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Vorlage - 91/2012  

 
 
Betreff: Informationen der Verwaltung zur Umsetzung der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:51 Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.06.2012 
Jugendhilfeausschuss (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zur Umsetzung der Empfehlungen und Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt zustimmend zur Kenntnis.

 

 


III. Zusammenfassung

 

Bei der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) im Jahr 2011 hat die GPA im Jugendamt Schwerpunkte auf die Organisation und Steuerung, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung und im Kinderschutz gelegt. Zum derzeitigen Umsetzungstand der Empfehlungen und Feststellungen wird hiermit berichtet.

 

 

 


IV. Sachdarstellung

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im Zeitraum von August 2010 bis Juni 2011 eine überörtliche Prüfung in der Kreisverwaltung durchgeführt.

 

Im Prüfgebiet „Jugend“ hat die GPA u. a. Schwerpunkte im Bereich der „Organisation und Steuerung der Abteilung Jugend und Familie“, in den Bereichen der „Steuerung der Hilfen zur Erziehung“ und „ Kennzahlen der Hilfen zur Erziehung“ sowie im Bereich „Kinderschutz“ gesetzt. Dafür wurden zunächst die erforderlichen Daten erhoben und soweit möglich als Zeitreihenvergleich dargestellt. Anschließend wurden die erhobenen Daten von der GPA in einen interkommunalen Vergleich gestellt und auf dieser Basis analysiert.

Für den interkommunalen Vergleich liegt der Schwerpunkt der Betrachtung generell auf dem Jahr 2009.

Die Präsentation der Ergebnisse ist am 29. November 2011 im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Soest erfolgt.

 

Organisation und Steuerung der Abteilung Jugend und Familie

Auf der Grundlage des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Stelle Controlling auf Vollzeit aufgestockt. Ferner wurde eine zusätzliche halbe Stelle für die Administration der Fachsoftware PROSOZ geschaffen. Diese Stellen sind seit Anfang 2012 besetzt, so dass eine verbesserte Datenverfügbarkeit und Datentransparenz eine verbesserte Steuerung ermöglicht. Die Entwicklung wesentlicher Finanz- und Leistungskennzahlen wird monatlich dokumentiert.

 

Bereits seit Anfang 2010 erfolgt eine differenziertere Erfassung des Kostenaufwands im Bereich der erzieherischen Hilfen. Eine Zuordnung der Kosten zu den Leistungen ist gewährleistet.

 

Steuerung der Hilfen zur Erziehung

Durch die oben genannten personellen Veränderungen ist es jetzt auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung möglich, weitere Kennzahlen fortzuschreiben und Auswertungen vorzunehmen. Die Sachgebietsleitung und teilweise auch die Abteilungsleitung sind in die Entscheidung über die zu installierende Hilfe eingebunden. Ein Augenmerk wird auf die stationären Hilfen und hier insbesondere auf die Hilfen für junge Volljährige gelegt.

 

Die GPA verweist auch auf die laufenden Bemühungen im Rahmen des Fachkonzeptes.

 

Kennzahlen der Hilfen zur Erziehung

Betrachtet wurde durch die GPA die Falldichte im Bereich der Hilfen zur Erziehung ohne Fälle, die nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) gewährt werden.

 

Diese Falldichte lag 2009 bei 13,65 Leistungsfällen je 1.000 Einwohner unter 21 Jahren und damit im Vergleich der GPA mit anderen Kreisen unter dem Mittelwert.

 

Wie bereits oben beschrieben erfolgt seit 2010 eine differenziertere Erfassung des Kostenaufwands. Nach den Empfehlungen der GPA sollen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung bei vertraglichen Leistungen mit Pauschalfinanzierung, die Aufwendungen je Hilfefall trägerbezogen ermittelt werden. Ebenfalls sollte die Wirksamkeit der Leistungen in einer Tagesgruppe evaluiert werden und im Rahmen der Zugangssteuerung Alternativen untersucht werden.

 

Die Empfehlung, die Kosten je Hilfen weiter zu reduzieren und den Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfen insgesamt sowie den Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Hilfen zu erhöhen, wird bereits im Rahmen des Fachkonzeptes verfolgt.

 

Kinderschutz

Im Ergebnis hat die GPA festgestellt, dass der Kreis Soest im Bereich des Kinderschutzes die zur Umsetzung der notwendigen Handlungsschritte bei Meldungen zur Kindeswohlgefährdung erforderliche Dienstanweisung erlassen hat. Entsprechend einer Empfehlung der GPA wurde die Dienstanweisung überarbeitet. Unter Hinweis auf die Empfehlungen aus dem GPA-Bericht wurde das Team Kindeswohl um eine Stelle auf insgesamt vier Stellen aufgestockt. Ein mit Hilfe der Fachsoftware PROSOZ erzeugtes erweitertes Aktenvorblatt wird in allen Akten eingesetzt.

 

 

Sonstige Prüfungen

Über die oben genannten Schwerpunkte hinaus, hat die GPA in den Bereichen „Tagesbetreuung für Kinder“ und „Kinder- und Jugendarbeit“ die Fehlbeträge der Produktgruppen sowie Kennzahlen im interkommunalen Vergleich abgebildet. Im Vergleich liegt der jeweilige Fehlbetrag unter dem Mittelwert. Der Anteil der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren an den Tagesbetreuungsplätzen insgesamt liegt 2009 über dem Mittelwert, wobei der Anteil der Kindertagespflegeplätze an den Betreuungsplätzen im Vergleich mit den anderen Kreisen in Nordrhein-Westfalen leicht über dem Mittelwert liegt.