Bürgerinformationssystem
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Zusammenfassung
Das zum 01.05.23 eingeführte Deutschlandticket (DT) für aktuell 49 € kann ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 ganz oder teilweise die bisherigen Schülertickets ersetzen. Die Schulträger haben drei Umsetzungsmöglichkeiten, von denen eine Variante allerdings aufgrund fehlender Lösungen von Landesseite aktuell nicht ausgewählt werden kann und eine weitere Variante zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Die Schulverwaltung wird daher das bestehende Verfahren zunächst fortführen, da bereits im Mai mit den Bestellungen fürs neue Schuljahr begonnen wird. Sobald alle Varianten vollständig anwendbar sind, soll über den bereits vorgesehenen interfraktionellen Arbeitskreis eine endgültige Entscheidung vorbereitet werden.
Das zum 01.05.23 eingeführte Deutschlandticket (DT) für aktuell 49 € kann ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 ganz oder teilweise die bisherigen Schülertickets ersetzen. Die Schulträger wurden von der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH über drei Umsetzungsmöglichkeiten informiert:
Bei der Variante A bleiben für die Schulträger die bisherigen Aufwendungen für die Tickets in der Höhe unverändert. Alle Anspruchsberechtigten erhalten ein DT, Nichtanspruchsberechtigte können ein DT zu einem Preis von 29 € erwerben. Dieses Modell wurde unter anderem vom Verkehrsministerium NRW vorgeschlagen, um das bisherige Geld im System des Schülerverkehrs zu behalten. Es sind allerdings Eigenanteile (12 € 1. Kind, 6 € 2. Kind) für Anspruchsberechtigte vorgesehen, die bislang seitens des Kreises Soest nicht erhoben wurden. Eigenanteile können nach der Schülerfahrkostenverordnung erhoben werden, wenn das Ticket über den eigentlichen Schulweg hinaus geht. Sofern Eigenanteile erhoben werden müssten, würde dies daher zu einer neuen Belastung der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler und somit zu einer Benachteiligung der bislang nicht eigenanteilspflichtigen Personen führen. Nach Rückmeldung u.a. durch den Landkreistag wurde das Land um Klärung gebeten, ob ggf. die Eigenanteile für Anspruchsberechtigte entfallen können, falls diese bislang nicht erhoben wurden.
Das Solidarmodell in Variante B sieht vor, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig ob anspruchsberechtigt oder nicht, entweder ein DT oder ein SchülerTicket Westfalen erhalten (hängt von Durchschnittspreis über alle ab). Eigenanteile werden nicht erhoben, der Schulträger zahlt alle Aufwendungen. Für die Schulträger bedeutet dies deutlich höhere Aufwendungen als bislang. Variante A und B würden zudem einen neuen Vertragsschluss zwischen Schulträger und Verkehrsunternehmen/Tarifgemeinschaft erfordern.
In der Variante C bleibt es beim bisherigen Vertragsverhältnis. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten unverändert SchulwegMonatsTickets (SMT) für die Fahrt von der Schule zum Wohnort. Bei SMT über einem Preis von 49€ erhalten die Schülerinnen und Schüler anstelle eines SchulwegMonatsTickets ein Deutschlandticket. Nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten kein Ticket vom Schulträger. Die Aufwendungen der Schulträger reduzieren sich aufgrund der Deckelung durch das DT.
Bewertung
Die Variante C führt die bisherigen Regelungen fort, ist somit die Variante ohne zusätzlichen administrativen Aufwand. Zudem sinken die Schülerbeförderungskosten für die Schulträger (für den Kreis Soest Einsparungen von mehr als 350.000 € im Jahr). Als Nachteil dieser Variante könnte die Bildung einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ innerhalb der Gruppe der Anspruchsberechtigten angesehen werden, da alle Schülerinnen und Schüler mit einem Ticketpreis unter 49 € ein normales SMT erhalten, während die anderen direkt auf das DT ein Upgrade erhalten. Hiervon wären zum Stand des aktuellen Schuljahres 118 von insgesamt 973 anspruchsberechtigten Personen in den Preisstufen A und 0 betroffen. Die nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler haben zudem keine Möglichkeit, ein vergünstigtes DT zu erwerben.
Variante B verursacht erhebliche Mehrkosten, da alle Schülerinnen und Schüler das DT erhalten (auch bisher nicht Fahrberechtigte). Eine Kalkulation auf Basis der Vollzeit-SuS ergibt zusätzliche Aufwendungen von bis zu 350.000 €/Jahr.
Eine sinnvolle Kompromisslösung könnte daher die Variante A darstellen, da die Schülerbeförderungskosten in gleicher Höhe anfallen wie bisher, dadurch aber alle Anspruchsberechtigten ein DT erhalten und die Nichtanspruchsberechtigten vergünstigt ein DT erwerben können. Allerdings besteht hier ein höherer administrativer Aufwand als bislang. Problematisch ist das Thema der Eigenanteile, die bisher in unserem Raum nicht erhoben wurden.
Besonders schwierig ist jedoch, dass die Variante A in vielerlei Punkten nicht mit den Landesministerien geklärt ist (u.a. Eigenanteile, Verteilung der Mittel, Zuschuss des Landes), sodass die Variante A de facto aktuell nicht auswählbar ist.
Weiteres Vorgehen
Da bereits zeitnah noch im Mai die Bestellungen für das kommende Schuljahr ausgelöst und Fahrkartenanträge an die Schülerinnen und Schüler versandt werden, wird die Abteilung Schulverwaltung für Berufskollegs (und Förderschulen in geringem Volumen) das bisherige Verfahren daher fortführen und die gesetzliche Verpflichtung der Kostenübernahme für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler übernehmen. Demnach würde jetzt zunächst Variante C ausgeführt.
Es gab bereits zum Thema Schülerticket einen gemeinsamen Antrag der CDU/SPD-Fraktionen (351/2021). Während der Diskussion hierzu wurde bereits ein interfraktioneller Arbeitskreis gebildet, der allerdings aufgrund der Entwicklungen zum 9-Euro-Ticket und Deutschlandticket bislang noch nicht tagte. Die Verwaltung würde eine Sitzung dieses interfraktionellen Arbeitskreises anberaumen, wenn eine Lösung, voraussichtlich seitens des Landes NRW, zur Variante A vorliegt. Dieser Arbeitskreis würde dann einen politischen Beschluss vorbereiten, welche Variante favorisiert wird. Idealerweise sollte es dann auch eine Abstimmung mit den 14 weiteren öffentlichen Schulträgern geben. Diese werden aktuell nach unserer Kenntnis zunächst auch die Variante C umsetzen.
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