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Der Kreistag beschließt folgende Resolution:
Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben zu § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II gefährdet die Durchführung und Finanzierung zahlreicher sinnvoller und wichtiger Projekte zur beruflichen Eingliederung. Die Übertragung der Förderungsinstrumente bzw. der Steuerungslogik des SGB III wird den Anforderungen des Fallmanagements im Bereich des SGB II nicht gerecht.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass
der Bund bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - im Einvernehmen mit den Ländern und unter Berücksichtigung der fachlichen Erfordernisse - den rechtlichen Rahmen zur Ausgestaltung der Sonstigen weiteren Leistungen (§ 16 Abs. 2 S. 1 SGB II) nochmals überarbeitet und hierbei - insbesondere die diesbezügliche Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit (einschließlich der Weisungen für den Einsatz von Fördermöglichkeiten) mit dem Ziel revidiert, die erforderlichen Gestaltungsspielräume für die bisherigen Förderbereiche und Zielgruppen bedarfsorientiert wiederherzustellen, - den besonderen Eingliederungsauftrag für junge Menschen nach § 3 SGB II mit einer praxisbezogenen großen Bandbreite diverser Fördermöglichkeiten (z.B. Erwerb eines Schulabschlusses, Förderung des Übergangs Schule-Beruf) umsetzt und - die Möglichkeit bestehen bleibt, innerhalb des § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten durchzuführen, wenn die gesetzlich geregelten Integrationskurse für die berufliche Eingliederung nicht ausreichen.
Am 13.05.08 hat eine Sondersitzung der Trägerversammlung der Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) stattgefunden, in der als Schwerpunktthema über die zukünftige Ausgestaltung „sonstiger weiterer Leistungen“ nach § 16 Abs. 2 S. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert und beraten wurde.
Anlass war die Geschäftsanweisung Nr. 13 vom 10.04.2008, mit der die Bundesagentur für Arbeit eine Neufassung der Arbeitshilfe zu den sonstigen weiteren Leistungen (SWL) nach § 16 Abs. 2 S.1 SGB II veröffentlicht hat.
Als Begründung für die Überarbeitung und Präzisierung wird angeführt, dass auf Fehlentwicklungen in der Förderpraxis reagiert und damit den diesbezüglichen Hinweisen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesrechnungshofes Rechnung getragen wird.
Hierzu wies Herr Helle als Geschäftsführer der AHA in der Trägerversammlung am 13.05.08 ausdrücklich darauf hin, dass alle Projekte und Maßnahmen der AHA im Einklang mit der Arbeitshilfe SWL – Stand: August 2006 – stehen und auch die Prüfung der Innenrevision im Jahr 2007 zu keinen Beanstandungen in dieser Hinsicht geführt haben.
Die Arbeitshilfe enthält nunmehr verbindliche Weisungen für den Einsatz der Fördermöglichkeiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige, welche die Gestaltungsspielräume für die Gewährung von Eingliederungs- und Qualifizierungsleistungen - z.B. Hauptschulabschlüsse und Sprachkurse - nach § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II deutlich einschränken.
Eine Förderung ist zukünftig nur noch als Einzelfallhilfe in Verbindung mit einer unmittelbaren Arbeitsmarktintegration oder Existenzgründung, mithin nicht mehr als Projektförderung, zulässig. Bei der Kombination mit Arbeitsgelegenheiten (§ 16 Abs. 3 SGB II) muss der Anteil an Arbeit überwiegen. Laufende Maßnahmen der Berufsvorbereitung sind ggf. auf andere Regelungsinstrumente umzustellen bzw. können zu Ende geführt werden, wenn sie in der ersten Jahreshälfte 2008 enden.
Die enge Auslegung des zuständigen Bundesministeriums führt nach der zusammenfassenden Einschätzung des Landkreistages NRW zu der Konsequenz, dass zielgruppenspezifische und für die Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtige Maßnahmen zulasten der Betroffenen nicht fortgeführt werden können.
Seit mehr als einem Jahr wird aber zwischen dem Bund einerseits und den Ländern und Kommunen andererseits um die Auslegung der offen formulierten Generalklausel des § 16 Abs. 2 S.1 SGB II gestritten. Der Deutsche Verein folgt in einer Stellungnahme der Auffassung der Länder und Kommunen und setzt sich ebenfalls für eine weite Auslegung dieser Regelung ein.
In der Vergangenheit hatten die Jobcenter bzw. Arbeitsgemeinschaften in diesem Rahmen passgenau zur regionalen Arbeitsmarktsituation zahlreiche innovative Maßnahmen entwickelt, die zukünftig nicht mehr möglich sein und (ausschließlich) durch die „klassischen“ Instrumente der Arbeitsförderung abgelöst werden sollen.
Die Arbeitsgemeinschaften und deren Maßnahmeträger vor Ort gehen jedoch einvernehmlich davon aus, dass die bisherigen Projekte unverzichtbarer Bestandteil einer erfolgreichen Eingliederung sind, insbesondere für benachteiligte Personengruppen mit geringen Eingliederungschancen auf der Basis der klassischen Förderung.
Zu weiteren Details sowie zu den Maßnahmen der Arbeit Hellweg Aktiv (AHA), deren Finanzierung und Weiterführung im Bereich des Kreises Soest akut gefährdet ist, wird auf das beigefügte Schreiben des zuständigen Fachbereichleiters, Herrn Hellermann, verwiesen, das gleichlautend allen Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus dem Kreis zugegangen ist.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat bereits in der Sitzung am 05. und 06.02.08 Forderungen für eine flexible Ausgestaltung der Fördermaßnahmen im SGB II aufgestellt.
In Anknüpfung daran empfehlen die kommunalen Vertreter in der Trägerversammlung, im Kreistag sowie in den Räten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine entsprechende Resolution zu beschließen.
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