensproblem“ sind, wobei noch nicht klar ist, ob es sich um ein gesundheitliches oder soziales Thema handelt. Die KISS begleitet Bürger sehr sorgfältig bei der Gründung einer Gruppe. Hier gilt es, Erfahrungen und Wissen für ein gelingendes Engagement weiter zu geben und gleichzeitig den Einzelnen vor einer Selbstüberforderung zu schützen.

 

Die Vernetzung der Gruppen untereinander und mit dem Netz sozialer Unterstützungsangebote im Kreis Soest ist ein weiteres wichtiges Anliegen der Kontaktstelle. Mit einer engagierten Öffentlichkeitsarbeit informiert die KISS Bürger und professionell Tätige über die gesundheitliche Selbsthilfe. Derzeit gibt es kreisweit ca. 40 Selbsthilfegruppen. Durch die KISS wurden zuletzt 2015 rund 1.200 Gespräche zur Beratung, zur Koordination von Selbsthilfeaktionen sowie zur Unterstützung von Gruppen geführt, was den hohen Bedarf abbildet. Dies war mit der aktuellen Stellenbesetzung nur im Rahmen von Überstunden zu leisten.

 

Nach den Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen durch Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen erhalten solche Selbsthilfekontaktstellen einen Zuschuss zu den Personalkosten,

 

  • die themen- und institutionenübergreifend Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen unterstützen,
  • die einen umfassenden Überblick über die Selbsthilfeaktivitäten vor Ort haben,
  • die Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit zur Entstehung eines selbsthilfefreundlichen Klimas durchführen,
  • in denen Einzelpersonen über Selbsthilfegruppen informiert und über die Möglichkeit der Teilnahme an Selbsthilfegruppen beraten werden,
  • in denen Einzelpersonen in bestehende Gruppen vermittelt werden,
  • die Einzelpersonen helfen, neue Selbsthilfegruppen aufzubauen,
  • in denen bestehende Selbsthilfegruppen bei inhaltlichen und organisatorischen Gruppenproblemen beraten werden,
  • die die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch insbesondere kleiner und wenig formalisierter Selbsthilfegruppen vermitteln und organisieren,
  • die durch die Kooperation mit professionellen Helfern Möglichkeiten der Selbsthilfe-Unterstützung durch das System der Fremdhilfe aufweisen,
  • in denen mindestens zwei Personen beschäftigt sind, von denen mindestens eine hauptamtliche Fachkraft mit in der Regel Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (Vollzeitstelle) und eine Sekretariatskraft (mindestens halbe Vollzeitstelle) ausschließlich die Arbeiten in der Kontaktstelle durchführen,
  • die über eigenständige, öffentlich zugängliche Räume verfügen, die als Selbsthilfe-Kontaktstellen gekennzeichnet sind,
  • die festgelegte Öffnungszeiten an mindestens drei Wochentagen haben, davon mindestens an einem Wochentag in den Abendstunden,
  • einen eigenständigen Telefonanschluss haben und
  • die in der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen mitarbeiten.

 

Landesweit gibt es inzwischen 37 Selbsthilfe-Kontaktstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Im Kreis Soest sind diese Standards bisher nicht erfüllt. Aufgrund des dargestellten Bedarfs ist der Ausbau aber auch im Kreis Soest dringend erforderlich, so dass eine Selbsthilfekontaktstelle mit den entsprechenden Standards eingerichtet werden kann.

 

Die Standards der Richtlinien sehen unter anderem vor, dass mindestens 1 Fachstelle Sozialarbeit und ½ Stelle Assistenz bereitgestellt werden. Da ½ Stelle bereits für die KISS als Pflichtaufgabe nach ÖGDG eingerichtet ist, würde insgesamt 1 weitere Stelle benötigt (½ Sozialarbeit, ½ Assistenz). Nach aktueller Berechnung würden Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung gestellt, so dass die Stelle vollständig refinanziert wäre.

 

Bei Ausbau der KISS könnten auch die Aufgaben wie in den Richtlinien vorgesehen ausgeweitet werden. Konkret bedeutet das im Kreis Soest, dass z. B. das Projekt selbsthilfefreundliches Krankenhaus auf mehrere Krankenhäuser im Kreisgebiet ausgedehnt, Netzwerktreffen Selbsthilfe etabliert, die Selbsthilfe auch für befristete Gruppeneinrichtungen forciert werden und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen könnte. Der mit der VHS Werl organisierte Tag zum Thema Depression, für den eine hohe Nachfrage bestand, könnte auch an anderen Standorten angeboten werden.