Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
„Der Stellenplan des Kreises Soest für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und in der vorgeschriebenen Form dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.
Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend (kw)“ angebracht ist, dürfen frei werdende Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.
Die mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln (ku)“ ausgewiesenen und frei werdenden Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe sind in Stellen niedrigerer Gruppen umzuwandeln.“
1. Stellenentwicklung von 2004 bis 2009
Der planmäßige Teil des Stellenbesetzungsplans weist für das Jahr 2008 eine Steigerung der Stellenanzahl von 865 auf 904 Stellen aus.
Wesentliche Veränderungen wurden in folgenden Bereichen eingeplant:
Im Einzelnen wurden folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingeplant:
Der planmäßige Teil des Stellenbesetzungsplans weist für das Jahr 2009 eine Reduzierung der Stellenanzahl von 904 auf 902 Stellen aus.
Bereinigung um die refinanzierten Bereiche
Ohne die refinanzierten Bereiche (Rettungsdienst/Leitstelle/“aha – Arbeit Hellweg Aktiv“ sowie die Stellen in der Bußgeldstelle – Projekt Leivtec („mobile Kamera“) – und in der Finanzwirtschaft – Bereich Vollstreckung –) ergibt sich folgende Stellenentwicklung:
Bereinigung um die Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform
Ohne diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund der Verwaltungsstruktur-reform von der Landesverwaltung im Bereich Immissionsschutz (7,5 Stellen), Schwerbehindertenangelegenheiten (15 Stellen) und Elterngeld (3,5 Stellen) übernommen wurden, stellt sich die Stellenentwicklung folgendermaßen dar:
2. Entwicklung der Personalaufwendungen / Erstattungen für Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen steigen in 2008 (Planwert) gegenüber dem Plan 2007 von 44.058.922 € auf 49.250.854 €. Dies entspricht einer Steigerung von 5.191.932 € oder 11,8 %. Die Personalkostensteigerung von 2008 auf 2009 ist mit 1 % geplant.
Gleichzeitig steigen die Erstattungen für Personalaufwendungen im Plan 2008 gegenüber dem Plan 2007 von 10.535.448 € auf 13.057.994 €.
Dies entspricht einer Steigerung von 2.522.546 € oder 23,9 %.
Gründe für die Steigerung:
Bereinigung um die NKF-Effekte
Die Steigerung bei den Personalaufwendungen ist insbesondere dadurch bedingt, dass die Kreisverwaltung Soest zum 01.01.2008 vom kameralen Haushaltswesen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt hat. Das NKF schreibt z.B. die Bildung von Rückstellungen für zukünftige Pensions- und Beihilfeverpflichtungen vor. Die Netto-Zuführungen zu diesen Rückstellungen belaufen sich für das Jahr 2008 auf 2.172.755 €.
Ferner sind diejenigen Personalaufwendungen, die im kameralen Haushaltswesen außerhalb des persönlichen Sammelnachweises (SN 4000) bewirtschaftet wurden, jetzt in der Gesamtsumme von 49.250.854 € ausgewiesen. Diese Personalaufwendungen belaufen sich auf 910.417 €.
Zur Vergleichbarkeit der Ansätze müssen andererseits Zahlungen an die Versorgungskasse, die nach NKF-Grundsätzen nicht mehr im Ansatz enthalten sind, den Personalaufwendungen hinzugerechnet werden.
Werden die Ansätze des ehemaligen Sammelnachweises 2007 und der um NKF-Strukturen bereinigte Ansatz für 2008 verglichen, ergibt sich lediglich eine Steigerung der Personalauwendungen von 2.288.760 € bzw. 5,2 %.
Gründe für die Steigerung:
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Jahre 2008 und 2009 lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans noch nicht vor.
Auswirkungen des Tarifabschlusses 2008 / 2009
2008
2009
Die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit um 0,5 Stunden ab 01.07.2008 entspricht bei der Kreisverwaltung ca. 8 Stellen
Der Tarifabschluss gilt nur für die Beschäftigten.
Bereinigung um die refinanzierten Bereiche
Ohne Berücksichtigung der refinanzierten Stellen im Rettungsdienst, in der Leitstelle, in der „aha-Arbeit Hellweg Aktiv!“, im Vollstreckungsdienst und in der Bußgeldstelle steigen die Personalaufwendungen in 2008 (alter SN 4000) gegenüber dem Plan 2007 von 36.874.203 € auf 38.866.798 €. Dieses entspricht einer Steigerung von 1.992.595 € oder 5,4 %. Für 2009 soll auch hier lediglich ein Anstieg von 1 % erfolgen.
Bereinigung um die Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform
Aufgrund der Verwaltungsstrukturreformen sind in den Bereichen Immissionsschutz, Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld Beamtinnen und Beamte von der Landesverwaltung zum Kreis Soest gewechselt. Werden auch diese Personalaufwendungen aus dem Ansatz 2008 herausgerechnet, ergibt sich eine Steigerung der Personalaufwendungen in 2008 (alter SN 4000) gegenüber dem Plan 2007 in Höhe von 1.462.018 €. Dieses entspricht einer Steigerung von 4 %.
3. Konsolidierung der Personalausgaben
Umsetzung des Personalkostenentwicklungskonzeptes 2006-2008
Seit dem Jahr 2005 läuft ein Konzept zur Entwicklung der Personalaufwendungen, auf dessen Grundlage in 2006 insgesamt 600.000 € eingespart werden sollten. Für 2007 sollten voraussichtlich weitere 200.000 € und für 2008 weitere 180.000 € eingespart werden. Ziel ist es, über die Laufzeit dieses Konzeptes insgesamt ca. 2,4 Mio. € Personalaufwendungen einzusparen.
Derzeitiger Stand:
Hinweis: das Konzept umfasste ursprünglich auch den Abbau der Planstellen in der Fahrbücherei.
Wirksame Konsolidierung und Aufgabenkritik durch Fachkonzepte
Um eine weitere Konsolidierung der Personalausgaben zu sichern, erstellt die Kreisverwaltung ab dem Jahr 2007 Fachkonzepte für alle Abteilungen und diese werden einer konsequenten Aufgabenkritik unterzogen. Darüber hinaus sollen die Fachkonzepte als Grundlage für nachhaltige mittelfristige Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen dienen.
Im Jahr 2007 wurde zunächst in allen Organisationseinheiten eine Voruntersuchung durchgeführt.
Ergebnis: Von den 44 Stellen, die der Kreis Soest lt. GPA-Bericht über dem Durchschnitt der fünf vergleichbar großen Kreise mit der geringsten Quote von Stellen/10.000 Einwohner lag, werden 8,0 Stellen abgebaut, 7,8 geprüft und 18 begründet. Insgesamt konnten damit für 33,8 Stellen bereits konkrete Maßnahmen entwickelt werden.
In 2008 sind für folgende Organisationseinheiten Fachkonzepte geplant:
Abt. 31 Polizeiverwaltung Abt. 61 Kreisentwicklung Abt. 10 Zentrale Dienste / SG Kreisarchiv Abt. 10 Zentrale Dienste / SG Personaldienst Abt. 24 Lohnstelle Abt. 36 Straßenverkehrsdienst / SG Bußgeldstelle Abt. 36 Straßenverkehrsdienst / SG Verkehrsaufsicht Abt. 39 Veterinärdienst Abt. 40 Schulaufsicht Abt. 60 Landesvermessung Abt. 62 Liegenschaftskataster Abt. 63 Bauen und Wohnen Abt. 66 Straßenwesen
In 2009 sind für folgende Organisationseinheiten Fachkonzepte geplant:
Abt. 20 Finanzwirtschaft Abt. 32 Ordnungsangelegenheiten Abt. 53 Gesundheit Abt. 58 Baubetriebshof Abt. 65 Immobilien Abt. 40 Schulverwaltung Abt. 90 ZSU
4. Leistungsorientierte Bezahlung
Am 01.10.2005 löste der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) den bis dahin geltenden BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) ab.
Mit dem TVöD haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Zukunft leistungsabhängig zu gestalten. Als Einstieg wurde vereinbart, ab dem Jahr 2007 1 % der ständigen Entgelte aller Beschäftigten im Vorjahr als Leistungsprämien auszuzahlen.
Bei der Kreisverwaltung Soest ist dies ein Betrag von ca. 190.000 €.
Allein dieser Betrag zeigt schon, dass auf der Grundlage des TVöD deutlich mehr gestaltet werden kann als mit den bisher gewährten Leistungsprämien. Die Tarifvertragsparteien haben allerdings weiterhin vereinbart, dass der Anteil der leistungsorientierten Bezahlung bis auf 8 % gesteigert wird. Dieser Wert soll in den nächsten Tarifrunden erreicht werden, ohne dass ein konkreter Zeitrahmen vereinbart wurde.
Die Leistungsprämien müssen auf der Grundlage eines betrieblichen Systems gewährt werden, welches einvernehmlich mit dem Personalrat vereinbart werden muss.
Die Kreisverwaltung hat am 22.12.2006 – als eine der ersten Kommunen in NRW – eine solche Dienstvereinbarung für die leistungsorientierte Bezahlung der Beschäftigten ab dem Jahr 2007 abgeschlossen.
Mit dem betrieblichen System der leistungsorientierten Bezahlung bei der Kreisverwaltung sollen folgende Ziele erreicht werden:
Das System basiert ausschließlich auf Zielvereinbarungen, die zwischen den unmittelbaren Vorgesetzten und den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern vereinbart und bilanziert werden.
Dies stärkt die Führungsverantwortung und –kompetenz der Führungskräfte.
Die Kreisverwaltung strebt eine Übertragung dieses Systems auf die Beamtinnen und Beamten an. Das Innen- und das Finanzministerium haben sich dieses Themas zwischenzeitlich angenommen und beabsichtigen, das Verfahren zur Änderung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften einzuleiten.
Die Zielvereinbarungen für das Jahr 2007 wurden zum 01.04.2007 abgeschlossen und liefen bis zum 31.03.2008.
Für eine Gesamtübersicht über das Ergebnis der Zielvereinbarungen aus 2007 liegen bisher noch nicht alle Ergebnisse vor.
5. Renteneintritt und Pensionierungen
Entwicklung der Pensionierungen / des Eintritts in den Ruhestand in den nächsten 10 Jahren
Altersteilzeit
Die Kreisverwaltung Soest ermöglicht ihren Beschäftigten sowie den Beamtinnen und Beamten weiterhin in Altersteilzeit zu gehen. Altersteilzeit fördert die Fluktuation und bietet den Nachwuchskräften die Chance auf einen Arbeitsplatz und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 05.05.1998 kann mit Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, die Altersteilzeit vereinbart werden. Arbeitnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Vereinbarung der Alterssteilzeit. Die Altersteilzeit muss vor dem 01.01.2010 beginnen. Für die Beamtinnen und Beamten gelten gem. § 78 d Landesbeamtengesetz entsprechende Regelungen.
Beschäftigte können bei der Kreisverwaltung Soest die Altersteilzeit längstens über einen Zeitraum von 6 Jahren vereinbaren. Bei den Beamtinnen und Beamten wird Altersteilzeit maximal über einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt.
Die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen in der Rentenversicherung hat Ende 2006 nochmals viele Beschäftigte dazu veranlasst, Altersteilzeit zu vereinbaren. Durch Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung bis zum 31.12.2006 konnten sich die Beschäftigten den Rentenzugang noch zu den bisherigen rentenrechtlichen Bestimmungen sichern. In 2007 haben daher lediglich noch 2 Beschäftigte Verträge über Altersteilzeit abgeschlossen.
Zum Stichtag 31.12.2007 befanden sich 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altersteilzeitarbeit. Hiervon waren 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Rentenbeginn bereits freigestellt. In 2008 werden weitere 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Altersteilzeitarbeit beginnen. Demgegenüber werden 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Altersteilzeit beenden und in Rente bzw. Pension gehen. Für die darauf folgenden Jahre liegen weitere 19 bewilligte Anträge vor.
6. Ausbildung
Die Kreisverwaltung bildet weiterhin viele Nachwuchskräfte in vielen unterschiedlichen Berufen aus. Zum Stichtag 31.12.2007 wurden 36 Nachwuchskräfte in 10 verschiedenen Ausbildungsberufen ausgebildet.
Die Ausbildungsquote beträgt damit im Jahr 2007 im Verhältnis zu den jährlichen Planstellen ca. 3,4 Prozent.
Trotz der schwierigen finanziellen Lage wird die Kreisverwaltung sich weiter bei der Ausbildung junger Menschen engagieren. In 2008 werden 14 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung beginnen. Dabei legt die Kreisverwaltung weiterhin großen Wert darauf, Ausbildungsplätze für Absolventen aller allgemein bildenden Schulen anzubieten.
7. Mitwirkung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten
Die Stellungnahme des Personalrates ist beigefügt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat keine eigene Stellungnahme abgegeben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |