Bürgerinformationssystem

Vorlage - 94/2014  

 
 
Betreff: Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Dortmund
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Büro der Landrätin   
Beratungsfolge:
Kreistag
03.07.2014 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Der Kreistag beschließt den einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen des Kreistags zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht in Dortmund (Wahlperiode 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019).


III. Zusammenfassung

 

Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund endet am 31. Dezember 2014. Die Präsidentin des Sozialgerichts hat den Kreis Soest gebeten, eine Vorschlagsliste für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter einzureichen, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken sollen.


IV. Sachdarstellung

 

Aufgrund von Vorschlagslisten werden vom Sozialgericht Dortmund ehrenamtliche Richterinnen und Richter berufen, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken.

Die Anzahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für diese Kammern ist für das Sozialgericht Dortmund auf insgesamt 40 festgesetzt worden. Entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahl entfallen auf den Kreis Soest drei ehrenamtliche Richterinnen und Richter.

Das Sozialgericht bittet um Beachtung der folgenden Punkte:

  • In der Vorschlagsliste sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden.
  • Es sollen nur Personen vorgeschlagen werden, die zur Übernahme des ehrenamtlichen Richteramtes bereit sind und bei denen keine persönlichen Hinderungsgründe vorliegen.
  • Ferner sollen solche Personen nicht vorgeschlagen werden, die bereits bei den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht NRW, den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht für das Land NRW im Berufungszeitraum 2015 bis 2019 als ehrenamtliche Richterinnen oder Richter berufen oder für dieses Amt vorgeschlagen worden sind.
  • Auch solche Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben, sollen nicht vorgeschlagen werden.
  • Zum 31. Dezember 2014 ausscheidende Personen können wieder vorgeschlagen werden.
  • Ferner bittet das Gericht, solche Personen nicht vorzuschlagen, die voraussichtlich den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten können.

Beschlussverfahren:

  • Bei der Vorschlagsliste handelt es sich um die Ausübung eines dem Kreistag gesetzlich eingeräumten Vorschlagsrechtes (§ 14 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz).
  • Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die qualifizierte Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.
  • Praktikabel sind hier ein einheitlicher Wahlvorschlag mit Mandatsverteilung auf der Grundlage Hare-Niemeyer und dessen einstimmige Annahme im Kreistag.

Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer:

CDU

2

SPD

1

 

3

Anlagen:

1         Auszug aus dem Sozialgerichtsgesetz

2         Zusammenstellung der Personen aus dem Kreis Soest, die zurzeit als ehrenamtliche Richter / Richterinnen beim Sozialgericht Dortmund tätig sind.