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Vorlage - 85/2008  

 
 
Betreff: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Zentrale Steuerungsunterstützung   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.05.2008 
Kreisausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
05.06.2008 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH  

Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der „Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH“ gemäß Anlage zu

Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der „Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH“ gemäß Anlage zu.

 

 

 

Der Kreistag des Kreises Soest hat am 10

Der Kreistag des Kreises Soest hat am 10. April 2008 die Bildung der „Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH“ beschlossen. In der  Vorlage (Nr. 38/2008) wurde darauf hingewiesen, dass der Gesellschaftsvertrag der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunal­aufsicht zur Prüfung vorliegt und sich daraus noch Anpassungen ergeben können.

 

Inzwischen liegt eine Stellungnahme der Bezirksregierung vor. Neben weiteren Anpassun­gen eher redaktioneller Art ist der Verlustausgleich im Gesellschaftsvertrag explizit der Höhe nach zu benennen.

 

Die vom Kreistag beschlossene Erfolgsrechnung sieht für das Jahr 2012 einen Verlust­aus­gleich von 869 T€ vor. Im Gesellschaftsvertrag wurde daher nun die Höhe des Verlustaus­gleiches auf bis zu 900 T€ begrenzt. Es ist weiterhin vorgesehen, die jährliche Höhe des Verlustausgleiches an den beschlossenen Wirtschaftsplan zu koppeln – unter Beachtung der genannten Grenze.

 

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 10.04.2008 hinsichtlich der Einbindung der Städte und Gemeinden wird § 3 des Gesellschaftsvertrages (Beitritt weiterer Gesellschafter) entsprechend ergänzt.

 

Die Ergänzungen des § 7 (Gesellschafterversammlung) erläutern Bestimmungen der Gemeindeordnung und werden auf Anforderung der Bezirksregierung zur Verdeutlichung hier aufgeführt.

 

Die gegenüber dem bereits beschlossenen Gesellschaftsvertrag vorgenommenen Änderun­gen sind in der Anlage gekennzeichnet und entsprechend kommentiert.