Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der „Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH“ gemäß Anlage zu.
Der Kreistag des Kreises Soest hat am 10. April 2008 die Bildung der „Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH“ beschlossen. In der Vorlage (Nr. 38/2008) wurde darauf hingewiesen, dass der Gesellschaftsvertrag der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht zur Prüfung vorliegt und sich daraus noch Anpassungen ergeben können.
Inzwischen liegt eine Stellungnahme der Bezirksregierung vor. Neben weiteren Anpassungen eher redaktioneller Art ist der Verlustausgleich im Gesellschaftsvertrag explizit der Höhe nach zu benennen.
Die vom Kreistag beschlossene Erfolgsrechnung sieht für das Jahr 2012 einen Verlustausgleich von 869 T€ vor. Im Gesellschaftsvertrag wurde daher nun die Höhe des Verlustausgleiches auf bis zu 900 T€ begrenzt. Es ist weiterhin vorgesehen, die jährliche Höhe des Verlustausgleiches an den beschlossenen Wirtschaftsplan zu koppeln – unter Beachtung der genannten Grenze.
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 10.04.2008 hinsichtlich der Einbindung der Städte und Gemeinden wird § 3 des Gesellschaftsvertrages (Beitritt weiterer Gesellschafter) entsprechend ergänzt.
Die Ergänzungen des § 7 (Gesellschafterversammlung) erläutern Bestimmungen der Gemeindeordnung und werden auf Anforderung der Bezirksregierung zur Verdeutlichung hier aufgeführt.
Die gegenüber dem bereits beschlossenen Gesellschaftsvertrag vorgenommenen Änderungen sind in der Anlage gekennzeichnet und entsprechend kommentiert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |