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Vorlage - 97/2008  

 
 
Betreff: Zuwendungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:51 Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.08.2008 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die Jahre 2008 und 2009 den 10 %igen Anteil des örtlichen Trägers der Jugendhilfe in Höhe von 150

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die Jahre 2008 und 2009 den 10 %igen Anteil des örtlichen Trägers der Jugendhilfe in Höhe von 150.000 Euro zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen des von dem Bund und den Ländern vereinbarten Investitionsprogramms zur Verfügung zu stellen.

 

 

III

III. Zusammenfassung

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 09. Mai 2008 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren erlassen. Es können Investitionen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert werden, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen. Gefördert werden können sowohl Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen als auch Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumlichkeiten sowie die Herrichtung und Ausstattung der Grundstücke. Der Fördersatz durch das Land beträgt für Kindertageseinrichtungen bis zu 90 % der notwendigen Ausgaben. 10 % der anerkennungsfähigen Ausgaben sind vom örtlichen Träger der Jugendhilfe zu übernehmen.

 

Anträge für die Jahre 2008 und 2009 sind dem Landesjugendamt bis zum 29.08.2008 vorzulegen.

 

Bis zum 30. Juli 2008 sind Anträge und Vorhaben mit einem Finanzvolumen von 1,5 Millionen für die Jahre 2008 und 2009 beim Kreisjugendamt Soest eingegangen bzw. angemeldet worden.

 

Die Verwaltung sieht in dem Ausbau einen wichtigen Baustein, um den seitens des Landes angekündigten Rechtsanspruch für 2jährige Kinder ab 2010, und den bundesweit angestrebte Betreuungsplatzausbau auf 35% für alle Kinder im Alter von unter drei Jahren zu erfüllen. Ebenfalls dient der Ausbau der Strategie des Kreises, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch Betreuungs- und Bildungsangebote zu fördern (Handlungsschwerpunkt 5.1: Aufbau einer familienfreundlichen Region unter Berücksichtigung des demographischen Wandels).


IV. Sachdarstellung

 

Der Bund, das Land NRW und vor Ort der Kreis Soest tätigen erhebliche Anstrengungen, den Ausbau der qualitativen und quantitativen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren voranzutreiben.

 

Nach der Einführung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr seit Januar 1996, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2004 darüber hinaus ein Gesetz zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) beschlossen. Derzeit wird über die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres diskutiert.

 

Am 18. Oktober 2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35% der Kinder unter drei Jahren bis 2013 auszubauen.

 

Am 01. August 2008 ist zudem das vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossene Kinderbildungsgesetz – KiBiz in Kraft getreten.

 

Der Kreis Soest ist bereits auf einem guten Weg. Sukzessive sind zusätzliche Plätze für unter 3jährige ausgebaut worden. Während im gerade abgeschlossenen Kindergartenjahr insgesamt 205 Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut wurden, sind im aktuellen Kindergartenjahr 468 Plätze zur Verfügung gestellt worden. Damit konnte allerdings der angemeldete Bedarf nur knapp zur Hälfte erfüllt werden.

 

Es bedarf somit noch weiterer erheblicher Anstrengungen, um den vom Land angekündigten Rechtsanspruch für 2jährige ab 2010 erfüllen zu können und ab 2013 für 35 % der unter 3 Jahre alten Kinder einen Betreuungsplatz bieten zu können.

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration hat am 09. Mai die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kinder­tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren erlassen (Anlage 1). Es können Investitionen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert werden, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen. Gefördert werden können sowohl Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen als auch Ausstattungs­maßnahmen von geeigneten Räumlichkeiten sowie die Herrichtung und Ausstattung der Grund­stücke von Kindertageseinrichtungen. Je neu geschaffenen Betreuungsplatz sind bestimmte Höchstbeträge zu berücksichtigen. So können Neubaumaßnahmen einschließlich Erstein­richtungen mit bis zu max. 20.000 EUR, Aus- und Umbaumaßnahmen mit bis zu 8.500 EUR und Ausstattungsmaßnahmen bis zu 3.500 EUR gefördert werden. Der Fördersatz beträgt für Kinder­tageseinrichtungen bis zu 90% der anerkennungsfähigen Ausgaben. 10% der Ausgaben sind vom örtlichen Träger der Jugendhilfe zu übernehmen.

 

Nachdem das Landesjugendamt mit Rundschreiben Nr. 23/2008 und 25/2008 (Anlage 2) die Richtlinien und weitere Hinweise zum Antragsverfahren übersandt hatte, wurden die Kindertages­einrichtungen und Träger sowie die Tagespflegepersonen seitens des Kreisjugendamtes gebeten, geplante Antragstellungen und den voraussichtlichen Förderbedarf bis zum 15.07.2008 vorab mitzuteilen. Bis zum 30.07.2008 wurden für 45 Einrichtungen Investitionsplanungen für die Jahre 2008 und 2009 gemeldet. Bis zum 29.08.2008 müssen die Anträge dem Landesjugendamt vorliegen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf ungefähr 1,5 Millionen EUR, so dass 150.000 EUR vom Kreisjugendamt zu tragen sind. Weitere Antragseingänge sind noch möglich.

 

Vorrangig sollen in den Einrichtungen, in denen Plätze frei werden, Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren eingerichtet werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen die Einrichtung von geeigneten Räumen (z. Bsp. Wickelraum, Ruheraum, Liegeraum) als auch die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks (z. Bsp. Umgestaltung des Außengeländes für Lehr-, Lern-, Spiel- und Sportzwecke; Spielzeug).