Bürgerinformationssystem
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Der aktuelle Basisgesundheitsbericht und der Spezialbericht zur Situation behinderter Menschen im Kreis Soest werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen bzw. nächsten Schritten wird zugestimmt.
III. Zusammenfassung
Die Abteilung Gesundheit hat gemäß § 21 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Gesundheitsberichte erstellt und nach der Beratung in der Gesundheitskonferenz am 12.10.2011 nun dem Ausschuss mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
Gemäß § 6 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist die Gesundheitsberichterstattung eine Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörde.
Die Abteilung Gesundheit erstellt seit 2000 einen Gesundheitsbericht.
Seit der Gesundheitsberichterstattung 2007 / 2008 besteht die Gesundheitsberichterstattung aus zwei Teilen.
Der Basisgesundheitsbericht hat eine Monitoring-Funktion für die Gesamtbevölkerung. Er enthält Angaben zur Situation der gesamten Kreisbevölkerung und beschränkt sich dabei auf eine Datenauswahl aus den Bereichen Demographie, soziale Lage, Gesundheitszustand der Bevölkerung und Umweltbelastungen.
Daneben gibt es einen Spezialbericht. Dieser hat im Unterschied zum Basisbericht die Aufgabe, sich vertiefend mit einer eingegrenzten gesundheitlichen Problematik oder mit einer bestimmten Teilgruppe der Bevölkerung zu befassen und deren gesundheitliche Situation zu beschreiben. Der Spezialbericht 2011 bildet die „Situation behinderter Menschen im Kreis Soest“ ab.
Die Berichte wurden am 12.10.2011 in der Kommunalen Gesundheitskonferenz beraten. Die Stellungnahmen der Mitglieder wurden in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst (s. Anlage). Sie werden hiermit dem Ausschuss vorgelegt.
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