Bürgerinformationssystem
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III. Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2011 das Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht, welches dann zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist.
Im Rahmen der Bundesinitiative und den weiteren Aufgaben, die sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz ergeben, wurden im Kreisjugendamt Soest zum 01.01.2013 zwei Stellen geschaffen und zwar für die Aufgaben der Netzwerkkoordination und des Beratungsanspruchs gem. § 8b SGB VIII für Berufsgeheimnisträger.
Die Jugendämter im Kreisgebiet Soest (Stadt Lippstadt, Stadt Soest, Stadt Warstein, Kreis Soest) haben im Frühjahr 2013 eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Aufgrund der komplexen und zahlreichen Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes sowie zur Vermeidung von Doppelstrukturen ist eine Zusammenarbeit im Kreisgebiet aus fachlicher Sicht unerlässlich.
Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung von spezifischen Handlungsempfehlungen, die für das gesamte Kreisgebiet einheitlich gelten sollen. Diese sollen von den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen der beteiligten Jugendämter verabschiedet werden.
Die Verwaltung wird die Umsetzungsstruktur im Detail und einige Angebote des Kreisjugendamtes im Rahmen der Frühen Hilfen in der Sitzung vorstellen.
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2011 das Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht, welches dann zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz soll den Kinderschutz in Deutschland deutlich verbessern. Es soll Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran bringen und alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht, stärken.
Zentrale Regelungsinhalte des neuen Bundeskinderschutzgesetz sind:
Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 28.03.2012 umfänglich über die Inhalte und Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes informiert. Die Verwaltung wurde beauftragt ein tragfähiges Umsetzungskonzept vorzustellen.
Zum 1. Juli 2012 folgte eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der Bundesinitiative (§ 3 Abs. 4 KKG).
Zur Umsetzung der Aufgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz und der Bundesinitiative, wurden im Kreisjugendamt Soest zum 01.01.2013 zwei Stellen geschaffen und zwar für die Aufgaben der Netzwerkkoordination und des Beratungsanspruchs gem. § 8b SGB VIII für Berufsgeheimnisträger.
Die Jugendämter im Kreisgebiet Soest (Stadt Lippstadt, Stadt Soest, Stadt Warstein, Kreis Soest) haben im Frühjahr 2013 eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Aufgrund der komplexen und zahlreichen Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes sowie zur Vermeidung von Doppelstrukturen ist eine Zusammenarbeit im Kreisgebiet aus fachlicher Sicht unerlässlich.
Die Kooperation bietet neben dem breiten fachlichen Diskurs einen schonenden Personaleinsatz der Jugendämter im Kreisgebiet, der freien Träger der Jugendhilfe und der weiteren Akteure von Schule, Gesundheitswesen, Polizei u.a.
Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung von spezifischen Handlungsempfehlungen, die für das gesamte Kreisgebiet einheitlich gelten sollen. Diese sollen von den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen der beteiligten Jugendämter verabschiedet werden.
Die Verwaltung wird die Umsetzungsstruktur im Detail und einige Angebote des Kreisjugendamtes im Rahmen der Frühen Hilfen in der Sitzung vorstellen.
Soest,
Im Auftrag
Schulte-Kellinghaus Dezernentin Jugend, Schule und Soziales
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