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Der Kreistag beschließt den einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen des Kreistags zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht in Dortmund (Wahlperiode 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019). III. Zusammenfassung
Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund endet am 31. Dezember 2014. Die Präsidentin des Sozialgerichts hat den Kreis Soest gebeten, eine Vorschlagsliste für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter einzureichen, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken sollen.
Aufgrund von Vorschlagslisten werden vom Sozialgericht Dortmund ehrenamtliche Richterinnen und Richter berufen, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken. Die Anzahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für diese Kammern ist für das Sozialgericht Dortmund auf insgesamt 40 festgesetzt worden. Entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahl entfallen auf den Kreis Soest drei ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Das Sozialgericht bittet um Beachtung der folgenden Punkte:
Beschlussverfahren:
Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer:
Anlagen: 1 Auszug aus dem Sozialgerichtsgesetz 2 Zusammenstellung der Personen aus dem Kreis Soest, die zurzeit als ehrenamtliche Richter / Richterinnen beim Sozialgericht Dortmund tätig sind.
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