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Der Kreistag wählt folgende 15 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Kreisausschusses
… III. Zusammenfassung
Nach der Festsetzung der Anzahl der Mitglieder sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses zu wählen. Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern können nur Kreistagsabgeordnete gewählt werden.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 die Zahl der gewählten Mitglieder des Kreisausschusses auf 15 festgelegt. Zusammen mit der Landrätin als Vorsitzende hat der Kreisausschuss damit 16 Mitglieder. Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung des Kreisausschusses auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Kreistages über die Annahme des Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§§ 51 Abs. 1 und 2, 52 Abs. 3 i.V.m. § 35 Abs. 3 KrO NRW). Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistages entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Zusätzliche beratende Mitglieder des Kreistages sowie sachkundige Bürgerinnen oder Bürger im Kreisausschuss sind durch die Neuregelung der Kreisordnung nicht möglich.
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