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Vorlage - 90/2012  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:51 Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.06.2012 
Jugendhilfeausschuss (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1.1 Rundschreiben LWL  
Anlage 1.2 Erlass MFKJKS  
Anlage 1.3 Verteilungsschlüssel  
Anlage 2 - Angebote der Familienzentren  

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den Einrichtungen entsprechend der aufgeführten Reihenfolge, den Auftrag zur Weiterentwicklung ihrer Einrichtung zu einem Familienzentrum zu erteilen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der für 2012/2013 zugeteilten Kontingente des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Dem Land ist der Beschluss mitzuteilen.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Angebote der Familienzentren des Kreisjugend-amtes Soest zur Kenntnis.


III. Zusammenfassung

 

Bis zum Jahr 2012 sollten landesweit 3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiter-entwickelt werden. Im Februar 2012 kündigte das Ministerium durch Erlass eine Neuausrichtung der Weiterentwicklung zu Familienzentren an. Die Auswahl der Kindertageseinrichtungen, die Familienzentrum werden wollen, soll – ebenso wie in den vorhergehenden Jahren – durch die Jugendämter bzw. den örtlichen Jugendhilfeausschuss erfolgen.

 

Für das Kindergartenjahr 2012/2013 steht dem Kreisjugendamt Soest ein zusätzliches Kontingent zur Weiterentwicklung zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt auf der Grundlage der in 2007 festgelegten Auswahlkriterien folgende Einrichtungen in dieser Reihenfolge vor:

 

1. AWO Kindergarten Indianerland, Welver

2. Kindertagesstätte Blauland, Anröchte

3. Kindergarten Zwergenland, Rüthen - Altenrüthen

4. Kindergarten St. Marien, Lippetal - Lippborg

5. Kindergarten St. Lambertus, Ense

 

 


IV. Sachdarstellung

 

 

Mit Schreiben vom 14.02.2012 (siehe Anlage 1) teilte das derzeit zuständige Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen die Neuausrichtung der Weiterentwicklung zu Familienzentren mit. Gleichzeitig legte das Ministerium die Anzahl der Familienzentren für die einzelnen Jugendamtsbereiche für das Kindergartenjahr 2012/2013 fest.

 

Da die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren Ausbau der Familienzentren in der Fläche unverzichtbar sind, überträgt das Ministerium die Aufgabe des weiteren Ausbaus auf die örtlichen Jugendhilfeträger. Diese sollen in Abstimmung mit den freien Trägern die örtliche Entwicklung gestalten. Das Ministerium gibt für die Auswahl der Einrichtung neben verschiedenen Kriterien für Familienzentren eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor.

 

Neben den bestehenden 21 Familienzentren steht nun ein weiteres Kontingent zur Weiterentwicklung zur Verfügung.

 

Die Auswahl der neuen Familienzentren erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden

Bewerbungsunterlagen.

 

Unter Anwendung der Auswahlkriterien (JHA Beschluss v. 09.05.2007 und 09.05.2011) wird daher wie folgt die Reihenfolge für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum festgelegt.

 

1. AWO Kindergarten Indianerland, Welver

2. Kindertagesstätte Blauland, Anröchte

3. Kindergarten Zwergenland, Rüthen - Altenrüthen

4. Kindergarten St. Marien, Lippetal - Lippborg

5. Kindergarten St. Lambertus, Ense

 

 

Anlage 1

Rundschreiben Nr. 10/12 vom Landesjugendamt mit Schreiben Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.02.2012 (einschließlich der vorgegebenen Kontingente).

 

Anlage 2

Bericht über die Angebote der Familienzentren des Kreisjugendamtes Soest

 

Anlage 3

Broschüre MFKJKS „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“