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Vorlage - 84/2008  

 
 
Betreff: Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag der Südwestfalen Agentur GmbH über gesellschaftliche Nebenpflichten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Koordinierungsstelle Kreisentwicklung   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.05.2008 
Kreisausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
05.06.2008 
Kreistag geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag PDF-Dokument

1
  1. Der Kreis Soest schließt gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis, dem Märkischen Kreis, dem Kreis Olpe, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Südwestfalen Agentur GmbH die Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2008 über gesellschaftliche Nebenpflichten ab.

 

  1. Der Kreis Soest stellt jährlich den jeweiligen Anteil am Abdeckungsbetrag der Südwestfalen Agentur GmbH gemäß der Beschlussfassung der Gesellschafter­versammlung im Haushalt bereit.

 

 

 

Am 14

Am 14.04.2008 haben der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest die Südwestfalen Agentur GmbH gegründet, deren wesentliche Aufgabe die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der REGIONALE 2013 im gesamten Bewerbungsraum ist (Vorlage-Nr. 39./2008).

 

Für die Südwestfalen Agentur GmbH werden für die Jahre 2008 und 2009 folgende Gesamtkosten (lfd. Personal- und Sachkosten, Kosten für Kommunikationsmaßnahmen, Investitionskosten) kalkuliert:

2008:              530.000 Euro

2009:              1.207.000 Euro.

 

Auch in den folgenden Jahren ist mit lfd. Kosten der Agentur in Höhe von jährlich rd. 1,2 Mio. Euro zu rechnen.

 

Die laufenden Personal- und Sachkosten der Südwestfalen Agentur GmbH werden vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Der Fördersatz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein Antrag auf Förderung der Südwestfalen Agentur GmbH wird derzeit durch die Bezirksregierung Arnsberg geprüft.

 

Die verbleibenden 30 % der laufenden Personal- und Sachkosten sowie die Gründungs- und Investitionskosten müssen von den beteiligten Gesellschaftern selbst getragen werden. Über die Kostenbeteiligung der Gesellschafter ist mit der Südwestfalen Agentur GmbH eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

 

Der Entwurf für eine entsprechende Zusatzvereinbarung ist beigefügt. Diese sieht vor, dass der sog. Abdeckungsbetrag (die durch die Erträge einschließlich der zufließenden Fördermittel nicht gedeckten Auszahlungen) der Südwestfalen Agentur GmbH zu gleichen Teilen von den Gesellschaftern getragen wird. Die Südwestfalen Agentur GmbH hat jährlich eine Ertrags- und Liquiditätsplanung aufzustellen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Hinblick auf § 4 der Zusatzvereinbarung (Zielvereinbarung zur Höhe des Abdeckungs­betrages) wird darauf hingewiesen, dass sich die dort genannten Beträge rein rechnerisch nicht aus den oben genannten. voraussichtlichen Gesamtkosten der Agentur ergeben. Die Landesförderung erstreckt sich nur auf die zuwendungsfähigen Kosten der Südwestfalen Agentur GmbH. Dies sind voraussichtlich nur die laufenden Personal- und Sachkosten. Alle darüber hinausgehenden Kosten (z.B. Investitionskosten, Sachausstattung) sind nicht förderfähig. Da die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg über den Förderantrag noch aussteht, wurden die in § 4 der Zusatzvereinbarung genannten Beträge so bemessen, dass sie in jedem Fall zur Abdeckung des lfd. Geschäftsbetriebs der Agentur ausreichen werden.