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Der Kreistag beschließt vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses der Phase II die Realisierung des Projektes „Neues Rettungszentrum Kreis Soest“ in einem PPP (Public-Private-Partnership) – Modell mit der Finanzierungsvariante einer Forfaitierung mit Einredeverzicht.
Das neue Rettungszentrum wird auf dem kreiseigenen Grundstück am Senator-Schwartz-Ring erstellt. Mit Beschluss vom 24.01.2008 hat der Kreistag entschieden, dass die Kreisleitstelle mit in das Rettungszentrum integriert wird. Darüber hinaus werden die Bereiche Rettungswache Soest, die Kreisfeuerwehrzentrale, Stellplätze für Wechselladerfahrzeug und mehrere Abrollbehälter, Büroräume für die Verwaltung des Rettungsdienstes, des Feuer- und Katastrophenschutzes und für die Abteilung Veterinärdienst, ein Schulungsbereich und die notwendigen Technik- und Nebenräume mit in das Raumprogramm aufgenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ausschreibung des privaten Partners festzulegen, dass mindestens 50 % der aufgewendeten Investitionssumme für die Errichtung und Ausstattung des Gebäudes - ohne Technik der Leitstelle - an kleinere und mittlere Unternehmen aus der Region vergeben werden müssen.
III. Zusammenfassung
Das für die Prüfung des Vorhabens beauftragte Beraterteam empfiehlt die Realisierung des Rettungszentrums im Rahmen einer PPP-Variante.
Denn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat folgendes Ergebnis:
Die Stadt Lippstadt hat nach ihrem Ratsbeschluss vom 16.06.2008 der geplanten Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes mit der Verlegung der Kreisleitstelle von Lippstadt nach Soest nicht zugestimmt. Daher wurde das Verfahren an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben, mit dem Ziel einen Festlegungsbescheid zu der streitigen Frage zu erlassen.
Die übrigen Kommunen hatten Gelegenheit zu der geplanten Änderung Stellung zu nehmen.
Die Kostenträger haben der geplanten Verlegung der Leitstelle zugestimmt. Sie baten darum, dass sie bei der Flächenbedarfsermittlung für den Rettungsdienst eingebunden werden, was auch selbstverständlich umgesetzt wird.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat in ihrem Bescheid vom 18.07.2008 festgelegt, dass die Leitstelle nach Erstellung des Rettungszentrums in Soest von Lippstadt nach Soest verlegt wird.
IV. Sachdarstellung
Für die Betrachtung, ob eine PPP-Variante oder konventionelle Beschaffung für den Neubau des Rettungszentrums günstiger ist, wurde im November 2007 ein Beraterteam beauftragt. In seinem Bericht, welcher den Kreistagsmitgliedern am 10.04.2008 ausgehändigt wurde, kommt das Beraterteam zu folgendem Schluss:
Das Beraterteam empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen einer PPP-Variante.
Denn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat folgendes Ergebnis:
Die Ansätze von Schätzwerten und Annahmen der Untersuchung beruhen auf konservativ und stabil gewählten Parametern.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird mit jedem weiteren Projektschritt fortgeschrieben. Die nächste Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung steht dann an, wenn die Ergebnisse für die Ausschreibung des privaten Partners vorliegen.
Sollte sich zu dem Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit der PPP-Variante nicht bestätigen, kann bei ausreichender Begründung im Rahmen der Vergaberichtlinien die Ausschreibung aufgehoben werden. Insofern besteht auch nach Phase II grundsätzlich die Möglichkeit sich für den Weg der konventionellen Variante zu entscheiden.
Über die vorteilhafte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hinaus sind weitere positive Effekte zu beachten, die für eine Realisierung als PPP-Variante sprechen:
Grundsätzlich hat sich der Kreisausschuss am 07.12.2006 vorbehaltlich der Ergebnisse der Phase I die Möglichkeit für verschiedene Wege offen gelassen. Nunmehr steht die Beschlussfassung für Phase II an. Die Machbarkeitsstudie endet mit dem deutlichen Ergebnis, dass die PPP-Variante einen Wirtschaftlichkeitsvorteil aufweist. Belastbare Argumente gegen das durch das Beraterteam gefundene Ergebnis, die trotz des errechneten Wirtschaftlichkeitsvorteils, die Realisierung des Rettungszentrums im Rahmen eines PPP-Projektes ausschließen würden, sind bisher nicht vorgetragen worden. Gemäß § 53 Kreisordnung i.V.m. § 75 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der Kreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung seiner Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Daher empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung die Realisierung des Rettungszentrums im Rahmen einer PPP-Variante.
Die hier genannten Vorteile überwiegen bei weitem die Nachteile des PPP-Verfahrens (höherer Beratungsaufwand, der bereits im Wirtschaftlichkeitsvorteil berücksichtigt ist; das Insolvenzrisiko, welches durch Bürgschaften vertraglich abgesichert wird; Absicht der Gewinnerzielung durch den privaten Partner, die auch Unternehmer und Handwerker haben, die bei der konventionellen Variante involviert sind und auch diese ist bereits in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingeflossen).
2.) Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes zur Verlegung der Kreisleitstelle
Zwischenzeitlich wurde auf ausdrückliche Anordnung der Bezirksregierung, gegen die der Kreis Soest mittlerweile beim Innenministerium remonstriert hat, die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes mit dem Beteiligungsverfahren gem. § 12 Rettungsgesetz begonnen. Die Antwort auf die Remonstration steht noch aus, es gab allerdings eine Zwischennachricht des Ministeriums, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Die Beteiligten nach § 12 RettG hatten bis zum 30.06.2008 Gelegenheit, zu der geplanten Änderung Stellung zu nehmen. Sowohl mit der Stadt Lippstadt als Trägerin einer Rettungswache als auch mit den Kostenträgern musste gem. § 12 RettG Einigung erzielt werden.
Die übrigen Kommunen hatten Gelegenheit zu der geplanten Änderung Stellung zu nehmen.
Die Kostenträger haben der geplanten Verlegung der Leitstelle zugestimmt. Sie baten darum, dass sie bei der Flächenbedarfsermittlung für den Rettungsdienst eingebunden werden, was auch selbstverständlich umgesetzt wird.
Die Stadt Lippstadt hat nach ihrem Ratsbeschluss vom 16.06.2008 der geplanten Änderung nicht zugestimmt. Daher wurde das Verfahren an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben, mit dem Ziel einen Festlegungsbescheid zu der streitigen Frage zu erlassen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat in ihrem Bescheid vom 18.07.2008 festgelegt, dass die Leitstelle nach Erstellung des Rettungszentrums in Soest von Lippstadt nach Soest verlegt wird.
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