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Der Kreistag beschließt
- die Haushaltssatzung für die Jahre 2008 und 2009 - die Zielvereinbarung zwischen dem Kreistag und der Landrätin des Kreises Soest für die Haushaltsjahre 2008 und 2009
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Soest für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 wurde gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit §§ 75 ff. GO NRW
am 02.04.2008 vom Kämmerer aufgestellt und am 03.04.2008 von der Landrätin bestätigt.
Der Entwurf sieht
für das Haushaltsjahr 2008 im Ergebnisplan
den Gesamtbetrag der Erträge mit267.204.476 EUR den Gesamtbetrag der Aufwendungen mit270.646.894 EUR
im Finanzplan mit den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit258.264.612 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit253.347.793 EUR
den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit mit 5.532.498 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit mit 11.645.269 EUR
für das Haushaltsjahr 2009
im Ergebnisplan
den Gesamtbetrag der Erträge mit272.951.258 EUR den Gesamtbetrag der Aufwendungen mit272.951.258 EUR
im Finanzplan mit den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit263.919.237 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit257.343.844 EUR
den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit mit 5.188.761 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit mit 12.255.706 EUR
vor.
Der Ergebnisplan 2008 gilt über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.442.418 EUR lediglich fiktiv als ausgeglichen. Dieses wurde den Städten und Gemeinden für das Haushaltsjahr 2008 als Übergangslösung in das NKF zugesagt. Der Haushalt 2009 ist in Aufwendungen und Erträgen ausgeglichen.
Zur inhaltlichen und finanzpolitischen Ausrichtung des Haushalts 2008 und 2009 wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushaltsentwurf, insbesondere den „Teil A. Finanzwirtschaftliche Entwicklungen“ hingewiesen.
In der Kreistagssitzung am 10.04.2008 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 und 2009 einschließlich aller Anlagen eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Die Änderungsvorschläge wurden im Kreisausschuss am 28.05.2008 beraten.
Gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung haben sich im Ergebnisplan und Finanzplan die folgenden Änderungen ergeben:
2.Ergebnisplan - Allgemeine Kreisumlage -
2.1Rechnungsabschluss 2007 (kameraler Sollabschluss)
Der Rechnungsabschluss 2007 schließt mit einem Soll-Abschlussergebnis von rd. 885.000 EUR ab.
2.2GFG 2008
Der Landtag hat am 20.12.2007 das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 (GFG) beschlossen. Die beschlossenen GFG-Daten waren bereits im Haushaltsentwurf enthalten, so dass sich nun keine Änderungen mehr ergeben.
Für das Haushaltsjahr 2009 wird von den gleichen Datengrundlagen ausgegangen.
2.3Haushaltsneutrale Änderungsvorschläge
Die Verwaltung hat kostenneutrale Änderungsvorschläge bei Positionen vorgelegt, die sich im Wesentlichen aus veränderten Kontierungen seit Entwurfsaufstellung ergeben haben. Die genaue Aufteilung kann der Anlage 1 entnommen werden.
Diese Änderungen, die keine finanzwirksamen Veränderungen auslösen, werden in den Haushalt aufgenommen.
2.4Änderungsvorschläge der Kreistagsfraktionen, der Fachausschüsse und der Verwaltung
Die Kreistagsfraktionen, die Fachausschüsse und die Verwaltung haben Veränderungen vorgeschlagen.
Die Zusammenhänge und Auswirkungen haben die Fraktionen des Kreistages mit dem Kreiskämmerer im Detail erörtert.
Die vom Kreisausschuss empfohlenen Veränderungen sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Um jedoch mögliche Spitzbeträge auszugleichen, die durch das Abstimmungs-ergebnis im Kreistag entstehen können, wird der Kämmerer ermächtigt, diesen Ausgleich im Gesamthaushalt herbeizuführen.
2.5Hebesätze der allgemeinen Kreisumlage – Grundlast - für 2008 und 2009
Nach dem Haushaltsentwurf soll der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage (Grundlast) für das Jahr 2008 auf 37,1 % und für das Jahr 2009 auf 38,75 % nach den für das Haushaltsjahr 2008 geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt werden.
Der Kreisausschuss empfiehlt die im Entwurf vorgesehene Hebesätze der allgemeinen Kreisumlage für 2008 von 45,4 % um 8,3 %-Punkte auf 37,1 % zu senken und für 2009 um 1,65 %-Punkte auf 38,75 % anzuheben unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Anlage 2.
Die Hebesätze ermitteln sich wie folgt:
Empfehlungen des Kreisausschusses37,1 %
Empfehlungen des Kreisausschusses38,75 %
3.Ergebnisplan - Kreisumlage–Mehrbelastung Jugendamt –
3.1GFG 2008
Durch die Änderungen des GFG 2008 und die verbesserte Steuerkraft in den Städten und Gemeinden des Kreises Soest steigen für die Jugendamtsumlage die Umlagegrundlagen auf 158.371.329 EUR (Vorjahr 2007 142.796.702 EUR). Für das Haushaltsjahr 2009 wird von den gleichen Datengrundlagen ausgegangen.
Infolge Ausgabeverschlechterungen insbesondere im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder durch die neuen Angebote bedingt durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und durch die im NKF nun vorgesehene Verwaltungskostenerstattung sieht der Haushaltsentwurf notwendige Anhebungen der Hebesätze vor.
3.2Hebesätze der Jugendamtsumlage 2008 und 2009
Der Kreisausschuss empfiehlt die im Entwurf vorgesehene Anhebung der Hebesätze der Jugendamtsumlage für 2008 von 14,30 % um 0,84 %-Punkte auf 15,14 % und für 2009 auf 15,86 % unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Anlage 3.
Die Hebesätze ermitteln sich wie folgt:
Empfehlungen des Kreisausschusses15,14 %
Empfehlungen des Kreisausschusses15,86 %
4.Ergebnisplan – Kreisumlage-Mehrbelastung Volkshochschule Möhne-Lippe (VHS) –
4.1GFG 2008
Durch die Änderungen des GFG 2008 und die verbesserte Steuerkraft in den Städten und Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke, Rüthen und Warstein steigen für die VHS-Umlage die Umlagegrundlagen auf 86.780.441 EUR (Vorjahr 78.504.419 EUR). Für das Haushaltsjahr 2009 wird von den gleichen Datengrundlagen ausgegangen.
Der Haushaltsentwurf sieht für 2008 eine Hebesatzsenkung um 0,02 %-Punkte auf 0,38 % vor (Vorjahr 0,40 %) vor. Für das Jahr 2009 muss der Hebesatz dann um 0,06 %-Punkte auf 0,44 % angehoben werden.
4.2Hebesätze der VHS-Umlage für 2008 und 2009
Änderungsvorschläge gegenüber dem Entwurf wurden nicht gemacht
Der Kreisausschuss empfiehlt die im Entwurf vorgesehenen Hebesätze der VHS-Umlage für 2008 auf 0,38 % und für 2009 auf 0,44 % festzusetzen.
Die Hebesätze ermitteln sich wie folgt:
Empfehlungen des Kreisausschusses0,38 %
Empfehlungen des Kreisausschusses0,44 %
5.Finanzplan
Zur Struktur des Finanzplanes wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushaltsentwurf (Seite 21) verwiesen.
Der Kreisausschuss hat die Änderungsvorschläge der Kreistagsfraktionen, der Fachausschüsse und der Verwaltung diskutiert und beraten.
Der Kreisausschuss empfiehlt die in der Anlage 4 aufgeführten Veränderungen des Finanzplanes.
6.Haushaltssatzung
Die Inhalte der Haushaltssatzung werden entsprechend den Beratungs- und Abstimmungsergebnissen des Kreistages angepasst.
Ebenso wird die Haushaltssatzung die Gesamtbeträge des Ergebnisplanes 2008 und 2009 ohne die Einbeziehung der internen Leistungsverrechnung (5.630.784 EUR, ergebnisneutral in Aufwand und Ertrag, siehe Gesamtergebnisplan im Entwurf) ausweisen. Diese Anpassung ist eine Vorgabe der Aufsichtsbehörde, die lediglich formellen Charakter hat und keine inhaltlichen Veränderungen auslöst.
7.Empfehlungen des Kreisausschusses und Änderungsvorschläge
- siehe Einzelpositionen in den Anlagen 1 - 4
Die Inhalte der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und aller Anlagen werden entsprechend den Beratungs- und Abstimmungsergebnissen des Kreistages angepasst.
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