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Vorlage - 172/2011  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation sowie Satzung des Kreises Soest über den Rettungsdienst für das Jahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen
15.11.2011 
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
08.12.2011 
Kreisausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
15.12.2011 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Bericht Gebührenkalkulation PDF-Dokument
Zahlen Gebührenkalkulation PDF-Dokument

Der Kreistag nimmt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 zur Kenntnis und beschließt die Satzung des Kreises Soest über den Rettungsdienst vom 15.12.2011.


III. Zusammenfassung

 

Der Kreis Soest ist als Träger des Rettungsdienstes für die Gebührenkalkulation und -abrechnung zuständig. Die letzte Gebührenkalkulation wurde im Jahr 2010 für das Jahr 2011 vorgenommen. Grundlage der Gebührenkalkulation ist der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan. Darüber hinaus wurden zur Ermittlung der Plankosten der Haushaltsplans 2011 und die Kostenplanung für 2012 herangezogen. Die zu erwartenden Einsatzzahlen wurden anhand der Entwicklung der tatsächlichen Einsatzzahlen der Vorjahre berechnet. Auf der Basis dieser Daten wurde dann der Gebührentarif für das Jahr 2012 festgesetzt.

 

Insgesamt sind für das Jahr 2012 Kosten in Höhe von 13.433.668,92 € kalkuliert worden. Verglichen mit den für das Jahr 2011 kalkulierten Kosten ergibt sich eine Kostensteigerung von rund 1.085.000 € bzw. 8,8 %. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen resultieren Mehrkosten aus dem Personalbereich, der Schließung des Krankenhauses in Wickede Wimbern, dem neuen Rettungszentrum und der neuen Rettungswache in Werl.


IV. Sachdarstellung

 

Der Kreis Soest ist Träger des Rettungsdienstes. Als solcher ist er grundsätzlich verpflichtet, die Kosten des Rettungsdienstes zu tragen. Zur Finanzierung dieser Kosten kann er wiederum Benutzungsgebühren nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) erheben. Die Höhe der Gebühren ist dabei regelmäßig durch eine entsprechende Kalkulation zu ermitteln. Der Kalkulationszeitraum darf maximal drei Jahre betragen. Im Regelfall werden die Gebühren für jeweils ein Kalenderjahr kalkuliert.

 

Die Gebührenkalkulation basiert gem. § 14 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW auf dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan.

 

Insgesamt sind für das Jahr 2012 Kosten in Höhe von 13.433.668,92 € kalkuliert worden. Verglichen mit den für 2011 kalkulierten Kosten, ergibt sich eine Kostensteigerung von rund 1.089.000 € bzw. 8,8 %. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen resultieren Mehrkosten aus dem Personalbereich, der Schließung des Krankenhauses in Wickede-Wimbern, dem neuen Rettungszentrum und der neuen Rettungswache in Werl.

 

Die Plankosten wurden auf der Grundlage des Haushaltsplans für 2011 und der Kostenplanung für 2012 ermittelt. Genauere Informationen zu den einzelnen Ansätzen können der "Satzung und Gebührenkalkulation 2012" entnommen werden. Lediglich auf folgende Besonderheiten soll an dieser Stelle hingewiesen werden:

 

  • Im September 2011 wurde das neue Rettungszentrum in Soest bezogen. Die Kosten des Rettungszentrums werden im Produkt 825 verbucht, das von der Abteilung Zentrale Dienste bewirtschaftet wird. Dort werden die Kosten auf die drei Nutzergruppen Polizei, Veterinärdienst und die Abteilung 38 verteilt. Die auf die Abteilung 38 entfallenden Kosten werden dann auf die Produkte der Abteilung aufgeteilt. Sofern sie den Produkten nicht direkt zugeordnet werden können, erfolgt die Verteilung anhand verschiedener Schlüssel (z. B. Nutzflächen). Die auf das Produkt 729 - Rettungsdienst entfallenden Kosten werden auf dem Konto 580.0.500 - ILV-Aufwendungen Rettungszentrum verbucht. Der auf das Produkt 730 - Leitstelle entfallende Kostenanteil fließt in das Konto 580.0.000 - ILV-Aufwendungen ein.
  • Beim Neubau der Rettungswache Werl wurde ein Bezug im Dezember 2011 angenommen.

 

Die für das Jahr 2012 zu erwartenden Einsatzzahlen wurden anhand der Entwicklung der tatsächlichen Einsatzzahlen der Vorjahre berechnet.

 

Damit ergeben sich folgende Gebührentarife für 2012:

 

 

 

Gebühr 2011

Gebühr 2012

Veränderung

RTW

394,00 €

429,00 €

+ 35,00 €

KTW

115,00 €

79,00 €

-36,00 €

KTW km-Gebühr

0,26 €

1,46 €

+1,20 €

KTW zu Sonderzeiten

356,00 €

379,00 €

+21,00 €

NEF

245,00 €

363,00 €

+ 118,00 €

Notarztpauschale

290,00 €

249,00 €

-41,00 €

 

 

Die Veränderungen bei den Gebühren resultieren im Wesentlichen aus dem Ausgleich der Überschüsse und Fehlbeträge aus den Vorjahren. Beim Kostenträger NEF wirken sich auch die zu erwartenden Mehrkosten für den Betrieb des NEF Wickede-Wimbern aus.

 

Die Änderung der Gebührensatzung, die Gebührenkalkulation für 2012 sowie die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2009 und 2010 wurden gemäß § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW mit den Krankenkassen abgestimmt. Die Verhandlungen haben am 27.09. und am 18.10.2010 stattgefunden. Die Krankenkassen haben der geplanten Satzungsänderung zugestimmt.