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Vorlage - 95/2014  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung der Hilfe zur Pflege
a) Dauerhafte Einführung der Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte
b) Zusammenarbeit mit der Wohnberatung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales
04.09.2014 
Ausschuss für Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

a)      Der Ausschuss für Soziales nimmt den Bericht zum gegenwärtigen Stand der Umsetzung des Projektes „Weiterentwicklung der Hilfe zur Pflege“ zur Kenntnis und stellt fest, dass die mit der Einrichtung des Pflegeberatungsteams verbundenen Ziele erreicht werden.
Vorbehaltlich der Beratungen zum Haushalt 2015 und Stellenplan 2015 beschließt der Ausschuss für Soziales die dauerhafte Einführung der Pflegeberatung, die Einrichtung von 2,0 zusätzlichen Planstellen im Stellenplan 2015 und damit verbunden die Entfristung der Arbeitsverträge der Pflegefachkräfte zum 01.01.2015.

 

b)      Der Ausschuss für Soziales beschließt die unverzügliche Erweiterung der Wohnberatung um 0,43 Stellenanteile, unter gleichzeitiger Übertragung neuer Aufgaben. Die Erweiterung kommt nur zum Tragen, wenn die Pflegekassen die zusätzlichen Stellenanteile mitfinanzieren.
Die Erweiterung der Wohnberatung erfolgt zunächst für zwei Jahre befristet.
Innerhalb dieses Zeitraumes werden die Auswirkungen der Erweiterung bewertet und dem Ausschuss für Soziales zur Entscheidung über die weitere Umsetzung vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Vertrag zur Wohnberatung mit dem Caritasverband für den Kreis Soest e.V. entsprechend zu ergänzen.


III. Zusammenfassung

 

Durch eine gezielte Förderung der vorrangigen Inanspruchnahme und der Entwicklung von Angeboten für ambulante Hilfen wird der sozialhilferechtliche Grundsatz „ambulant vor stationär“ bei den Hilfen zur Pflege umgesetzt. Dadurch wird es den Pflegebedürftigen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu führen.

 

In den ersten 18 Monaten des zum 01.01.2013 gestarteten Projektes ist es gelungen, deutlich nachweisbare und messbare Effekte durch die Einführung des Pflegeberatungsteams und die Einstellung der Pflegefachkräfte zu erzielen. Durch die Beratung der Pflegefachkräfte konnten bisher Mittel in Höhe von ca. 810.000 € eingespart werden. Dem stehen Personalaufwendungen von rd. 110.000 € pro Jahr gegenüber.

 

Die beiden Pflegefachkräfte wurden zunächst befristet bis zum 31.12.2014 eingestellt. Rechtzeitig vor Ablauf der Befristung ist eine Entscheidung zur dauerhaften Beschäftigung zu treffen, da sich die Mitarbeiter sonst vorsorglich arbeitslos melden bzw. sich um einen anderen Arbeitsplatz bemühen müssten. Wegen der engagierten, effektiven und erfolgreichen Arbeit ist es geboten, Signale zu setzen, um die Mitarbeiterin und den Mitarbeiter zu halten.

 

Durch eine intensivere Einbeziehung der Wohnberatung in die Unterstützung des Pflegeberatungsteams, verbunden mit einer Ausweitung der Wohnberatung innerhalb des durch die Pflegekassen vorgegebenen Rahmens, können diese Effekte noch verstärkt werden.


IV.Sachdarstellung

 

Die aktuelle demographische Entwicklung zeigt, dass die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt zurückgeht, während der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre und insbesondere der Anteil der Bevölkerung über 80 Jahre überproportional ansteigt. Die Alterung der Bevölkerung führt gleichzeitig auch zu einem steigenden Bedarf an Pflegeleistungen.

 

In den kommenden Jahren werden zahlreiche Arbeitnehmer mit einer „bunten“ Erwerbsbiographie, mit häufig wechselnden Einkommen und Ausfallzeiten durch Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, in den Ruhestand eintreten. In der Folge werden deutlich mehr Menschen auf Sozialhilfeleistungen zur Finanzierung der Pflegekosten angewiesen sein.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung 2011 empfohlen, den Vorrang der ambulanten Hilfen zur Pflege im Rahmen der Hilfeplanung und bei der Entwicklung und Durchführung der trägerunabhängigen Pflegeberatung durch den Einsatz von Pflegefachkräften in der Abteilung Soziales gezielt zu fördern.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Soziales am 02.02.2012 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zu entwickeln und am 16.05.2012 einstimmig beschlossen, ein Pflegeberatungsteam zu installieren und das erarbeitete Konzept zur Pflegeberatung umzusetzen. Eine Darstellung des konzeptionellen Ansatzes ist als Anlage 1 beigefügt.

Das Konzept sollte zunächst als Projekt vom 01.01.201331.12.2014 erprobt werden.

 

Beteiligung der politischen Gremien:

09.05.2012 Vorstellung des Konzeptes in der Pflegekonferenz..

16.05.2012 Vorstellung und Beschluss des Konzeptes im Ausschuss für Soziales.

01.01.2013 Einstellung der zwei Pflegefachkräfte.

13.02.2013 Vorstellung der Pflegefachkräfte und Sachstandsbericht in der Pflegekonferenz.

23.05.2013 Sachstandsbericht im Ausschuss für Soziales.

19.02.2014 Sachstandsbericht in der Pflegekonferenz.

 

 

Folgende Ziele sollen mit dem Pflegeberatungsteam und der damit verbundenen Einführung der Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte erreicht werden:

 

 

  1. Ein verbessertes und einheitliches Beratungsangebot für alle Betroffenen.

 

„Gut dass es sie gibt, Danke.“ - Statt einer zunächst alternativlos erscheinenden Heimunterbringung konnte eine ambulante Versorgung zu Hause – ohne ergänzende Mittel der Sozialhilfe – organisiert werden.

 

„Wenn ich ihre Beratungsstelle eher gekannt hätte, hätte ich mir 3 Tage Arbeit und herumtelefonieren gespart.“ - Stationäre Hilfe zur Pflege aufgrund einer zunehmenden demenziellen Symptomatik konnte zugunsten einer dauerhaften ambulanten Pflege zuhause vermieden werden.

 

„Sie haben viel für mich getan.“ - Aus der Bitte zur Prüfung der Notwendigkeit von Leistungen wurde eine Fallbegleitung durch das Gefüge der Sozialleistungsträger und der Leistungserbringer, mit der Vermittlung wichtiger Hilfen u.a. Freifahrten, Hilfsmittel.

 

Diese Zitate sind nur einige Beispiele aus der täglichen Arbeit der Pflegefachkräfte.

 

Zu Beginn ihrer Tätigkeit haben sich die Pflegefachkräfte bei allen Einrichtungen und Institutionen (Krankenhaus-Sozialdienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, …) vorgestellt und das Angebot des Pflegeberatungsteams bekannt gemacht. Die Pflegefachkräfte berichten weiterhin laufend auf Messen, Veranstaltungen in Krankenhäusern, Tagen der offenen Tür etc. über ihre Arbeit.

 

Gemeinsam mit den Trägerunabhängigen Beratungsstellen wurden einheitliche Beratungsstandards entwickelt und in einem gemeinsam genutzten, neu eingeführten EDV-Verfahren hinterlegt.

 

Parallel zum Projekt wurde die Entwicklung der Arbeit der Trägerunabhängigen Beratungsstellen über den Zeitraum von 2009 – 2013 in wesentlichen Betrachtungsfeldern ausgewertet, um festzustellen, ob mit den Pflegfachkräften ein konkurrierendes Angebot bzw. eine Doppelstruktur aufgebaut wurde.

Die Entwicklungstendenzen bei den Beratungsgesprächen (Anzahl, Betroffene, Angehörigen), der Art der Beratung (persönlich, schriftlich, telefonisch, Hausbesuch),

und den Beratungsinhalten (allg. Sozialberatung, stationäre- , ambulanten Hilfen, hauswirtschaftliche Hilfen, Wohnberatung) haben sich dabei nicht verändert.

 

Fazit:

Mit der Einstellung der zwei Pflegefachkräfte beim Kreis Soest wurde die bereits bestehende Trägerunabhängige Pflegeberatung beim Kreis Soest um pflegefachliches Wissen erweitert und sinnvoll ergänzt. Es wurde kein konkurrierendes Angebot bzw. keine Doppelstruktur aufgebaut.

 

 

  1. Die Umsetzung des sozialhilferechtlichen Grundsatzes „ambulant vor stationär“,

 

Im Jahr 2013 wurden von den Pflegefachkräften im Durchschnitt monatlich 57 Beratungsgespräche durchgeführt. Bis zum 31.05.2014 hat sich die durchschnittliche Zahl der Beratungsgespräche auf 70 / Monat gesteigert. Gezählt werden hierbei nur die Erst-Beratungsgespräche mit den Betroffenen, darüber hinaus gibt es eine steigende Anzahl an Folgeberatungen, Kontakte mit Kliniken, Leistungserbringern, Pflegekassen usw.

 

Das Beratungsangebot ist für alle Interessierten zugänglich. Für alle Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1, die in eine stationäre Pflege-Einrichtung aufgenommen werden wollen/sollen und die gleichzeitig auf Sozialhilfeleistungen zur Finanzierung der Heimkosten angewiesen sind, ist die Beratung verbindlich vorgesehen.

 

Der Erfolg dieser Maßnahme wird über

a) die vermiedenen Sozialhilfeausgaben,

b) den Anteil der Pflegebedürftigen der Stufe 0 an den stationären Hilfen und

c) den Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfen insgesamt

nachvollzogen.

 

a)      vermiedene Sozialhilfeausgaben

 

Von Januar 2013 bis Juni 2013 wurde 80 Klienten beraten, die zu Beginn des Beratungsprozesses wegen ihrer persönlichen Situation, aufgrund eines Hinweises ihres Arztes oder nach einem Krankenhausaufenthalt für sich keine Alternative zu einer stationären Heimunterbringung gesehen haben. Durch die Beratung konnte dann doch eine Lösung für den Verbleib in der Wohnung und eine ambulante Versorgung gefunden werden. Bei 49 Klienten (61 %) konnte die ambulante Versorgung sogar so organisiert werden, dass die Pflege allein aus Mitteln der Pflegekasse  finanziert werden konnte. Ergänzende Leistungen der Sozialhilfe entfallen damit vollständig.

 

Die gefunden Lösungen haben sich auch als tragfähig und nachhaltig erwiesen. 59% der in 2013 ambulant versorgten Klienten war auch im Juni 2014 noch nicht auf stationäre Hilfe angewiesen.

 

 

Beratungen des Pflegeberatungsteams mit denen eine stationäre Hilfe vermieden werden konnte bzw. ganz auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe verzichtet werden konnte:

 

 

 

Die eingesparten Mittel errechnen sich – entsprechend der von der GPA entwickelten Systematik - aus der Differenz zwischen den durchschnittlichen Kosten einer stationären Unterbringung (ca. 1.500 €) und den durchschnittlichen Kosten einer ambulanten Hilfe zur Pflege (ca. 400 €, jeweils Stand 2013), multipliziert mit der Anzahl der Monate. Bei einer Versorgung ohne ergänzende Leistungen der Sozialhilfe werden die durchschnittlichen Kosten einer stationären Unterbringung vollständig als Einsparung gerechnet.

 

Wegen dieser Entwicklung wird der Haushalt 2015 um ca. 400.000 € - im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung – entlastet.

 

 

b)      Anteil der Pflegebedürftigen der Pflegestufe 0 an den stationären Hilfen

 

Ein weiterer Indikator für die Wirkungen der verbindlichen Beratung durch die Pflegefachkräfte ist die Entwicklung des Anteils der Pflegebedürftigen der Pflegestufe 0 an den stationären Hilfen. Auf diesen Indikator hat sich auch die GPA bei Ihren Prüfungen 2006 und 2011 ebenfalls gestützt.

 

Seit der Einstellung der Pflegefachkräfte ist ein deutlicher Rückgang von 16 % / 162 Fälle Ende 2012 auf 11,8% / 128 Fälle Ende 2013 festzustellen.

 

 

 

 

(incl. überörtlichen Träger, ohne Hilfeempfänger die nur Pflegewohngeld erhalten)

 

 

Alle Pflegebedürftigen konnten durch die Beratungsgespräche mit ambulanten Hilfen angemessen versorgt werden.

 

Der langfristige Erfolg der Beratung durch Pflegefachkräfte ist statistisch anhand des Vergleichs der Anteile der Pflegebedürftigen der Stufe 0 an den stationären Hilfen in den Kreisen der Bezirksregierung Arnsberg zu erkennen.

Die Kreise, die seit längerer Zeit Pflegefachkräfte einsetzen, hatten 2013 einen Anteil von 2,7% bis 6,7%.

Lediglich im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest lag der Anteil in 2013 über 10%. Beide Kreise haben annähernd zeitgleich erst Ende 2012 bzw. Anfang 2013 damit begonnen Pflegefachkräfte in der Pflegeberatung einzusetzen.

 

 

c)       Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfen insgesamt

 

Der Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfen insgesamt lag Ende 2012 und im Juni 2014 unverändert bei 19,2%.

 

 

 

 

(incl. überörtlichen Träger, ohne Hilfeempfänger die nur Pflegewohngeld erhalten, Tages- und Kurzzeitpflege sind als stationäre Hilfen erfasst)

 

 

 

Ein deutlicher Anstieg des Anteils der ambulanten Hilfen war innerhalb der bisherigen Projektlaufzeit von 18 Monaten nicht zu erreichen, weil

 

-          es durch die Beratung der Pflegefachkräfte in vielen Fällen (s. a. 49 Klienten / 61 %) gelingt, die ambulante Versorgung so zu organisieren, dass die Pflege allein aus Mitteln der Pflegekasse finanziert werden kann. Ergänzende Leistungen der Sozialhilfe entfallen damit auch für ambulante Hilfen.

 

-          Bei der Beratung immer bedacht wird, dass die Kosten der ambulanten Versorgung angemessen sind und nicht über denen einer stationären Versorgung liegen.

 

-          Es ausdrücklich nicht beabsichtigt ist, Bewohner die bereits seit längerer Zeit in einer stationären Einrichtung leben „aus dem Heim zu holen“. Die Beratung der Pflegefachkräfte  kann sich daher nur auf die neu hinzukommenden Pflegebedürftigen auswirken. Die relativ hohe Anzahl vorhandener stationärer Hilfen bleibt dagegen unverändert.

 

Stationäre Pflegeeinrichtungen werden weiterhin notwendig sein. Im täglichen Austausch mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zeigt sich die Nachfrage nach einer weit ausdifferenzierten Pflegeinfrastruktur mit möglichst vielen Angeboten, die dem persönlichen Bedarf entsprechend ausgewählt werden können.

 

 

  1. Begleitung der Hilfeempfänger vor Ort und nach der Erstberatung

 

Die Entwicklungstendenz bei den Erst- und Folgeberatungen zeigt, dass die im Konzept angelegte Begleitung der Pflegebedürftigen nach der Erstberatung, durch eine aufsuchende Beratung und durch die regelmäßige Kontrolle der vereinbarten Maßnahmen und gfls. Anpassung von den Pflegebedürftigen angenommen wird. Pflegeberatung im ambulanten Bereich und als offene Beratungsstelle hat eine präventive Wirkung hinsichtlich der Inanspruchnahme stationärer Leistungen. Die Betroffenen können länger zu Hause wohnen, Heimeinzüge werden vermieden, bzw. zeitlich verschoben.

Die dauerhafte Einführung des Beratungsangebots trägt damit wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität im Sinne eines selbstbestimmten Lebens im Alter bei.

 

Im Laufe des Projektes ist deutlich geworden, dass selbst bei jahrelang etablierten Beratungsangeboten der Bekanntheitsgrad immer weiter erhöht werden kann und muss. Durch die Erweiterung der Trägerunabhängigen Pflegeberatung konnte erreicht werden, dass diese kostenlose und insbesondere von Trägern unabhängige Dienstleistung des Kreises Soest weiter an Bekanntheit gewonnen hat.

Die Pflegekonferenz hat dieses Thema in der Sitzung am 06.05.2014 aufgegriffen und beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Information und Beratung pflegender Angehöriger – Optimierung der Bekanntheit der Beratungsstrukturen“ einzurichten.

 

Zudem hat sich der direkte Kontakt mit den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen als unverzichtbare Informationsmöglichkeit über die Schwächen der bestehenden Angebotsstruktur erwiesen. Auf diese Weise können Erkenntnisse gesammelt werden, die einen direkten und wesentlichen Beitrag zur Identifizierung etwaiger Angebotslücken leisten. Der gesetzliche Auftrag, im Kreis Soest eine am Bedarf orientierte Angebotsstruktur vorzuhalten, kann damit effektiver wahrgenommen werden.

 

 

  1.  Analyse der vorhandenen Bedarfe und Weiterentwicklung der Infrastruktur

 

Die Arbeit des Pflegeberatungsteams hat einmal mehr gezeigt, dass für eine effektive Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ neue Angebote zwischen den vorhandenen ambulanten Hilfen zur Pflege und den stationären Hilfen zur Pflege entwickelt werden müssen.

 

Dazu soll die mit dem Caritas Verband für den Kreis Soest abgestimmte Weiterentwicklung des Beratungsangebots der Wohnberatung in folgenden Bereichen beitragen:

 

  1. Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur im Kreis Soest.

Nach der Festlegung eines klar umrissenen Raumes (Quartier) und/oder einer besonderen Personengruppe durch den Kreis Soest soll die Entwicklung von alternativen Angeboten zwischen rein ambulanter und ausschließlich vollstationärer Versorgung erfolgen.

 

  1. Kooperation zwischen Wohnberatung und Ehrenamt .

Vorbeugung und Verhinderung von Vereinsamungstendenzen durch die Etablierung von ehrenamtlichen „Senioren-Paten/Alltagsbegleitern“.

 

  1. Erweitertes Umzugsmanagement

Unterstützung von Wohnungssuchenden bei der Suche nach barrierearmen, freien, bezahlbaren Wohnungen. Die Wohnberatung kann hier ein passgenaues Umzugsmanagement organisieren bis hin zur sozialen Integration in dass neue Umfeld.

.

 

Der Kreis Soest finanziert seit dem 01.01.2010 zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und – konzepte (§ 45 c Absatz 2 Satz 2 SGB XI) gemeinsam mit den Pflegekassen je zur Hälfte 2 Halbtagsstellen der Wohnberatung (in Lippstadt und Soest) des Caritas-Verbandes. Die Pflegekassen beteiligen sich zu 50% an der Finanzierung der Wohnberatung bis zu einem Betrag von max. 66.000 € / Vollzeitstelle. Voraussetzung ist, dass sich die Kommunen in gleicher Höhe an der Finanzierung beteiligen. Bei der Berechnung des Stellenbedarfs legen die Pflegekassen die Förderung einer Vollzeit-Stelle pro 45.000 Einwohner über 64 Jahren zugrunde.

 

 

 

Derzeit würden die Pflegekassen bis zu 1,43 Vollzeitstellen in der Wohnberatung des Kreises Soest mitfinanzieren. Damit können zusätzlichen Kapazitäten für die Weiterentwicklung der Wohnberatung in den genannten Bereichen geschaffen werden.