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Der Kreistag des Kreises Soest wählt die folgenden Mitglieder des Regionalrates Arnsberg:
III. Zusammenfassung
Gemäß § 7 Landesplanungsgesetz sind nach den Kommunalwahlen die Regionalräte neu zu bilden. Innerhalb von zehn Wochen nach Beginn der Wahlzeit, das heißt, bis zum 11. August 2014, sind vom Kreistag im Kreis Soest zwei stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrates Arnsberg zu wählen.
Davon soll
angehören. Die gewählten Mitglieder des Regionalrates müssen im Kreis Soest ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Jedes zu wählende Mitglied des Regionalrates ist derjenigen Partei oder zugelassenen Wählergruppe anzurechnen, die es zur Wahl vorgeschlagen hat. Verbundene Wahlvorschläge sind nicht zulässig. Für die Wahl gelten die Grundsätze der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer. Praktikabel ist ein einheitlicher Wahlvorschlag der Fraktionen des Kreistages und dessen Annahme im Kreistag. Alternativ ist eine Listenwahl nach Hare-Niemeyer möglich. Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer (2 Sitze):
Bisherige stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrates:
Der Regierungspräsident teilt mit, dass die konstituierende Sitzung des Regionalrates Arnsberg für den 18. September 2014 vorgesehen ist.
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