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Vorlage - 9/2014  

 
 
Betreff: Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Abrollbehälters Atemschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
13.02.2014 
Kreisausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für die Beschaffung eines Abrollbehälters Atemschutz durchzuführen und die Vergabeentscheidung zugunsten des wirtschaftlichsten Angebotes zu treffen.


III. Zusammenfassung

 

Gestiegene Hygienevorschriften und Erkenntnisse aus Realeinsätzen in der Vergangenheit haben aufgezeigt, dass nahezu alle Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Soest über eine nicht ausreichende Anzahl von Atemschutzgeräten verfügen.

 

Aus diesem Grund ist gemäß § 1 Absatz 5 FSHG im Rahmen der überörtlichen Bedarfsdeckung durch den Kreis Soest ein zentraler Abrollbehälter Atemschutz (AB-A) zu beschaffen.

 

Zunächst soll nur der eigentliche Abrollbehälter ohne feuerwehrtechnische Beladung (Atemschutzgeräte) ausgeschrieben werden, da derzeit Überlegungen zur Einrichtung eines zentralen Atemschutzgerätepools im Auftrag der kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchgeführt werden. Die Atemschutzgeräte für den Abrollbehälter würden bei Einrichtung dieses Atemschutzgerätepools ebenfalls aus diesem zur Verfügung gestellt mit einem entsprechendenden Kostenanteil für den Kreis Soest. Sollte der zentrale Pool nicht zustande kommen, würden die Atemschutzgeräte durch eine separate Ausschreibung beschafft.

 

Der geschätzte Auftragswert für beides (Abrollbehälter und Feuerwehrtechnische Beladung) beläuft sich auf ca. 365.550 € (exkl. MwSt.).

 

  •                       Die Beschaffung des Abrollbehälters soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung erfolgen (175.550 exkl. MwSt.).

 

  •                       Die Beschaffung der Atemschutzgeräte (190.000 € exkl. MwSt.) soll entweder

 

a)          bei Einrichtung des Atemschutzgerätepools im Wege eines europaweiten Verfahrens oder

b)          bei nicht zustande kommen des zentralen Atemschutzgerätepools im Wege der öffentlichen Ausschreibung

 

erfolgen; jeweils unter Beteiligung der Zentralen Vergabestelle.

 

Die Haushaltsmittel wurden bereits in den Haushalt 2013 eingebracht. Es handelt sich um übertragene investive Mittel, über die sofort verfügt werden kann.

 

Die Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes wird eingeholt.

 

Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen hat in seiner Sitzung am 26.06.2013 einstimmig die Beschaffung eines Abrollbehälters Atemschutz beschlossen. Die Haushaltsmittel wurden bereits in dem Haushalt 2013 eingebracht.
IV. Sachdarstellung

 

Aufgrund gestiegener Hygienevorschriften und durch Erkenntnisse aus Realeinsätzen muss festgestellt werden, dass keine der Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Soest für sich allein über genügend Atemschutzgeräte für größere Schadensereignisse verfügt.

 

Dies setzt den Kreis Soest nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG) – im Rahmen der überörtlichen Bedarfsdeckung – in die Verpflichtung, eine entsprechende Vorhaltung an Atemschutzgeräten und das dafür vorgesehene sichere Transportmittel zu betreiben (siehe Anlage 1 / Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.03.2013).

 

Aus diesem Grund hat der Kreisbrandmeister im Einvernehmen mit den Wehrführern der Städte und Gemeinden des Kreises Soest im Herbst 2011 das Konzept für die Anschaffung eines zentralen Abrollbehälters Atemschutz (AB-A) durch den Kreis Soest entwickelt. Dieser Abrollbehälter ermöglicht den schnellen Transport kompletter Atemschutzgeräte, reduziert den kommunalen Geräteeinsatz und gewährleistet, dass die Kommunen auch bei Großbränden, größeren Gefahrguteinsätzen usw. ihre Einsatzbereitschaft erhalten.

 

Der AB-A würde durch ein in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Rettungszentrums vorhandenes Wechselladerfahrzeug transportiert.

 

Nach Abwägung mehrerer Alternativen hat sich der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen in seiner Sitzung am 26.06.2013 für die Beschaffung eines zentralen Abrollbehälters einstimmig ausgesprochen (Anlage 2).

 

Der fachlichen Entscheidung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen ist ein langer Entscheidungsprozess unter Beteiligungen der kreisangehörigen Kommunen und der örtlichen Feuerwehren vorausgegangen.

 

Die Beschaffung des AB-A soll zweistufig erfolgen:

 

  •           zunächst der eigentliche Abrollbehälter und

 

  • dann die feuerwehrtechnische Beladung (Atemschutzgeräte).

 

Diese zweistufige Beschaffung ist sinnvoll, da derzeit Überlegungen zur Einrichtung eines zentralen Atemschutzgerätepools - ähnlich dem Schlauchpool - mit den kreisangehörigen Kommunen anhängig sind.

 

Die Einrichtung eines zentralen Atemschutzgerätepools mit den kreisangehörigen Freiwilligen Feuerwehren dient u. a. dazu, eine standardisierte Ausstattung bei allen Feuerwehren zu erzielen. Der zentrale Atemschutzgerätepool würde jedoch nicht das durch den Kreisbrandmeister festgestellte Defizit beseitigen. Daher ist weiterhin die Beschaffung eines Abrollbehälters Atemschutz erforderlich.

 

Die Beschaffung der Atemschutzgeräte für den Abrollbehälter soll daher bis zur endgültigen Entscheidung über den Atemschutzgerätepool zurückgestellt werden.

 

Dies führt jedoch zu keiner Verzögerung bei der Inbetriebnahme des AB-A, da der eigentliche Abrollbehälter zunächst noch produziert/hergestellt werden muss.

 

Ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung über den Atemschutzgerätepool, um dann erst mit der Beschaffung des AB-A zu beginnen, würde erheblichen Zeitverzug bedeuten, der aufgrund des festgestellten Defizits nicht vertretbar ist.

 

Für die Beschaffung der Atemschutzgeräte wird die Entscheidung zum Atemschutzgerätepool – wie bereits erwähnt – abgewartet. Kommt der Atemschutzgerätepool zustande, so wird der Kreis Soest die entsprechende Anzahl von Atemschutzgeräte für den AB-A über den Pool beschaffen.

 

Sollte der Pool wider Erwarten nicht zustande kommen, werden die für den AB-A benötigten Atemschutzgeräte rechtzeitig vor Auslieferung des Abrollbehälters durch eine separate Beschaffungsmaßnahme im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschafft.

 

Eine Entscheidung zum Atemschutzgerätepool wird in diesem Jahr erwartet.