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Der Kreistag beschließt:
1. Herrn Dr. Wilhelm Günther, Leiter des Jugendhauses Sönnern vom Pädagogischen Zentrum vita communis e.V. in Werl, wird die Funktion eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten übertragen. Herr Dr. Günther wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages bestellt.
2. Der Behindertenbeauftragte wird als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen, in die Gesundheitskonferenz und in die Pflegekonferenz berufen.
III. Zusammenfassung
Der Kreis Soest ist entschlossen, im Kreisgebiet die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Zur Erreichung dieses Ziels bestellt der Kreis Soest einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten und seine Stellvertretung.
Im Dezember 2005 sind der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte und seine Stellvertretung erstmalig bestellt worden.
Herr Siegfried Dobel, der die Funktion des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten seit 2010 wahrgenommen hat, steht auf eigenen Wunsch für eine neue Amtszeit nicht mehr zur Verfügung.
Das Konzept des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten soll auch in der neuen Legislaturperiode weitergeführt werden. Herr Dr. Günther, der seit 2010 als Stellvertreter tätig war, ist bereit, die Funktion des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu übernehmen.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) ist seit dem 01.01.2004 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Gemäß § 13 BGG NRW ist „die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen“. Die Hauptsatzung des Kreises Soest regelt in § 19, dass der Kreis Soest zur Wahrung dieser Belange einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten bestellt. Dieser hat den Kreistag, die Ausschüsse und Gremien sowie die Verwaltung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren, zu beraten und zu unterstützen.
Er ist beratendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen sowie ordentliches Mitglied in der Gesundheitskonferenz und in der Pflegekonferenz. Er legt dem zuständigen Fachausschuss und dem Kreistag jährlich einen schriftlichen Bericht vor.
Er unterstützt die Behindertenkoordination des Kreises Soest bei der Erledigung ihrer Aufgaben und nimmt repräsentative Aufgaben wahr. Dabei hat der Behindertenbeauftragte bereits bestehende Strukturen im Bereich der Selbsthilfe zu wahren. Ferner wird er bei den Planungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs bzw. Maßnahmen gem. § 3 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes (GVFG) angehört. Die erforderlichen Stellungnahmen werden mit fachlicher Unterstützung der Verwaltung oder Dritter vorbereitet und abgegeben. Unter anderem hierfür können die eingeplanten Sachmittel 2014 in Höhe von 15.000 Euro, ab 2015 vorbehaltlich der Haushaltsberatungen in Höhe von 30.000 Euro verwandt werden.
Herr Dr. Günther ist bereit die Aufgabe des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu übernehmen. Herr Dr. Günther ist Diplom- und Sonderpädagoge sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Er leitet das Jugendhaus Sönnern, eine sozial-therapeutische Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche mit besonderen emotionalen, sozialen und kognitiven Beeinträchtigungen, das vom Pädagogischen Zentrum vita communis e. V. betrieben wird. Der Verein ist Partnerverein von Gemeinsam e. V. Herr Dr. Günther hat seit 2010 die Funktion des stellvertretenden ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten wahrgenommen.
Die Funktion des stellvertretenden ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, soll nach den Sommerferien neu besetzt werden.
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