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Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.04.2020 mit Wirkung ab 01.08.2023.
Zeitgleich tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.04.2020 außer Kraft.
Zusammenfassung Mit der vorliegenden Satzung wird der Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 14.03.2023 teilweise umgesetzt und die Streichung der Beitragsstufe 25.001 EUR bis 31.000 EUR in der Elternbeitragstabelle mit Wirkung ab dem 01.08.2023 satzungsgemäß umgesetzt.
Die ebenfalls mitbeauftragte Überprüfung der Elternbeitragstabelle im Übrigen steht noch aus. Hier sollen zunächst die Ergebnisse der vergleichbaren Beratungen in Lippstadt abgewartet werden.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2023 wurde über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2023 zur Änderung der Elternbeitragssatzung entschieden. Es wurde der Beschluss gefasst, die Beitragsstufe 25.001 EUR bis 31.000 EUR aus der Elternbeitragstabelle zu streichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Beschlussvorlage für eine entsprechende Satzungsänderung mit Wirkung ab dem 01.08.2023 vorzulegen.
In dieser Änderungssatzung wurden neben der Streichung der ersten Beitragsstufe noch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die gesamte Elternbeitragstabelle zu überprüfen.
Die Jugendämter im Kreis Soest haben stets darauf hingewirkt, eine möglichst einheitliche Elternbeitragspflicht zu erzielen.
Beim Jugendamt der Stadt Lippstadt liegt ein politischer Antrag vor, wonach erst ab einem Jahreseinkommen von 37.000 EUR Elternbeiträge erhoben werden sollen. Darüber wurde bis jetzt noch nicht endgültig entschieden. Vielmehr wurde der Auftrag erteilt, die gesamte Elternbeitragstabelle zu überarbeiten. Es wurde eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Mitgliedern der Verwaltung und Politik – gebildet, die einen Vorschlag zu der Umsetzung erarbeiten soll. Voraussichtlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2023 soll über die Vorschläge entschieden werden. Aktuell gibt es zwischen den politischen Fraktionen in Lippstadt keinen finalen Konsens, bezüglich einer Anpassung der Elternbeiträge. Es sollen daher im Rahmen des politischen Prozesses verschiedene Varianten zur Diskussion gestellt werden.
Um eine Einheitlichkeit in der finalen Gestaltung der Elternbeitragstabellen zu erreichen, gilt es die Entscheidungsfindung in Lippstadt abzuwarten. Diese Ergebnisse sollen in die Entscheidungsfindung des Jugendhilfeausschusses einfließen.
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