Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kreistag nimmt gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 1 GO NRW Kenntnis von den vom Kämmerer
im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12..2007
im Verwaltungshaushalt in Höhe von577.200,64 EUR
und
im Vermögenshaushalt in Höhe von145.758,03 EUR
genehmigten Haushaltsüberschreitungen.
Dem Kreistag sind für den Zeitraum vom
01.01.2007 bis zum 31.12.2007
über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis zu geben, über die der Kämmerer aufgrund seiner haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu entscheiden hatte.
Zu Lasten des Haushaltsjahres 2007 sind
im Verwaltungshaushalt 577.200,64 EUR
und
im Vermögenshaushalt 145.758,03 EUR
genehmigungspflichtige Mehrausgaben entstanden.
Zur Finanzierung der Mehrausgaben standen im abgelaufenen Haushaltsjahr Mehreinnahmen und Ausgabeeinsparungen zur Verfügung.
Art und Umfang der Mehrausgaben, die Begründungen und die Deckung sind in der Anlage dargestellt. Die Aufstellung enthält die nach § 83 Abs. 1 GO NRW dem Kreistag zur Kenntnis zu gebenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben, sofern sie nicht als geringfügig im Sinne der o.a. Bestimmung anzustehen sind.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |