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Vorlage - 91/2008  

 
 
Betreff: PPP Neues Rettungszentrum Soest - Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Schule, Ordnung und Verkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag
21.08.2008 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreisausschuss
21.08.2008 
Kreisausschuss geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Schreiben des Innenministeriums  

Der Kreistag beschließt vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses der Phase II die Realisierung des Projektes „Neues Rettungszentrum Kreis Soest“ in einem PPP (Public-Private-Partnership) – Modell mit der Finanzierungsvariante einer Forfaitierung mit E

Der Kreistag beschließt vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses der Phase II die Realisierung des Projektes „Neues Rettungszentrum Kreis Soest“ in einem PPP (Public-Private-Partnership) – Modell mit der Finanzierungsvariante einer Forfaitierung mit Einredeverzicht.

 

Das neue Rettungszentrum wird auf dem kreiseigenen Grundstück am Senator-Schwartz-Ring erstellt. Mit Beschluss vom 24.01.2008 hat der Kreistag entschieden, dass die Kreisleitstelle mit in das Rettungszentrum integriert wird. Darüber hinaus werden die Bereiche Rettungswache Soest, die Kreisfeuerwehrzentrale, Stellplätze für Wechselladerfahrzeug und mehrere Abrollbehälter, Büroräume für die Verwaltung des Rettungsdienstes, des Feuer- und Katastrophenschutzes und für die Abteilung Veterinärdienst, ein Schulungsbereich und die notwendigen Technik- und Nebenräume mit in das Raumprogramm aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ausschreibung des privaten Partners festzulegen, dass mindestens 50 % der aufgewendeten Investitionssumme für die Errichtung und Ausstattung des Gebäudes - ohne Technik der Leitstelle - an kleinere und mittlere Unternehmen aus der Region vergeben werden müssen.

 

 

III

III. Zusammenfassung

 

Das für die Prüfung des Vorhabens beauftragte Beraterteam empfiehlt die Realisierung des Rettungszentrums im Rahmen einer PPP-Variante.

 

Denn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat folgendes Ergebnis:

 

  • Wirtschaftlichkeitsvorteil von PPP: 7,8 %
  • Nominale Haushaltsentlastung über 25 Jahre Laufzeit: 2,7 Mio. €
  • Vorteil ist auch unter Betrachtung ungünstigster Eingangswerte („worst case“ – Szenario) vorhanden
  • Inbetriebnahme des Gebäudes 6-8 Monate früher als bei Eigenrealisierung
  • Eine Beteiligung regional ansässiger mittlerer und kleinerer Unternehmen und damit eine strukturelle Förderung der Region werden erwartet
  • nominale Haushaltsentlastung im ersten Jahr nach Inbetriebnahme: 110.000 €.

 

 

Die Stadt Lippstadt hat nach ihrem Ratsbeschluss vom 16.06.2008 der geplanten Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes mit der Verlegung der Kreisleitstelle von Lippstadt nach Soest nicht zugestimmt. Daher wurde das Verfahren an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben, mit dem Ziel einen Festlegungsbescheid zu der streitigen Frage zu erlassen.

 

Die übrigen Kommunen hatten Gelegenheit zu der geplanten Änderung Stellung zu nehmen.

 

Die Kostenträger haben der geplanten Verlegung der Leitstelle zugestimmt. Sie baten darum, dass sie bei der Flächenbedarfsermittlung für den Rettungsdienst eingebunden werden, was auch selbstverständlich umgesetzt wird.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in ihrem Bescheid vom 18.07.2008 festgelegt, dass die Leitstelle nach Erstellung des Rettungszentrums in Soest von Lippstadt nach Soest verlegt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV.  Sachdarstellung

 

Für die Betrachtung, ob eine PPP-Variante oder konventionelle Beschaffung für den Neubau des Rettungszentrums günstiger ist, wurde im November 2007 ein Beraterteam beauftragt. In seinem Bericht, welcher den Kreistagsmitgliedern am 10.04.2008 ausgehändigt wurde, kommt das Beraterteam zu folgendem Schluss:

 

Das Beraterteam empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen einer PPP-Variante.

 

Denn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat folgendes Ergebnis:

 

  • Wirtschaftlichkeitsvorteil von PPP: 7,8 %
  • Nominale Haushaltsentlastung über 25 Jahre Laufzeit: 2,7 Mio. €
  • Vorteil ist auch unter Betrachtung ungünstigster Eingangswerte („worst case“ – Szenario) vorhanden
  • Inbetriebnahme des Gebäudes 6-8 Monate früher als bei Eigenrealisierung
  • Eine Beteiligung regional ansässiger mittlerer und kleinerer Unternehmen und damit eine strukturelle Förderung der Region werden erwartet
  • nominale Haushaltsentlastung im ersten Jahr nach Inbetriebnahme: 110.000 €

 

Die Ansätze von Schätzwerten und Annahmen der Untersuchung beruhen auf konservativ und stabil gewählten Parametern.

 

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird mit jedem weiteren Projektschritt fortgeschrieben. Die nächste Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung steht dann an, wenn die Ergebnisse für die Ausschreibung des privaten Partners vorliegen.

 

Sollte sich zu dem Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit der PPP-Variante nicht bestätigen, kann bei ausreichender Begründung im Rahmen der Vergaberichtlinien die Ausschreibung aufgehoben werden. Insofern besteht auch nach Phase II grundsätzlich die Möglichkeit sich für den Weg der konventionellen Variante zu entscheiden.

 

Über die vorteilhafte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hinaus sind weitere positive Effekte zu beachten, die für eine Realisierung als PPP-Variante sprechen:

 

  • Bei der konventionellen Beschaffung trägt der Kreis Soest alle Kostenrisiken. Baukostensteigerungen im Zuge der Projektrealisierung und gegenüber den Kalkulationen sowie erhöhte Betriebskosten des Gebäudes gehen voll zu Lasten des Kreises. Bei der PPP-Variante stehen die Kosten für den Kreis Soest bei der Auswahl des privaten Partners für die nächsten 25 Jahre im Wesentlichen fest (ausgenommen sind Kostensteigerungen, die der private Partner nicht zu vertreten hat, z.B. überproportionale Energiepreissteigerung).

 

  • Der Objektzustand während der Nutzungsphase sowie bei Beendigung des PPP nach 25 Jahren wird im Vorfeld vertraglich vereinbart und kontinuierlich überwacht. Instandhaltungsstaus am Gebäude sind somit während der PPP-Laufzeit ohne Kostenrisiken ausgeschlossen. Der definierte Zustand bei Beendigung des PPP ermöglicht eine weitere Nutzungsdauer, die der allgemein üblichen Nutzungsdauer von öffentlichen Gebäuden entspricht.

 

  • Wie bei einem konventionellen Architektenwettbewerb erfolgt auch im Zuge des PPP-Verfahrens eine Auswahl des qualitativ besten Entwurfs. Zusätzlich wird bei dem PPP-Verfahren aber wesentlich stärker die Wirtschaftlichkeit des Entwurfes in den Wettbewerb einbezogen. Der private Partner muss verbindlich mit dem Entwurf Baukosten und Betriebskosten über 25 Jahre anbieten und trägt im Gegensatz zum Architektenwettbewerb selber das Risiko einer Überschreitung. Somit wird im PPP-Wettbewerb derjenige Entwurf ausgewählt, der hohe Entwurfsqualität bei größtmöglichem Nutzen bringt, und die geringsten Betriebskosten verursacht.

 

  • Die je nach Vertragsgestaltung monatlichen bzw. jährlichen Zahlungen an den privaten Partner sind im Haushalt des Kreises Soest Aufwand und verursachen keine zusätzliche Neuverschuldung. Sämtliche Kosten für das Objekt, insbesondere auch die der Mängelbeseitigung und Instandhaltung sind in dem fest vereinbarten Entgelt enthalten und werden daher über die gesamte Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt. Am Ende der PPP-Laufzeit wird das Gebäude mängelfrei und ohne Instandhaltungsstau übergeben und ist weitere Jahre entsprechend der technischen Gebäudelebensdauer nutzbar. Damit wird dem Anspruch der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung getragen. Die fest vereinbarten Entgelte bieten darüber hinaus auch eine hohe Planungssicherheit für den Kreishaushalt und für die Krankenkassen während der gesamten Laufzeit.

 

  • Für den Betrieb des Gebäudes müssen keine zusätzlichen Stellen vorgesehen werden (z.B. Hausmeister, Reinigungskräfte, Grünflächenpflege).

 

  • Für Reparaturen und Instandhaltungen am Gebäude und je nach Vertragsgestaltung auch an der Leitstellentechnik werden Bonus-Malus-Regelungen vereinbart, die eine Reaktionszeit des privaten Partners verbindlich festlegen. Innerhalb dieser Reaktionszeiten müssen die Mängel beseitigt werden, anderenfalls kann das Entgelt gekürzt werden. Insofern hat der Anbieter ein hohes Interesse daran, Mängel zeitnah zu beheben. Z.B. für den Rettungsdienst und die Leitstelle ist eine funktionierende Technik (z.B. das Öffnen von Fahrzeughallentoren) ein wichtiger Faktor, um die Einhaltung der Hilfsfristen jederzeit sicherstellen zu können.

 

Grundsätzlich hat sich der Kreisausschuss am 07.12.2006 vorbehaltlich der Ergebnisse der Phase I die Möglichkeit für verschiedene Wege offen gelassen. Nunmehr steht die Beschlussfassung für Phase II an. Die Machbarkeitsstudie endet mit dem deutlichen Ergebnis, dass die PPP-Variante einen Wirtschaftlichkeitsvorteil aufweist. Belastbare Argumente gegen das durch das Beraterteam gefundene Ergebnis, die trotz des errechneten Wirtschaftlichkeitsvorteils, die Realisierung des Rettungszentrums im Rahmen eines PPP-Projektes ausschließen würden, sind bisher nicht vorgetragen worden. Gemäß § 53 Kreisordnung i.V.m. § 75 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der Kreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung seiner Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Daher empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung die Realisierung des Rettungszentrums im Rahmen einer PPP-Variante.

 

Die hier genannten Vorteile überwiegen bei weitem die Nachteile des PPP-Verfahrens (höherer Beratungsaufwand, der bereits im Wirtschaftlichkeitsvorteil berücksichtigt ist; das Insolvenzrisiko, welches durch Bürgschaften vertraglich abgesichert wird; Absicht der Gewinnerzielung durch den privaten Partner, die auch Unternehmer und Handwerker haben, die bei der konventionellen Variante involviert sind und auch diese ist bereits in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingeflossen).

 

 

 

2.) Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes zur Verlegung der Kreisleitstelle

 

Zwischenzeitlich wurde auf ausdrückliche Anordnung der Bezirksregierung, gegen die der Kreis Soest mittlerweile beim Innenministerium remonstriert hat, die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes mit dem Beteiligungsverfahren gem. § 12 Rettungsgesetz begonnen. Die Antwort auf die Remonstration steht noch aus, es gab allerdings eine Zwischennachricht des Ministeriums, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die Beteiligten nach § 12 RettG hatten bis zum 30.06.2008 Gelegenheit, zu der geplanten Änderung Stellung zu nehmen. Sowohl mit der Stadt Lippstadt als Trägerin einer Rettungswache als auch mit den Kostenträgern musste gem. § 12 RettG Einigung erzielt werden.

 

Die übrigen Kommunen hatten Gelegenheit zu der geplanten Änderung Stellung zu nehmen.

 

Die Kostenträger haben der geplanten Verlegung der Leitstelle zugestimmt. Sie baten darum, dass sie bei der Flächenbedarfsermittlung für den Rettungsdienst eingebunden werden, was auch selbstverständlich umgesetzt wird.

 

Die Stadt Lippstadt hat nach ihrem Ratsbeschluss vom 16.06.2008 der geplanten Änderung nicht zugestimmt. Daher wurde das Verfahren an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben, mit dem Ziel einen Festlegungsbescheid zu der streitigen Frage zu erlassen.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in ihrem Bescheid vom 18.07.2008 festgelegt, dass die Leitstelle nach Erstellung des Rettungszentrums in Soest von Lippstadt nach Soest verlegt wird.