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Die bereitgestellten Haushaltsmittel für das spezielle Ehrenamt werden entsprechend der Empfehlung des Kreisjugendringes und der Verwaltung ausgezahlt.
III. Zusammenfassung
Am 13.05.2013 beschloss der Jugendhilfeausschuss aus dem geltenden „Kinder- und Jugendförderplan 2009 - 2014“, die veränderten Rahmenbedingungen für die Förderung des speziellen Ehrenamtes des Kreisjugendamtes Soest.
Der Kreisjugendring hat in seiner Sitzung am 02.07.2013 eine Empfehlung für die Verteilung der Fördermittel für das spezielle Ehrenamt in 2013 erarbeitet. Diese Empfehlung wird dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Im Kinder- und Jugendförderplan stehen 47.500 € zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements für 2013 in der Jugendarbeit zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Organisationen der offenen allgemeinen Jugendarbeit. Alle Anträge, die bis zum 15.06.2013 der Verwaltung des Kreisjugendamtes vorlagen, konnten berücksichtigt werden.
Nach einer Antragsvorprüfung entsprechend den Vorgaben des Kinder- und Jugendförderplanes, sichtete der Kreisjugendring in seiner Sitzung am 02.07.2013 die Anträge:
Im Jahr 2013 waren insgesamt 78 Antragseingänge mit einem Gesamtvolumen von 74.750,01 € zu verzeichnen. 6 Anträge sind nach der Antragsfrist eingegangen, so dass 72 Anträge zur Beratung vorlagen.
Nach eingehender Beratung konnten vom Kreisjugendring 68 Anträge als förderungsfähig im Sinne des Kinder- und Jugendförderplanes 2009 - 2014 anerkannt werden (s. Anlage 1).
Die Auszahlungssumme in Höhe von 47.500 € erfolgt nach Vorlage der rechtsverbindlichen Erklärung.
Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an.
Soest, 01.07.2013
Im Auftrag
Schulte-Kellinghaus Dezernentin Jugend, Schule und Soziales
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