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Der Kreistag bestimmt die folgenden Personen zu Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz:
Vorsitz: stellv. Vorsitz III. Zusammenfassung
Das Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze schließt sich an das Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (§ 35 Abs. 3 KrO NRW) an. Bei der Verteilung der Ausschussvorsitze soll zunächst der Versuch einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Fraktionen im Vordergrund stehen. Gültigkeit erlangt die Einigung dann, wenn ihr nicht von einem Fünftel der Kreistagsmitglieder widersprochen wird.
Kommt keine Einigung zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der d’Hondtschen Höchstzahlen zugeteilt. Der Kreistag hat festzulegen, ob das Höchstzahlverfahren bei den stellvertretenden Ausschussvorsitzen fortgesetzt werden oder neu beginnen soll. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Höchstzahlen und bestimmen anschließend die Vorsitzenden in der Sitzung des Kreistages (§ 41 Abs. 7 KrO NRW). Ein Berechnungsbeispiel ist als Anlage beigefügt.
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