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Der Kreistag beschließt die nachstehende Zuständigkeitsrichtlinie für die Fachausschüsse des Kreistages des Kreises Soest. III. Zusammenfassung
Die sachliche Zuständigkeit der Fachausschüsse des Kreistages ist bislang nicht geregelt. In Einzelfällen führt dieser Umstand dazu, dass keine Handlungssicherheit besteht, in welchem der Fachausschüsse ein Sachthema behandelt werden soll. Um dies zukünftig zu vermeiden, soll die nachstehende Zuständigkeitsrichtlinie verabschiedet werden.
Gem. § 41 Abs. 2 und 3 KrO NRW i.V.m. § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung des Kreistages des Kreises Soest werden Aufgaben, Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder der Ausschüsse durch Kreistagsbeschluss festgesetzt. Die Festlegung der Anzahl und der Zusammensetzung der Ausschüsse wurde bereits in der konstituierenden Sitzung vorgenommen. Die Festlegung ihrer Aufgaben, insbesondere die der sachlichen Zuständigkeit erfolgte bislang nicht. Daher soll zur Klarstellung die nachstehende Zuständigkeitsrichtlinie beschlossen werden.
Der Kreistag des Kreises Soest hat auf der Grundlage des § 41 Abs. 2 und 3 KrO NRW in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung des Kreises Soest in seiner Sitzung am 03.06.2015 folgende Zuständigkeitsrichtlinie beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Zuständigkeitsrichtlinie ergänzt die durch die Hauptsatzung des Kreises Soest und die Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Soest getroffenen Regelungen für die Aufgaben der Ausschüsse. Die sich aus den besonderen gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Zuständigkeiten der Pflichtausschüsse bleiben unberührt.
(2) Die Zuständigkeit der Landrätin im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie in Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde nach den gesetzlichen Vorschriften wird durch diese Zuständigkeitsrichtlinie nicht berührt.
(3) Den vom Kreistag gebildeten Ausschüssen obliegt die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit bzw. dieser Zuständigkeitsrichtlinie Entscheidungen zu treffen sowie Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses empfehlend vorzuberaten.
(4) Berührt eine Angelegenheit nach dieser Zuständigkeitsrichtlinie die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse, sind grundsätzlich sämtliche betroffenen Ausschüsse mit der Angelegenheit zu befassen. Zum Zwecke der einheitlichen Beschlussempfehlung findet die Vorberatung in diesen Ausschüssen gegebenenfalls zeitlich aufeinanderfolgend statt. Die Entscheidung über die Zuweisung einer Angelegenheit zu einem oder mehreren Fachausschüssen trifft die Landrätin im Benehmen mit den jeweiligen Ausschussvorsitzenden.
(5) Die Zuweisung, der Entzug sowie die Neuverteilung der Aufgaben der Ausschüsse werden ausschließlich durch entsprechende Änderung der Zuständigkeitsrichtlinie geregelt.
§ 2 Ausschüsse
(1) Der Kreistag des Kreises Soest hat nach den gesetzlichen Vorschriften folgende Pflichtausschüsse gebildet:
- Kreisausschuss - Rechnungsprüfungsausschuss - Jugendhilfeausschuss - Wahlprüfungsausschuss - Wahlausschuss für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.
(2) Der Kreistag des Kreises Soest hat nach den Vorschriften der Kreisordnung NRW folgende freiwilligen Ausschüsse gebildet:
- Ausschuss für Bau- und Straßenwesen - Ausschuss für Bildung, Integration, Schule und Sport - Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen - Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen - Ausschuss für Personal und Organisation - Ausschuss für Regionalentwicklung - Ausschuss für Soziales - Ausschuss für Umwelt.
§ 3 Pflichtausschüsse
(1) Den Pflichtausschüssen obliegen die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben.
(2) Der Kreisausschuss nimmt darüber hinaus die ihm nach § 10 der Hauptsatzung zugewiesenen Aufgaben wahr.
§ 4 Freiwillige Ausschüsse
(1) Ausschuss für Bau- und Straßenwesen
Der Ausschuss für Bau- und Straßenwesen berät über
- Angelegenheiten in den Bereichen Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, insbesondere
- Angelegenheiten in dem Bereich Straßenwesen, insbesondere
- Angelegenheiten in den Bereichen Immobilien und Kreisarchiv, insbesondere
- Angelegenheiten in dem Bereich Baubetriebshof - Angelegenheiten in den Bereichen Kfz-Zulassung und Führerscheine - Angelegenheiten in den Bereichen Liegenschaftskataster und Vermessung, insbesondere
- jährliche Fortschreibung des Zukunftskonzeptes zu den im Ausschuss zu beratenden Produktgruppen - Haushaltsberatungen über die im Ausschuss zu beratenden Produkte - Vergaben in den dem Ausschuss obliegenden Angelegenheiten
(2) Ausschuss für Bildung, Integration, Schule und Sport
(a) Der Ausschuss entscheidet über die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben hinaus über
- Die Verteilung von Zuschüssen an kulturelle Vereinigungen und Verbände im Rahmen der Haushaltsmittel
(b) Der Ausschuss für Bildung, Integration, Schule und Sport berät
- über Angelegenheiten einzelner oder mehrerer der in der Trägerschaft des Kreises stehenden Schulen, insbesondere
- über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen und Verträge in Schulangelegenheiten - über allgemeine Grundsätze, nach denen kommunale Einrichtungen und kommunale Anlagen den Vereinen oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, u.a. Sporteinrichtungen, Sportanlagen, technische Anlagen - Angelegenheiten zur „Schulpsychologischen Beratungsstelle“ - Angelegenheiten der Kultur- und Heimatpflege - Angelegenheiten zur „Kreisfahrbücherei“ - Angelegenheiten zum „Medienzentrum“ - Angelegenheiten zum „Kommunalen Integrationszentrum“ - Angelegenheiten zur Sportförderung - jährliche Fortschreibung des Zukunftskonzeptes zu den im Ausschuss zu beratenden Produktgruppen - Haushaltsberatungen über die im Ausschuss zu beratenden Produkte - Vergaben in den dem Ausschuss obliegenden Angelegenheiten
(c) Im Ausschuss wird darüber hinaus über Angelegenheiten der „Regionalen Bildungsregion“ einschließlich der „Agentur Schule in Europa“ sowie der Kommunalen Koordinierung im Übergang Schule-Beruf NRW“ informiert.
(3) Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen
Der Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen berät über
- Angelegenheiten in den Bereichen Gesundheit, insbesondere
- Angelegenheiten in den Bereichen Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, insbesondere
- jährliche Fortschreibung des Zukunftskonzeptes zu den im Ausschuss zu beratenden Produktgruppen - Haushaltsberatungen über die im Ausschuss zu beratenden Produkte - Vergaben in den dem Ausschuss obliegenden Angelegenheiten
(4) Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen
Dem Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen berät über
- Ordnungsangelegenheiten, insbesondere
- Angelegenheiten des Rettungswesens (u. a. Rettungsdienstbedarfsplanung, Ausstattung des Rettungsdienstes (Beschaffungen), Gebührenkalkulation im Rettungsdienst, Ausstattung der Rettungsleitstelle, z. B. Digitale Alarmierung, E-Call) - Angelegenheiten des Feuer- und Katastrophenschutzes (u. a. Wahl des Kreisbrandmeisters, Beschaffungen bei überörtlichen Bedarfen, z. B. Atemschutzverbund, Digitalfunk) - Krisenstabsarbeit - jährliche Fortschreibung des Zukunftskonzeptes zu den im Ausschuss zu beratenden Produktgruppen - Haushaltsberatungen über die im Ausschuss zu beratenden Produkte - Vergaben in den dem Ausschuss obliegenden Angelegenheiten
(5) Ausschuss für Personal und Organisation
(d) Der Ausschuss für Personal und Organisation entscheidet die jährliche Festlegung der Ausbildungsberufe und die Anzahl der Ausbildungsstellen.
(e) Er berät über
- Personalangelegenheiten, insbesondere
- Angelegenheiten der Organisation sowie der EDV, insbesondere
- jährliche Fortschreibung des Zukunftskonzeptes zu den im Ausschuss zu beratenden Produktgruppen - Haushaltsberatungen über die im Ausschuss zu beratenden Produkte - Vergaben in den dem Ausschuss obliegenden Angelegenheiten (6) Ausschuss für Regionalentwicklung
Der Ausschuss für Regionalentwicklung berät über
- Angelegenheiten der Regionalplanung, insbesondere
- Angelegenheiten, die die Belange des Individualverkehrs (IV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV) betreffen. Dazu zählen insbesondere
- Angelegenheiten, die die Entwicklung des ländlichen Raums betreffen, insbesondere
- Klimaschutz und erneuerbare Energien - Beteiligungsmanagement - jährliche Fortschreibung des Zukunftskonzeptes zu den im Ausschuss zu beratenden Produktgruppen - Haushaltsberatungen über die im Ausschuss zu beratenden Produkte - Vergaben in den dem Ausschuss obliegenden Angelegenheiten
(7) Ausschuss für Soziales
Der Ausschuss für Soziales berät über
- soziale Themen und Entwicklungen, insbesondere:
- jährliche Fortschreibung des Zukunftskonzeptes zu den im Ausschuss zu beratenden Produktgruppen - Haushaltsberatungen über die im Ausschuss zu beratenden Produkte - Vergaben in den dem Ausschuss obliegenden Angelegenheiten
(8) Ausschuss für Umwelt
Der Ausschuss für Umwelt berät über Angelegenheiten
- der Wasserwirtschaft - des Natur- und Landschaftsschutzes - der Abfallwirtschaft - des Bodenschutzes - des Immissionsschutzes - jährliche Fortschreibung des Zukunftskonzeptes zu den im Ausschuss zu beratenden Produktgruppen - Haushaltsberatungen über die im Ausschuss zu beratenden Produkte exklusive des Immissionsschutzes - Vergaben in dem Ausschuss obliegenden Angelegenheiten
§ 5 Inkrafttreten
Die Zuständigkeitsrichtlinie tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.
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