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Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Kindergartenjahr 2023/2024 der katholischen Kindertageseinrichtung St. Josef in Rüthen sowie der kommunalen Kindertageseinrichtung Salzbachstrolche in Welver-Scheidingen den Auftrag zu erteilen, sich zu Familienzentren zu qualifizieren.
Dem Land ist der Beschluss bis zum 15.06.2023 mitzuteilen.
Zusammenfassung
Mit Rundschreiben Nr. 9/2023 vom 10.03.2023 hat das Landesjugendamt Westfalen darüber informiert, dass die Landesregierung im Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 150 neue Familienzentren fördert. Laut dem beigefügten Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) vom 07.03.2023 obliegt die Auswahl der konkreten Kindertageseinrichtungen, welche Familienzentren werden wollen, der örtlichen Jugendhilfeplanung. Das MKJFGFI NRW stellt zur Entscheidungsfindung Empfehlungen zur Verfügung. Hierbei sollen vorzugsweise Gebiete mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko berücksichtigt werden.
Für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird dem Kreisjugendamt Soest ein weiteres Kontingent zur Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2022 wurde beschlossen, dass die AWO Kindertageseinrichtung Abraxas in Erwitte Stirpe sich zum Familienzentrum weiterentwickeln soll. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen war es der Einrichtung nicht möglich, die Entwicklung zum Familienzentrum im Kindergartenjahr 2022/2023 zu vollziehen. Das Kontingent ist daher zurückgegeben worden und steht für das Kindergartenjahr 2023/2024 erneut zur Verfügung.
Die Auswahl der neuen Familienzentren erfolgt unter Berücksichtigung der im JHA vom 15.06.2020 festgelegten Reihenfolge sowie den Rückmeldungen aus einer Trägerabfrage seitens des Kreisjugendamtes. Die katholische Kindertageseinrichtung St. Josef in Rüthen sowie die kommunale Kindertageseinrichtung Salzbachstrolche in Welver- Scheidingen haben erklärt, dass eine Weiterentwicklung zum Familienzentrum im Kindergartenjahr 2023/2024 als leistbar erachtet wird. Es wird daher vorgeschlagen, diese beiden Einrichtungen für die jeweilige Weiterentwicklung zum Familienzentrum auszuwählen.
Familienzentren sollen neben ihrer primären Aufgabe der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, den Familien vor Ort frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen vermitteln können. Tageseinrichtungen für Kinder werden auf diese Weise zu Knotenpunkten in einem Netzwerk mit dem Ziel, die Angebote aus dem Sozialraum durch Kooperation und Vernetzung zu bündeln und unmittelbar an die Eltern und Kinder weiterzugeben. Sie erfüllen hier eine sogenannte Lotsenfunktion.
Mit seinem Rundschreiben Nr. 9/2023 hat das Landesjugendamt Westfalen die Jugendämter über den Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von neuen Familienzentren nach § 43 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sowie über die Zuweisung der jeweiligen Jugendamtskontingente für das Kindergartenjahr 2023/2024 informiert (siehe Anlagen 1-3). Die Verteilung der bereitgestellten Landesmittel erfolgte nach einem Förderschlüssel, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Die Landesförderung je Familienzentrum belief sich im Kindergartenjahr 2020/2021 auf 20.000,00 EUR. Die Förderung unterliegt den jährlichen Fortschreibungsraten gem. § 37 Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde auf 3,46% festgesetzt. Der Förderbetrag beträgt im Kindergartenjahr 2023/2024 somit 21.076,55 EUR.
Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest gibt es aktuell 28 Familienzentren, die bereits zertifiziert wurden und zum Teil aus mehreren Einrichtungen im Zusammenschluss bestehen. Insgesamt sind aus 34 Kindertageseinrichtungen 28 Familienzentren gebildet worden, die sich flächendeckend über alle 11 Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest verteilen (siehe Anlage 4).
Für das kommende Kindergartenjahr wird dem Kreisjugendamt Soest ein weiteres Kontingent zur Weiterentwicklung seitens des Landes zur Verfügung gestellt. Hierbei obliegt die Auswahl der Einrichtung dem örtlichen Jugendhilfeträger.
Um bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, legt die Landesregierung mit dem o.g. Rundschreiben eine Orientierungshilfe vor, die über mögliche sozialraumbezogene Auswahlkriterien informiert (siehe Anlage 5). Wie auch in den Jahren zuvor, soll bei der Auswahl verstärkt darauf geachtet werden, dass der Ausbau von Familienzentren in Gebieten mit einem besonderen Bildungs- und Armutsrisiko vorangetrieben wird.
In diesem Zusammenhang wird das Kriterium „Kinder unter sieben Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II“ deutlich hervorgehoben.
Im Jugendhilfeausschuss am 15.06.2020 wurde folgende Reihenfolge der Bewerbereinrichtungen unter Anwendung der ebenfalls verabschiedeten Auswahlkriterien festgelegt:
1. katholische Kindertageseinrichtung St. Josef in Möhnesee Günne und katholische Kindertageseinrichtung St. Pankratius in Möhnesee Körbecke im Verbund
2. neue kommunale Kindertageseinrichtung in Geseke
3. AWO Kindergarten in Erwitte Bad Westernkotten
4. AWO Kindertageseinrichtung Abraxas in Erwitte Stirpe
5. katholische Kindertageseinrichtung St. Josef in Rüthen
6. katholische Kindertageseinrichtung St. Barbara in Lippetal Hultrop
7. kommunale Kindertageseinrichtung Salzbachstrolche Welver Scheidingen
Die Kindertageseinrichtungen St. Josef in Möhnesee Günne sowie die katholische Kindertageseinrichtung St. Pankratius in Möhnesee Körbecke haben im Verbund die Zertifizierung zum Familienzentrum erfolgreich durchlaufen. Ebenso hat sich der AWO Kindergarten in Erwitte Bad Westernkotten mit Erfolg zum Familienzentrum weiterentwickelt.
Der Neubau für die unter Punkt 2 aufgeführte kommunale Kindertageseinrichtung in Geseke (Rabennest) ist noch nicht fertiggestellt, so dass ein Zertifizierungsverfahren für das Kalenderjahr 2023/2024 nicht in Betracht kommt.
Die AWO Kindertageseinrichtung Abraxas in Erwitte Stirpe ist in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2022 zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum für das Kindergartenjahr 2022/2023 ausgewählt worden. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen musste die AWO von diesem Entwicklungsschritt Abstand nehmen. Auch für das Kindergartenjahr 2023/2024 stehen keine Kapazitäten zur Verfügung, so dass das Kontingent von der AWO zurückgegeben wurde. Dieses Kontingent kann nun erneut vergeben werden (siehe Anlage 6).
Eine Abfrage des Kreisjugendamtes (siehe Anlage 7) hat ergeben, dass die katholische Kindertageseinrichtung St. Josef in Rüthen sowie die kommunale Kindertageseinrichtung Salzbachstrolche in Welver Scheidingen im nächsten Kindergartenjahr 2023/2024 eine Weiterentwicklung zum Familienzentrum durchführen können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die beiden zur Verfügung stehenden Kontingente an die katholische Kindertageseinrichtung St. Josef in Rüthen sowie die kommunale Kindertageseinrichtung Salzbachstrolche in Welver Scheidingen zu vergeben. |
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