Bürgerinformationssystem

Vorlage - 80/2008  

 
 
Betreff: Bildungsregion - weitere Beratung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:40 Schule, Bildung und Integration   
Beratungsfolge:
Schul-, Kultur- und Sportausschuss
05.05.2008 
Schul-, Kultur- und Sportausschuss (offen)     
Kreisausschuss
28.05.2008 
Kreisausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
05.06.2008 
Kreistag geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Kooperationsvertrag  
Kooperationsvertrag zur Vorlage Bildungsregion für Kreisausschuss und Kreistag PDF-Dokument
Handlungsfelder PDF-Dokument

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag vorzuschlagen, den Kooperationsvertrag in der beiliegenden Ausgestaltung mit den eingefügten Änderungen zu beschließen

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag vorzuschlagen, den Kooperationsvertrag in der beiliegenden Ausgestaltung mit den eingefügten Änderungen zu beschließen.

 

Soweit sich während der Laufzeit redaktionelle Veränderungen des Vertrages ergeben, werden diese von der Verwaltung eingepflegt.

 

Für den Kreis Soest werden im Lenkungskreis der Abteilungsleiter Schulangelegenheiten, Herr Steinmeier, und die Abteilungsleiterin Jugendhilfe, Frau Hengst, benannt.

 

Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss begleitet die in der Abt. Schule angebundene Regionale Geschäftsstelle mit dem Thema „Bildungsregion“

 

Soweit aus den Themen der Lenkungsgruppe politische Beschlüsse notwendig werden, stellen die Vertreter des Kreises in der Lenkungsgruppe sicher, dass der jeweilig zuständige Fachausschuss beteiligt wird.

 

Aus der Regionalen Bildungskonferenz wird einmal jährlich in einem gemeinsamen Ausschuss zwischen Schule und Jugendhilfe berichtet und beraten.

 

Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss schlägt vor, die Regionale Bildungskonferenz nicht politisch zu besetzen.

 

 

 

Der Kreistag hat am 10

Der Kreistag hat am 10. April 2008 beschlossen, in Ergänzung des Beschlusses „Pro Bildung“ vom Schul-, Kultur- und Sportausschuss eine Bildungsregion im Kreis Soest aufzubauen. Zu diesem Zweck ist der Kooperationsvertrag mit dem Land NRW abzuschließen und eine Stelle innerhalb der Kreisverwaltung zur Verfügung zu stellen.

 

In mehreren Gesprächen wurden die einzelnen Modalitäten nochmals mit der Schulaufsicht, Vertretern der Stadt Werl und auch der Abt. Jugendhilfe besprochen.

 

Um die politischen Gremien zu informieren, wurde der politische Arbeitskreis Bildungsbüro nochmals zu einer Sitzung eingeladen. Diese fand am 21. April 2008 im Kreishaus in Soest statt. An dieser Sitzung nahmen neben Vertretern des Jugendamtes auch Fr. Blome von der Stadt Werl und Fr. Bornefeld-Gronert vom Schulamt für den Kreis Soest teil.

 

Fr. Blome informierte über die bisherigen Ergebnisse, die im Bereich der selbständigen Schulen in der Region Arnsberg/Werl in den vergangenen Jahren erzielt wurden und stellte heraus, dass es sich bei der Fortführung dieser Maßnahme im Rahmen der Bildungsregion um eine Aufgabe handelt, die vorrangig von den Schulen zu bewältigen ist.

 

Sie schlug vor, folgende Ergebnisse und Planungen, die aus dem Bereich der selbständigen Schule erwachsen sind, in die Bildungsregion hineinzutragen: Fortbildung, Beratungs- und Unterstützungsstruktur für die Schulen, pädagogische Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklungsmanagement, Professionalisierung der Schulleitung, schulische Selbstevaluation, Fortbildung des mittleren Managements und externe Beratungsunterstützung u. a.

 

Auch der politische Arbeitskreis stellte nach Vorstellung durch Frau Blome einvernehmlich fest:

 

1. Der Aufbau einer Bildungsregion im Kreis Soest ist eine sinnvolle Fortführung des

    bisherigen Projekts „Selbstständige Schule“.  Es ist mit den Schulen der Stadt Werl und

    weiteren Schulen im Kreis Soest zu starten. Es sollte versucht werden, Schulträger und

    Schulen für dieses Projekt zu gewinnen, um zumindest mit 3 – 4 Schulträgern und

    mehreren Schulen ab Beginn des kommenden Schuljahres starten zu können.

 

2. Bzgl. des Lenkungskreises wurde vereinbart, dass es sich hierbei um den operativen

   Aufgabenbereich handelt. Der Lenkungskreis sollte kontinuierlich (z. B. 1x im Monat)

   tagen und hat im Rahmen einer zu erstellenden Geschäftsordnung die notwendigen

   Arbeiten bzw. Zielvorgaben der regionalen Bildungsgangkonferenz umzusetzen. Hier

   sollen die Fachleute aus den aufgeführten Bereichen gebündelt werden, um die Ziele der

   regionalen Bildungskonferenz umzusetzen. Beteiligt werden sollten im Lenkungskreis

   neben der unteren und oberen Schulaufsicht ein Vertreter des Kreises Soest aus dem

   Schulbereich, ein Vertreter aus dem Jugendhilfebereich (namentlich Herr Steinmeier und

   Frau Hengst), ein Vertreter der Stadt Werl und ein Vertreter der zusätzlich beitretenden

   Kommunen.

 

3. Neben den bisher vorgesehenen 2 Schulvertretern wurde angeregt, alle Schulformen in

   den Lenkungskreis einzubinden. Um diesen Lenkungskreis personell nicht zu

   überfrachten, um auch die kontinuierliche Arbeit erledigen zu können, erscheint es

   sinnvoll, die vom Land zur Verfügung stehenden Lehrkräfte (ggf. 2

   Halbtagskräfte) ihre entsprechenden Schulformen vertreten zu lassen. Die anderen

   Schulformen beigetretener Schulen sollen in den Lenkungskreis aufgenommen werden.

   Alle Schulformen sind im Lenkungskreis abzubilden.

 

   Frau Blome erklärte zu diesem Punkt ergänzend, dass im bisherigen Lenkungskreis der

   selbstständigen Schule Lehrkräfte von zwei Schulformen vertreten waren, diese

  aber auch als Vermittler der anderen Schulformen aufgetreten sind. Kontinuierliche

   Informationen aller beteiligten Schulen und Schulträger wurden durch diese Lehrkräfte

   bzw. den Lenkungskreis immer sichergestellt.

 

   Insbesondere dieser Informationsfluss muss auch zukünftig gewahrt bleiben.

 

4. Die Beteiligung der politischen Gremien erfolgt sinnvoll über die Regionale

    Bildungskonferenz. Hier werden grundlegenden Vorgaben erarbeitet. Ggf. sind

    Zielvereinbarungen zukünftig zu erstellen, die dann vom Lenkungskreis bzw. der

    regionalen Geschäftsstelle umzusetzen sind. Hier sind Vertretungen aus dem Bereich

  Politik, insbesondere Schule und Jugend sinnvoll und sollten auch eingeplant werden.

    Auch die ebenfalls in den Mustervereinbarungen aufgeführten zusätzlichen Vertreter von

    Institutionen, Kindertageeinrichtungen etc. sind darüber hinaus auch einzubinden,

   ebenso die zusätzlichen Vertretungen der Schulen, Schulträger, der Schülerschaft etc.

 

Der Kooperationsvertrag soll im Kreistag verabschiedet werden. Besondere Punkte, Änderungen und Ergänzungen zur bisherigen vorgestellten Mustervereinbarung sind die in dem als Anlage beigefügten Kooperationsvertrag hinterlegten Bereiche. Die anderen Punkte des Kooperationsvertrages können in der Form des Entwurfs aufgenommen werden.

 

Eine endgültige Abstimmung mit dem Ministerium wird bis zur Sitzung des Kreisausschusses erfolgen.

 

Weitere allgemeine Hinweise:

 

Nach den politischen Beratungen im Jugendhilfe- sowie im Schulausschuss wird der Aufbau der Bildungsregion als sinnvolle und wirksame bildungs- und familienpolitische Maßnahme angesehen.

 

Die Handlungsfelder, die in der Regionalen Bildungskonferenz noch festzulegen sind, umfassen bei einem Kooperationsprojekt grundsätzliche Arbeitsbereiche unterschiedlicher Partner.

 

Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Jugendhilfe ist grundsätzlich unverändert ebenso wie die Grundzuständigkeit des Schulausschusses. Dies gilt analog für die städtischen Jugendämter im Kreis Soest und auch die Schulausschüsse in den Städten und Gemeinden.

 

Einzelne Themen sind aufgrund der Zuständigkeit vom Jugend- und Schulausschuss in gemeinsamen Beratungen zu empfehlen.

 

Die Vertreter der Schulträger sind Mitte Mai über diesen Sachverhalt informiert, um die Schulträger und auch Schulen für die Bildungsregion zu gewinnen.

 

Eine Information der Bürgermeister findet im Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz im Juni 2008 statt.

 

Die Vertretungen in der Regionalen Bildungskonferenz sind von den entsprechenden Gremien (z. B. IHK, Agentur für Arbeit, Volkshochschulen, Schulpflegschaften) zu benennen und die erste Sitzung sollte im Herbst 2008 stattfinden.

 

Die Information und Beratung der politischen Gremien, der Städte und Gemeinden sind ebenfalls zu regeln. Hier erscheint es sinnvoll, dass neben den Protokollen eine kontinuierliche Information durch die Mitglieder des Lenkungskreises erfolgt. Informationen, Berichte, etc. könnten ggf. im halbjährlichen Turnus in den Fachausschüssen erfolgen.

 

Politische Beratungen

 

Im Jugendhilfeausschuss am 28. April 2008 wurde die Verwaltung aufgefordert, die

die Handlungsfelder konkret abzustimmen und Beschlüsse zur Umsetzung der Bildungsregion, in denen sowohl Schulangelegenheiten als auch Jugendangelegenheiten beteiligt sind, zukünftig nur in gemeinsamen Sitzungen zu fassen. Die Vorlagen sind von beiden Fachbereichen gemeinsam zu erstellen.

 

Im Schul-, Kultur- und Sportausschuss am 05. Mai 2008 wurde über die Änderungen der Vereinbarung beraten. In der beigefügten Kooperationsvereinbarung sind die Änderungen entsprechend eingearbeitet (Abänderungen zur Mustervereinbarung sind entsprechend markiert).

 

Der Beschlussvorschlag wurde gemäß Beratung im Schulausschuss dann in der beigefügten Form abgeändert.