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Vorlage - 160/2008  

 
 
Betreff: 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kreises Soest vom 07.12.2000 und Herstellung des Einvernehmens zum privatrechtlichen Entgelt der ESG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
18.11.2008 
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
04.12.2008 
Kreisausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
18.12.2008 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Der Kreistag beschließt

Der Kreistag beschließt

 

A)     die 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kreises Soest vom 07.12.2000

 

und erteilt

 

B)     das Einvernehmen des Kreises Soest hinsichtlich der Entgeltkalkulation der ESG für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten für das Jahr 2009.

 

 

 

III

III. Zusammenfassung

 

Die Gesamtkosten der Abfallwirtschaft für das Jahr 2009 bleiben trotz einiger Kostensteigerungen in der Summe gegenüber dem Vorjahr in etwa auf dem gleichen Stand. Auch die Mengenprognosen für kommunale Abfälle bleiben im Vergleich zum letzten Jahr nahezu unverändert, während bei den gewerblichen Abfällen eine reduzierte Mengenprognose zu Grunde gelegt wird.

 

Mit der vorgelegten Gebühren- und Entgeltbedarfsberechnung ist es gelungen, die Mengen-/Leistungsgebühren für kommunale Sammelanlieferungen seit dem 01.06.2005 auf einem konstanten Niveau zu halten, während die Einwohner bezogenen Gebührentarife (Grundgebühr, Pauschale für separate Systeme) seitdem sogar deutlich gesenkt werden konnten. Darüber hinaus können die Mengen- bzw. Leistungsgebühren und –entgelte für Einzelanlieferungen kommunaler und gewerblicher Abfälle sowie der Tarif für Sammelanlieferungen gewerblicher Mischabfälle gegenüber dem Vorjahr leicht herabgesetzt werden.

 


IV. Sachdarstellung

 

Zuständigkeiten

 

Die Entsorgungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten („Gewerbeabfälle“) wurde 1998 vom Kreis Soest auf die ESG übertragen. Seitdem weist die ESG privatrechtliche Entgelte in eigener Zuständigkeit aus. Der Kreis Soest ist weiterhin öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Entsorgung kommunaler Abfälle aus privaten Haushalten; er erhebt in dieser Funktion öffentlich-rechtliche Gebühren.

 

Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird die Kalkulation sowohl der Gebühren als auch der Entgelte in einer gemeinsamen Bedarfsberechnung vorgenommen.

 

Gebührenstruktur

 

Die in den letzten Jahren bestehende Gebührenstruktur aus

 

  • einer Grundgebühr in € pro Einwohner und Jahr für Anteile der Vorhalte- bzw. Fixkosten,
  • einer Mengen- bzw. Leistungsgebühr in € pro Tonne für variable Kosten sowie
  • einer pauschalen Einwohner bezogenen Gebühr in € pro Einwohner und Jahr für die Abrechnung von separaten Systemen (Schadstoffe, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Altpapier)

 

hat sich in der Praxis bewährt. Diese Gebührenstruktur soll auch für das Jahr 2009 beibehalten werden.

 

Kostenentwicklung

 

Grundlagen der Gebühren- und Entgeltkalkulation für das Jahr 2009 sind der vom Aufsichtsrat der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH am 29.10.2008 verabschiedete Wirtschaftsplan der ESG sowie die in der Gebührenbedarfsberechnung ausgewiesenen ansatzfähigen Kosten des Kreises.

 

Das bisherige Entsorgungskonzept ist auch Basis der Kostenkalkulation für die Gebühren- und Entgeltberechnung des Jahres 2009. Es umfasst im Wesentlichen

 

  • die Entsorgung der Wertstoffe

-durch die Kompostierung der Bioabfälle,

-die Verwertung des Altpapiers und

-die Entsorgung der Elektroaltgeräte,

 

  • die Entsorgung von Schadstoffen aus Haushalten sowie

 

  • die Entsorgung der Restabfälle

-durch die Verwertung als Brennstoff in der Zementindustrie (BRAM),

-die thermische Behandlung in der MVA und

-die biologische Behandlung in der BA Ennigerloh sowie

-die Ablagerung der vorbehandelten Abfälle auf der Deponie Ennigerloh.

 

Der Umfang der Gesamtkosten der Abfallwirtschaft bleibt in der Gesamtsumme gegenüber dem Vorjahr in etwa auf dem gleichen Niveau. Bei differenzierter Betrachtung ergeben sich Mehrkosten insbesondere durch gestiegene Energiepreise (höhere Transport- und Behandlungskosten). Diese können jedoch kompensiert werden durch betriebliche Optimierungen sowie durch eine erhöhte Auflösung von Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre.

Im Übrigen reduzieren sich die Gesamtkosten auch durch geringere Behandlungskosten infolge rückläufiger Gewerbemengen.

 

Die Gebühren- und Entgelttarife bleiben gegenüber 2008 damit weitgehend unverändert. Die Mengen- bzw. Leistungsgebühren und –entgelte für Einzelanlieferungen kommunaler und gewerblicher Abfälle sowie der Tarif für Sammelanlieferungen gewerblicher Mischabfälle können gegenüber 2008 sogar um etwas mehr als 3% gesenkt werden.

 

Die Einwohner bezogene Grundgebühr kann auf Grund der Rückflüsse von Überschüssen aus den Vorjahren sowie durch die Einbeziehung von Rückstellungen für die Nachsorge (Sickerwasserbehandlung) leicht auf 8,70 € je Einwohner reduziert werden.

 

Die Kosten der Pauschale für separate Systeme werden durch die prognostizierten Altpapiererlöse und durch Zuführungen aus der Gebührenrücklage (Überschüsse aus Papiererlösen der Vorjahre) vollständig kompensiert, so dass diese Gebührenpauschale wie im Vorjahr mit 0,00 € angesetzt werden kann.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Mengen-/Leistungsgebühren seit dem 01.06.2005 auf einem konstanten Niveau gehalten werden konnten, während die Einwohner bezogenen Gebührentarife seitdem sogar um 3,75 € gesenkt wurden (Grundgebühr von 10,70 € auf 8,70 €, Pauschale für separate Systeme von 1,75 € auf 0,00 €).

 

Mengenentwicklung

 

Die Mengenprognosen für kommunale Abfälle bleiben im Vergleich zum letzten Jahr nahezu unverändert.

 

Entsprechend wird beim Tarif 01 mit 43.000 t (+100 t) Hausmüll aus kommunaler Sammlung kalkuliert. Die Prognose für kommunalen Sperrmüll (Tarif 02) bleibt unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung in 2008 konstant bei 5.000 t. Auch die Mengenprognose für die Tarifstelle 03 „Einzelanlieferungen“ bleibt in 2009 mit insgesamt 4.500 t im Vergleich zu 2008 stabil.

 

Die Mengenansätze für die von den Kommunen/Haushalten sowie aus dem Gewerbe angelieferten Bioabfälle (Tarif 31 und Tarif 32) bleiben bei insgesamt 30.000 t.

 

Dem anhaltenden Mengenrückgang bei Abfallgemischen aus dem gewerblichen Bereich wird mit einem entsprechend reduzierten Mengenansatz von 21.000 t (-1.800 t) Rechnung getragen. Der Mengenrückgang ist u. a. auf verstärkte energetische Verwertungsangebote (Ersatzbrennstoff) sowie auf verschärften Wettbewerb von Seiten nicht ausgelasteter externer Behandlungsanlagen (MVA) zurückzuführen. Im Bereich Boden/Bauschutt dürfte überwiegend die baukonjunkturelle Entwicklung für den Mengenrückgang verantwortlich sein, der zu einer um 900 t reduzierten Mengenprognose von 46.100 t führt.

 

Erläuterungen zur Kalkulation

 

Die Grundgebühr kann für 2009 insbesondere durch die Zuführung von Überschüssen des Kreises Soest aus den Vorjahren sowie die Einbeziehung von Rückstellungen der ESG zur Deckung laufender Nachsorgekosten (Sickerwasserbehandlungsanlage) um 0,05 € auf 8,70 € pro Einwohner und Jahr gesenkt werden.

 

Die wesentlichen Kosten der Grundgebühr werden weiterhin durch die Nachsorgekosten der Deponie (insbesondere für die Sickerwasserreinigung) sowie die „take-or-pay-Verpflichtungen“ für die Brennstoffgewinnungsanlage Erwitte verursacht.

 

 

Die Mengen- und Leistungsgebühren des Tarifs T 01 (Abfälle aus kommunaler Sammlung) und des Tarifs 02 (Sperrmüll) bleiben unverändert. Dagegen kann die Gebühr für den Tarif 03 (Einzelanlieferungen) auf Grund geringerer Betriebskosten von 189,00 €/t auf 183,00 €/t gesenkt werden. Gleiches gilt für den Entgelttarif T 03 für Einzelanlieferungen gewerblicher Abfälle, der ebenfalls von 189,00 €/t auf 183,00 €/t (Brutto) reduziert werden kann.

Die Mindestgebühr des Tarifs 03 soll wie bisher 10 € je Anlieferung mit dem PKW betragen. Darüber hinaus kann das Entgelt für gewerbliche Mischabfälle T 05 von 150,00 auf 145,00 €/t (Netto) gesenkt werden.

 

Die Gebühren für die Tarife 31 „Bioabfall aus kommunaler Sammlung“ und T 32 „Garten- und Parkabfälle aus privaten Haushalten“ bleiben für das Jahr 2009 mit 83,00 €/t bzw. 39,50 €/t stabil. Auch die Mindestgebühr / Wiegepauschale für Anlieferungen mit dem PKW bleibt hier mit 5,00 € je Anlieferung konstant.

 

Die für den Bereich „Separate Systeme“ über eine Einwohnerpauschale abgerechneten Kosten für die Entsorgung von Schadstoffen, Elektro- und Elektronikschrott, Kühlgeräte sowie Altpapier werden durch prognostizierte Erlöse aus der Altpapierverwertung und die Inanspruchnahme von Rückstellungen (Mehrerlöse aus der Papiervermarktung der Vorjahre) vollständig ausgeglichen. Da die Papiererlöse in den letzten Wochen drastisch zurückgegangen sind und für 2009 nur noch von etwa dem halben Erlösbetrag gegenüber 2008 ausgegangen werden kann, werden die restlichen Kosten durch eine höhere Auflösung von Erlös-Überschüssen des Kreises aus den Vorjahren ausgeglichen. Daher kann auch im Jahr 2009 auf die Erhebung dieser Einwohner bezogenen Gebührenpauschale verzichtet werden. Die Pauschale liegt somit für 2009 weiterhin bei 0,00 € je Einwohner. Den Gebührenzahlern werden auf diesem Weg Verwertungserlöse von insgesamt 833.000 € gut geschrieben.

 

Insgesamt werden der Gebührenkalkulation 2009 (Grundgebühr, jeweilige Gebührentarife, Pauschale für separate Systeme) aus der Kreisrücklage der vergangenen Jahre 2.834.438 € zugeführt (zum Vergleich 2008: 1.769.786 €). Damit können die zuletzt eingetretenen Kosten und Erlösrisiken durch eine vorausschauende Rücklagenbewirtschaftung ausgeglichen werden.

 

Weitere Einzelheiten zur Ermittlung der Abfallgebühren des Kreises Soest sowie der Entgelte der ESG sind der beigefügten Gebühren- und Entgeltbedarfsberechnung 2009 zu entnehmen (Anlage 1).

 

Die Zusammenfassung der wichtigsten Gebühren- und Entgelttarife sowie die Gegenüberstellung der Beträge aus den Jahren 2008 und 2009 sind zur besseren Übersicht in Anlage 2a und 2b aufgeführt.

 

Gebührensatzung

 

Auf Grund der dargestellten Veränderungen für die Abfallentsorgung des Kreises Soest im Jahr 2009 ist eine Aktualisierung der Gebührensatzung erforderlich. Ein Entwurf der Änderung zur Gebührensatzung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Einvernehmen zum privatrechtlichen Entgelt der ESG

 

Der Kreistag hat sich vorbehalten, das Einvernehmen zur privatrechtlichen Entgeltfestsetzung der ESG herzustellen. Unter Hinweis auf § 5 Abs. 2 des Übertragungsvertrages vom 11./16.02.1998 zwischen dem Kreis Soest und der ESG schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen des Kreises Soest hinsichtlich der Entgeltkalkulation 2009 für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten herzustellen.