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Der Kreistag nimmt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 zur Kenntnis und beschließt die Satzung des Kreises Soest über den Rettungsdienst vom 15.12.2011. III. Zusammenfassung
Der Kreis Soest ist als Träger des Rettungsdienstes für die Gebührenkalkulation und -abrechnung zuständig. Die letzte Gebührenkalkulation wurde im Jahr 2010 für das Jahr 2011 vorgenommen. Grundlage der Gebührenkalkulation ist der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan. Darüber hinaus wurden zur Ermittlung der Plankosten der Haushaltsplans 2011 und die Kostenplanung für 2012 herangezogen. Die zu erwartenden Einsatzzahlen wurden anhand der Entwicklung der tatsächlichen Einsatzzahlen der Vorjahre berechnet. Auf der Basis dieser Daten wurde dann der Gebührentarif für das Jahr 2012 festgesetzt.
Insgesamt sind für das Jahr 2012 Kosten in Höhe von 13.433.668,92 € kalkuliert worden. Verglichen mit den für das Jahr 2011 kalkulierten Kosten ergibt sich eine Kostensteigerung von rund 1.085.000 € bzw. 8,8 %. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen resultieren Mehrkosten aus dem Personalbereich, der Schließung des Krankenhauses in Wickede Wimbern, dem neuen Rettungszentrum und der neuen Rettungswache in Werl.
Der Kreis Soest ist Träger des Rettungsdienstes. Als solcher ist er grundsätzlich verpflichtet, die Kosten des Rettungsdienstes zu tragen. Zur Finanzierung dieser Kosten kann er wiederum Benutzungsgebühren nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) erheben. Die Höhe der Gebühren ist dabei regelmäßig durch eine entsprechende Kalkulation zu ermitteln. Der Kalkulationszeitraum darf maximal drei Jahre betragen. Im Regelfall werden die Gebühren für jeweils ein Kalenderjahr kalkuliert.
Die Gebührenkalkulation basiert gem. § 14 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW auf dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan.
Insgesamt sind für das Jahr 2012 Kosten in Höhe von 13.433.668,92 € kalkuliert worden. Verglichen mit den für 2011 kalkulierten Kosten, ergibt sich eine Kostensteigerung von rund 1.089.000 € bzw. 8,8 %. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen resultieren Mehrkosten aus dem Personalbereich, der Schließung des Krankenhauses in Wickede-Wimbern, dem neuen Rettungszentrum und der neuen Rettungswache in Werl.
Die Plankosten wurden auf der Grundlage des Haushaltsplans für 2011 und der Kostenplanung für 2012 ermittelt. Genauere Informationen zu den einzelnen Ansätzen können der "Satzung und Gebührenkalkulation 2012" entnommen werden. Lediglich auf folgende Besonderheiten soll an dieser Stelle hingewiesen werden:
Die für das Jahr 2012 zu erwartenden Einsatzzahlen wurden anhand der Entwicklung der tatsächlichen Einsatzzahlen der Vorjahre berechnet.
Damit ergeben sich folgende Gebührentarife für 2012:
Die Veränderungen bei den Gebühren resultieren im Wesentlichen aus dem Ausgleich der Überschüsse und Fehlbeträge aus den Vorjahren. Beim Kostenträger NEF wirken sich auch die zu erwartenden Mehrkosten für den Betrieb des NEF Wickede-Wimbern aus.
Die Änderung der Gebührensatzung, die Gebührenkalkulation für 2012 sowie die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2009 und 2010 wurden gemäß § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW mit den Krankenkassen abgestimmt. Die Verhandlungen haben am 27.09. und am 18.10.2010 stattgefunden. Die Krankenkassen haben der geplanten Satzungsänderung zugestimmt.
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