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Vorlage - 62/2008  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Kreises Soest für die Haushaltsjahre 2008 und 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.05.2008 
Kreisausschuss (offen)   
Kreistag
05.06.2008 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Neutrale Änderungen  
Anlage 2 Grundlast  
Anlage 4 Finanzplan  
Anlage 3 Jugendamtsumlage  

Der Kreistag beschließt

Der Kreistag beschließt

 

- die Haushaltssatzung für die Jahre 2008 und 2009

- die Zielvereinbarung zwischen dem Kreistag und der Landrätin des Kreises Soest

  für die Haushaltsjahre 2008 und 2009

 

 

 

 

 

 

 

1

 

  1. Haushaltsentwurf

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Soest für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 wurde gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit §§ 75 ff. GO NRW

 

am 02.04.2008 vom Kämmerer aufgestellt

und

am 03.04.2008 von der Landrätin bestätigt.

 

Der Entwurf sieht

 

für das Haushaltsjahr 2008

im Ergebnisplan

 

den Gesamtbetrag der Erträge mit267.204.476 EUR

den Gesamtbetrag der Aufwendungen mit270.646.894 EUR

 

im Finanzplan mit

den Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit258.264.612 EUR

den Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit253.347.793 EUR

 

den Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit mit    5.532.498 EUR

den Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit mit  11.645.269 EUR

 

für das Haushaltsjahr 2009

 

im Ergebnisplan

 

den Gesamtbetrag der Erträge mit272.951.258 EUR

den Gesamtbetrag der Aufwendungen mit272.951.258 EUR

 

im Finanzplan mit

den Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit263.919.237 EUR

den Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit257.343.844 EUR

 

den Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit mit    5.188.761 EUR

den Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit mit  12.255.706 EUR

 

vor.

 

Der Ergebnisplan 2008 gilt über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.442.418 EUR lediglich fiktiv als ausgeglichen. Dieses wurde den Städten und Gemeinden für das Haushaltsjahr 2008 als Übergangslösung in das NKF zugesagt.

Der Haushalt 2009 ist in Aufwendungen und Erträgen ausgeglichen.

 

Zur inhaltlichen und finanzpolitischen Ausrichtung des Haushalts 2008 und 2009 wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushaltsentwurf, insbesondere den „Teil A. Finanzwirtschaftliche Entwicklungen“ hingewiesen.

 

In der Kreistagssitzung am 10.04.2008 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 und 2009 einschließlich aller Anlagen eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Die Änderungsvorschläge wurden im Kreisausschuss am 28.05.2008 beraten.

 

Gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung haben sich im Ergebnisplan und Finanzplan die folgenden Änderungen ergeben:

 

2.Ergebnisplan - Allgemeine Kreisumlage -

 

2.1Rechnungsabschluss 2007 (kameraler Sollabschluss)

 

Der Rechnungsabschluss 2007 schließt mit einem Soll-Abschlussergebnis von rd. 885.000 EUR ab.

 

2.2GFG 2008

 

Der Landtag hat am 20.12.2007 das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 (GFG) beschlossen. Die beschlossenen GFG-Daten waren bereits im Haushaltsentwurf enthalten, so dass sich nun keine Änderungen mehr ergeben.

 

Für das Haushaltsjahr 2009 wird von den gleichen Datengrundlagen ausgegangen.

 

2.3Haushaltsneutrale Änderungsvorschläge

 

Die Verwaltung hat kostenneutrale Änderungsvorschläge bei Positionen vorgelegt, die sich im Wesentlichen aus veränderten Kontierungen seit Entwurfsaufstellung ergeben haben. Die genaue Aufteilung kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Diese Änderungen, die keine finanzwirksamen Veränderungen auslösen, werden in den Haushalt aufgenommen.

 

 

2.4Änderungsvorschläge der Kreistagsfraktionen, der Fachausschüsse und der

Verwaltung

 

Die Kreistagsfraktionen, die Fachausschüsse und die Verwaltung haben Veränderungen vorgeschlagen.

 

Die Zusammenhänge und Auswirkungen haben die Fraktionen des Kreistages mit dem Kreiskämmerer im Detail erörtert.

 

Die vom Kreisausschuss empfohlenen Veränderungen sind aus der Anlage 2 ersichtlich.

 

Um jedoch mögliche Spitzbeträge auszugleichen, die durch das Abstimmungs-ergebnis im Kreistag entstehen können, wird der Kämmerer ermächtigt, diesen Ausgleich im Gesamthaushalt herbeizuführen.

 

2.5Hebesätze der allgemeinen Kreisumlage – Grundlast - für 2008 und 2009

 

Nach dem Haushaltsentwurf soll der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage (Grundlast) für das Jahr 2008 auf 37,1 % und für das Jahr 2009 auf 38,75 % nach den für das Haushaltsjahr 2008 geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt werden.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt die im Entwurf vorgesehene Hebesätze der allgemeinen Kreisumlage für 2008 von 45,4 % um 8,3 %-Punkte auf 37,1 % zu senken und für 2009 um 1,65 %-Punkte auf 38,75 % anzuheben unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Anlage 2.

 

 

Die Hebesätze ermitteln sich wie folgt:

 

  • Hebesatz 200745,4 %
  • Hebesatz 2008 lt. Haushaltsentwurf37,1 %
  • Hebesatz 2008 entsprechend der Veränderungs-

Empfehlungen des Kreisausschusses37,1 %

  • Senkung in 2008  8,3 %-Punkte

 

  • Hebesatz 2008 37,10 %
  • Hebesatz 2009 lt. Haushaltsentwurf38,75 %
  • Hebesatz 2009 entsprechend der Veränderungs-

Empfehlungen des Kreisausschusses38,75 %

  • Anhebung in 2009  1,65 %-Punkte.

 

 

3.Ergebnisplan

- Kreisumlage–Mehrbelastung Jugendamt –

 

3.1GFG 2008

 

Durch die Änderungen des GFG 2008 und die verbesserte Steuerkraft in den Städten und Gemeinden des Kreises Soest steigen für die Jugendamtsumlage die Umlagegrundlagen auf 158.371.329 EUR (Vorjahr 2007 142.796.702 EUR).

Für das Haushaltsjahr 2009 wird von den gleichen Datengrundlagen ausgegangen.

 

Infolge Ausgabeverschlechterungen insbesondere im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder durch die neuen Angebote bedingt durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und durch die im NKF nun vorgesehene Verwaltungskostenerstattung sieht der Haushaltsentwurf notwendige Anhebungen der Hebesätze vor.

 

3.2Hebesätze der Jugendamtsumlage 2008 und 2009

 

Der Kreisausschuss empfiehlt die im Entwurf vorgesehene Anhebung der Hebesätze der Jugendamtsumlage für 2008 von 14,30 % um 0,84 %-Punkte auf 15,14 % und für 2009 auf 15,86 % unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Anlage 3.

 

Die Hebesätze ermitteln sich wie folgt:

 

  • Hebesatz 200714,30 %
  • Hebesatz 2008 lt. Haushaltsentwurf15,14 %
  • Hebesatz 2008 entsprechend der Veränderungs-

Empfehlungen des Kreisausschusses15,14 %

  • Anhebung in 2008  0,84 %-Punkte

 

  • Hebesatz 2008 15,14 %
  • Hebesatz 2009 lt. Haushaltsentwurf15,86 %
  • Hebesatz 2009 entsprechend der Veränderungs-

Empfehlungen des Kreisausschusses15,86 %

  • Anhebung in 2009  0,72 %-Punkte.

 

 

4.Ergebnisplan

Kreisumlage-Mehrbelastung Volkshochschule Möhne-Lippe (VHS) –

 

4.1GFG 2008

 

Durch die Änderungen des GFG 2008 und die verbesserte Steuerkraft in den Städten und Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke, Rüthen und Warstein steigen für die VHS-Umlage die Umlagegrundlagen auf 86.780.441 EUR (Vorjahr 78.504.419 EUR). Für das Haushaltsjahr 2009 wird von den gleichen Datengrundlagen ausgegangen.

 

Der Haushaltsentwurf sieht für 2008 eine Hebesatzsenkung um 0,02 %-Punkte auf 0,38 % vor (Vorjahr 0,40 %) vor. Für das Jahr 2009 muss der Hebesatz dann um 0,06 %-Punkte auf 0,44 % angehoben werden.

 

 

4.2Hebesätze der VHS-Umlage für 2008 und 2009

 

Änderungsvorschläge gegenüber dem Entwurf  wurden nicht gemacht

 

Der Kreisausschuss empfiehlt die im Entwurf vorgesehenen Hebesätze der VHS-Umlage für 2008 auf 0,38 % und für 2009 auf 0,44 % festzusetzen.

 

Die Hebesätze ermitteln sich wie folgt:

 

  • Hebesatz 20070,40 %
  • Hebesatz 2008 lt. Haushaltsentwurf0,38 %
  • Hebesatz 2008 entsprechend der Veränderungs-

Empfehlungen des Kreisausschusses0,38 %

  • Senkung in 20080,02 %-Punkte

 

  • Hebesatz 2008 0,38 %
  • Hebesatz 2009 lt. Haushaltsentwurf0,44 %
  • Hebesatz 2009 entsprechend der

Empfehlungen des Kreisausschusses0,44 %

  • Anhebung in 20090,06 %-Punkte.

 

 

5.Finanzplan

 

Zur Struktur des Finanzplanes wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushaltsentwurf (Seite 21) verwiesen.

 

Der Kreisausschuss hat die Änderungsvorschläge der Kreistagsfraktionen, der Fachausschüsse und der Verwaltung diskutiert und beraten.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt die in der Anlage 4 aufgeführten Veränderungen des Finanzplanes.

 

 

6.Haushaltssatzung

 

Die Inhalte der Haushaltssatzung werden entsprechend den Beratungs- und Abstimmungsergebnissen des Kreistages angepasst.

 

Ebenso wird die Haushaltssatzung die Gesamtbeträge des Ergebnisplanes 2008 und 2009 ohne die Einbeziehung der internen Leistungsverrechnung (5.630.784 EUR, ergebnisneutral in Aufwand und Ertrag, siehe Gesamtergebnisplan im Entwurf) ausweisen. Diese Anpassung ist eine Vorgabe der Aufsichtsbehörde, die lediglich formellen Charakter hat und keine inhaltlichen Veränderungen auslöst.

 

7.Empfehlungen des Kreisausschusses und Änderungsvorschläge

 

- siehe Einzelpositionen in den Anlagen 1 - 4

 

Die Inhalte der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und aller Anlagen werden entsprechend den Beratungs- und Abstimmungsergebnissen des Kreistages angepasst.