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Vorlage - 033/2023-01  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest; Leistungsbeschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragBezüglich:
033/2023
Federführend:80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Mobilität Kenntnisnahme
25.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität      

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

90.000 €

Produkt:

12.80.01

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Der Kreis Soest ist als Aufgabenträger gemäß § 8 ÖPNVG NRW zuständig für die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans. Am 30.03.2023 hat der Kreistag die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest beschlossen.

 

Aufgrund zahlreicher Veränderungen im Bereich der Mobilität, der zunehmenden Anstrengungen im Bereich der Klimaschutzziele und der gesetzlichen Anpassungen, z.B. durch das neue Personenbeförderungsgesetz von 2021, ist die Notwendigkeit der Fortschreibung gegeben. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens soll ein Gutachter zur Begleitung der Neuaufstellung beauftragt werden (siehe Vorlage 045/2023). Der Zeitplan sieht eine Bearbeitung ab dem 3.Quartal 2023 bis Winter 2024/2025 vor.

 


Sachdarstellung

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans beschlossen. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wird nunmehr die Gutachtertätigkeit ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wird derzeit vorbereitet.

Der neue Nahverkehrsplan soll die Entwicklungen im straßengebundenen ÖPNV bis zum Ende des Jahrzehnts aufzeigen. Dabei soll den höheren Ansprüchen an den ÖPNV im Rahmen der sogenannten Verkehrswende hin zu einer nachhaltigeren Mobilität und zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen Rechnung getragen werden. Zudem sollen die Ergebnisse aus dem Masterplan nachhaltige Mobilität im Nahverkehrsplan weiter konkretisiert werden.

 

r die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans sind folgende Themenfelder als Schwerpunkt in der Leistungsbeschreibung vorgesehen:

  • Weiterentwicklung des Linienverkehrs
    • Netzhierarchie
    • Optimierung der Linienwege, Achsenbildung
    • Schließen von Netzlücken
    • Weiterentwicklung der bestehenden Bedienungsqualitäten wie Verkehrszeiten und Taktung
    • Verknüpfung Zug/Bus und Bus/Bus
  • Weiterentwicklung des bedarfsgesteuerten Verkehrs / On-Demand-Verkehrs
    • Erschließung schwach besiedelter Räume
    • Sicherstellung einheitlicher Bedienungsqualitäten, Kommunikation und Buchung
  • Umgang mit den bislang eigenwirtschaftlichen Linienbündeln
    • Überarbeitung Linienbündelungskonzept
    • Anforderungen für zukünftige Ausschreibungen von Linienverkehren
    • Vorbereitung einer Vorabbekanntmachung für das Linienbündel Soest-West
  • Umsetzung und Weiterentwicklung der Anstrengungen im Bereich der Inter-/Multimodalität (Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern, Mobilstationen)
    • Weitere Umsetzung Mobilstationen und Betreiberkonzept
    • Verknüpfung mit weiteren Sharingangeboten wie Fahrradmietsystem und Carsharing
    • Ridesharing / Mitfahrgelegenheiten
    • Betriebliches Mobilitätsmanagement
  • Umsetzung von alternativen Antrieben im ÖPNV
    • Aufzeigen eines Entwicklungspfads für die bislang eigenwirtschaftlichen Verkehre
  • Weitere Perspektiven des Autonomen Fahrens
    • Einsatzgebiete des Autonomen Fahrens im Kreis Soest mit Entwicklungshorizont
  • Berücksichtigung der Bereiche Digitalisierung, Kommunikation und

Barrierefreiheit

  • Weitere Entwicklungsschritte zu umfassenden digitalen Auskunfts- und Buchungssystemen
  • Verstärktes Mobilitätsmarketing
  • Weitere Umsetzung des Weges hin zur vollständigen Barrierefreiheit
  • Aufzeigen des zukünftigen finanziellen Zuschussbedarfs (Szenarien)
    • Wirtschaftliche Bewertung
    • Empfehlung zur Weiterentwicklung eines Finanzierungsmodells im ÖPNV zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen
    • Entwicklung von Umsetzungsszenarien mit jeweiligem Zuschussbedarf

 

Die Erarbeitung des Nahverkehrsplans soll durch eine umfassende Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, von Verkehrsunternehmen, Verbänden, weiteren Trägern öffentlicher Belange, Fahrgästen und Bürgerinnen und Bürgern (evtl. auch online) begleitet werden. Hierfür wird vom Gutachter die Erstellung eines Beteiligungskonzepts erwartet, das mit dem Angebot abgegeben werden soll und entsprechend bewertet wird.

Der Gutachter muss die Ergebnisse aus den Untersuchungen zum Nahverkehrsplan für die verschiedenen Beteiligungsformate aufbereiten und im Rahmen der Bürgerbeteiligung und in den politischen Gremien vortragen.

Grobes Ablaufschema für den Nahverkehrsplan des Kreises Soest 2024/25:

 

 

 

Stammbaum:
033/2023   Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest   80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   Beschlussvorlage - öffentlich
033/2023-01   Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest; Leistungsbeschreibung   80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   Informationsvorlage - öffentlich