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Vorlage - 9/2012  

 
 
Betreff: Landschaftsplan IV "Welver" - Bericht und Beratung zum Planungsstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
07.02.2012 
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Landschaftsplan Welver Kurzfassung PDF-Dokument
Entuwurf Festsetzungskarte Landschaftsplan Welver  
Entwurf Entwicklungskarte Landschaftsplan Welver  
Bestehende Schutzgebiete in Welver  
Regionalplan Kartenausschnitt Welver  

Der Ausschuss für Umwelt nimmt den Entwurf des Landschaftsplanes IV "Welver" und die von der Verwaltung beabsichtigte Einleitung der Bürgerbeteiligung zustimmend zur Kenntnis.

 


III. Zusammenfassung

 

Der Kreistag hat am 28.06.2001 die Aufstellung des Landschaftsplans IV „Welver“  beschlossen. Die Verwaltung hat einen ersten Vorentwurf des Landschaftsplans ausgearbeitet. Dazu wurden in einer zusätzlichen, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Vorab-Beteiligung die verschiedenen örtlichen Institutionen, Interessengruppen und Hauptbetroffenen angehört. Verschiedene Anregungen aus diesem Vorverfahren wurden in den Planentwurf eingearbeitet. Für diesen modifizierten Planentwurf soll jetzt die Bürger- und Trägerbeteiligung eingeleitet werden.

 


IV. Sachdarstellung

 

Der Kreistag des Kreises Soest hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2001 die Aufstellung des Landschaftsplans IV beschlossen. Der Planungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Welver.

 

Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung der Planentwurf ausgearbeitet. Dieser berücksichtigt insbesondere folgende gesetzliche und politische Vorgaben:

 

  • Ökologischer Fachbeitrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zum Regionalplan (§ 15a Abs. 2 Landschaftsgesetz - LG NW);
  • Beachtung der festgelegten Erhaltungsziele der zu den FFH-Gebieten (§ 48c  2 LG NW);
  • Beachtung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung wie den Regional-/Gebietsentwicklungsplan              (§ 16 LG NW);
  • Berücksichtigung der seit Fertigstellung des Planentwurfes rechtskräftigen Bauleitpläne der betroffenen Kommunen (§ 16 LG NW);
  • Umsetzung der Maßnahmen nach dem „Soester Modell“ (keine parzellenscharfen Festsetzungen von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen).

 

Im Dezember 2007 wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Rahmen des Aufstellungsverfahrens informiert. Die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der TÖB (§ 27a und b LG) bezüglich des Planentwurfes ist für Februar/März 2012 bzw. Mai/Juni 2012 vorgesehen.

 

Nach dem oben genannten Kreistagsbeschluss vom 28.06.2001 hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen durchgeführt. Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und wegen der besseren Akzeptanz wurde der Planentwurf folgenden betroffenen Interessensgruppen und Institutionen bereits vor Beginn des eigentlichen Verfahrens vorgestellt und eine Vielzahl an vorgebrachten Bedenken bereits in den Entwurf (s. Anlage) eingearbeitet:

 

  • Ortslandwirte und Ortsverbandsvorsitzende sowie einzelne Landwirte
  • Weitere Landnutzer (Jagd, Fischerei, Forst)
  • Interessierte Ortsvorsteher und interessierte Bürger
  • Gemeindeverwaltung
  • Naturschutzverbände
  • Wasser- und Bodenverbände
  • Höhere Landschaftsbehörde bei Bezirksregierung Arnsberg
  • Bezirksplanungsbehörde in Arnsberg.

 

Um die breite Öffentlichkeit über die Grundsätze, Ziele und Auswirkungen der Planung umfassend und so zeitig wie möglich zu informieren, soll als nächstes die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 27 b LG durchgeführt werden. Als Zeitraum ist der Februar/März 2012 vorgesehen. Durch die Einrichtung von Bürgersprechstunden im Rathaus der Gemeinde Welver erhält jedermann schnell und unbürokratisch Gelegenheit, die Planung einzusehen, sowie Bedenken und Anregungen vorzubringen. Außerhalb dieser Sprechzeiten kann jederzeit auch direkt beim Planverfasser im Kreishaus (Herr Griesenbrock, Zimmer 1.042) sowie im Internet Einsicht in diesen Entwurf genommen werden.

 

Die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden anschließend mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe des Umweltausschusses erörtert und in den Entwurf eingearbeitet. Mit dem so abgestimmten Entwurf des Landschaftsplans soll im Mai/Juni 2012 die Trägerbeteiligung eingeleitet werden.