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Zusammenfassung
Nach dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG-NRW) wird die Erstellung von Konzepten zur Abwicklung des Alltagsradverkehrs erforderlich. Daher hat der Kreis Soest die „Definition eines abgestuften Radnetzes im Kreis Soest“ mit den Stufen landesweite, regionale oder kommunale Bedeutung beauftragt. Das Planungsbüro SSP stellt dem Ausschuss das auf der Verbindung wichtiger „Points of Interest“ beruhende und mit den Kommunen, Verkehrsträgern sowie weiteren Beteiligten abgestimmte Wunschliniennetz vor. Es informiert über die darauf aufbauenden Arbeitsschritte „Ableitung eines Maßnahmenkataloges“ und die „Priorisierung von Maßnahmen“, z.B. erforderliche Planungen von straßenbegleitenden Radwegen oder Ertüchtigung von Wirtschaftswegen.
Nach dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG-NRW) wird die Erstellung von Konzepten zur Abwicklung des Alltagsradverkehrs erforderlich. Zukünftig sind diese Konzepte eine Voraussetzung für Förderprojekte, z.B. zur Förderung radwegebaulicher Maßnahmen. Daher erarbeitet der Masterplan nachhaltige Mobilität im LOS 2 die „Definition eines abgestuften Radnetzes im Kreis Soest“ mit den Stufen landesweite, regionale oder kommunale Bedeutung. Erforderliche Maßnahmen, z.B. Lückenschlüsse von Netzrouten im Bestand des Netzes, werden im Rahmen der Netzdefinition ermittelt und in einem Maßnahmenplan dargestellt und priorisiert.
Der Auftrag zur Erstellung des Masterplans wurde am 13.06.2022 an das Verkehrsplanungsbüro Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH (BSV) erteilt. Die „Definition eines abgestuften Radnetzes im Kreis Soest“ (LOS 2) wird in Zusammenarbeit und unter Führung des BSV vom Planungsbüro SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH (SSP) erstellt. In einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung, am 17.08.2022, wurden Stakeholder im Kreis Soest und aus den Nachbarkommunen über das Planungsvorhaben und den Ablauf der Masterplan-Erstellung mit den LOSEN 1 (Masterplan) und 2 (Radnetzdefinition) informiert und um Mithilfe gebeten, z.B. bei der Zulieferung von Grundlagendaten.
Im LOS 2 konnte SSP, mit nach Bedeutung differenzierten „Points of Interest“, ein abgestuftes „Luftliniennetz“ ableiten, das in einem Workshop (WS) am 15.12.2022 zunächst mit den WS-Teilnehmern und anschließend mit allen weiteren Beteiligten abgestimmt wurde. Dieses Netz ließ sich anschließend auf den realen Bestand des Rad- und Straßennetzes übertragen und als „Wunschliniennetz“ in einem zweiten Workshop, am 25.04.2023, zunächst mit den WS-Teilnehmern sowie im Nachgang mit allen Beteiligten abstimmen. Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen wird das Wunschliniennetz bis Mitte Mai präzisiert. Anschließend leitet sich daraus ein Maßnahmenkatalog ab und die Maßnahmen werden kategorisiert sowie priorisiert. Mögliche Maßnahmen betreffen z.B. die Planung und Umsetzung von Lückenschlüssen in den oben genannten Netzkategorien durch den Bau straßenbegleitender Radwege oder die Ertüchtigung des Wirtschaftswegenetzes.
Das Planungsbüro SSP Consult wird den Sachstand sowie die bisherigen Ergebnisse in dieser Ausschusssitzung vorstellen. Zur anschließenden Ausschusssitzung ist die Vorstellung des abschließenden Projektberichtes vorgesehen.
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