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Vorlage - 89/2008  

 
 
Betreff: Bürgerantrag des SEN e.V.
- Bezuschussung der Beratung und Begleitung arbeitsloser Menschen im Kreis Soest
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
21.08.2008 
Kreisausschuss ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.09.2008 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschließt, den Bürgerantrag des SEN e

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschließt, den Bürgerantrag des SEN e.V. (aus Juni 2008) zur Arbeitslosenberatungsstelle unter Hinweis auf die beigefügte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (= Landkreistag NRW, Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW) vom 08.02.2008 (Anlage 2) sowie der Arbeitsgemeinschaft AHA vom 08.07.2008 (Anlage 3) abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III

III. Zusammenfassung

 

Im Juni 2008 hat das Soester Entwicklungs Netz (SEN e.V.)  in Form eines Bürgerantrages um finanzielle Unterstützung zur Beratung und Begleitung arbeitsloser Menschen ab dem 01.10.08 gebeten.

 

 

 

 

 

 


IV. Sachdarstellung

 

Mit beigefügtem Antrag (Anlage 1) weist das Soester Entwicklungs Netz (SEN e.V.) den Kreis Soest darauf hin, dass das Land NRW zum 30.09.2008 die bisherige Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds für die 75 Arbeitslosenzentren und 65 Arbeitslosenberatungsstellen einstellen wird und bittet daher sowohl den Kreis Soest als auch die Stadt Soest um anteilige Mitfinanzierung der in der Höggenstraße 24 in Soest eingerichteten SEN Arbeitsvermittlung.

 

(Für die in Lippstadt von der INITEC gGmbH eingerichtete Arbeitslosenberatungsstelle liegt dagegen bisher kein entsprechender Zuschussantrag vor).

 

Die Kostenkalkulation des SEN e.V. beläuft sich für 2009 auf 70.440,-- €, wovon der Kreis und die Stadt Soest (nach Abzug des vorgesehenen Eigenanteiles von 20 %) jeweils 40 % übernehmen sollen.

 

Der erbetene Kreiszuschuss beläuft sich demnach auf 7.132,02 € für das letzte Quartal 2008 sowie auf 28.176,-- € für das (gesamte) Jahr 2009.

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung vom 21.08.08 auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen,

-           den Bürgerantrag zur Beratung und Beschlussempfehlung an den (am 09.09.2008 tagenden) zuständigen Ausschuss für Soziales und Gesundheit zu verweisen,

wobei sich die Verwaltung dafür ausspricht,

-           den Antrag unter Hinweis auf die beigefügte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (= Landkreistag NRW, Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW) vom 08.02.2008 (Anlage 2) sowie der Arbeitsgemeinschaft AHA vom 08.07.2008 (Anlage 3) abzulehnen.