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Zusammenfassung
Der Kreis Soest hält an der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH einen Geschäftsanteil in Höhe von 12,3%.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag im Hinblick auf die Regelungen zur Zusammensetzung und Beschlussfassung der Aufsichtsratsmitglieder und deren Vertretung, die Bildung eines neuen Beirats sowie die Anpassung der internen Abläufe an heutige digitale Möglichkeiten anzupassen.
Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung dieses Vorhabens.
Der Kreis Soest erhält mit Änderung des Gesellschaftsvertrages einen zweiten Sitz im Aufsichtsrat. Zusätzlich zu Kreistagsmitglied Matthias Ruthemeyer wird Landrätin Eva Irrgang durch den Kreistag des Kreises Soest entsandt. Stellvertreter soll jeweils Dezernent Dr. Jürgen Wutschka sein.
Nach dem Ausscheiden der Gesellschafter Kreis Gütersloh, Kreis Lippe sowie der Stadt Bielefeld und der Übernahme dieser Gesellschaftsanteile durch den Mehrheitsgesellschafter Kreis Paderborn wird eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH angestrebt.
Der Kreis Paderborn hat in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Brandi in Bielefeld und in Abstimmung mit den übrigen noch verbliebenen Gesellschaftern einen Änderungsentwurf für den Gesellschaftsvertrag erarbeitet.
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages (Anlage) wurden in der Aufsichtsratssitzung am 23. März 2023 vorgestellt und beraten. Die Zustimmung des Aufsichtsrates erfolgte im Rahmen eines Umlaufbeschlusses. Vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung haben die Gesellschafter der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH gem. § 108 Abs. 6 Satz 1 lit. b GO NRW i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 2 lit. m KrO NRW in ihren entsprechenden Entscheidungsgremien über die Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu beraten und zu beschließen.
Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 lit. a GO NRW ist im Nachgang zur Beschlussfassung in den Kreistagen der Flughafengesellschafter die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bezirksregierung Detmold anzuzeigen. Die Vorgehensweise und die Änderungen des Gesellschaftsvertrages wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung Detmold abgestimmt.
Folgende wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind vorgesehen:
Weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind der beiliegenden Synopse „Neufassung des Gesellschaftsvertrages“ (Anlage) zu entnehmen.
Der Kreis Soest hat mit Änderung des Gesellschaftsvertrages zwei Vertreter im Aufsichtsrat.
Für die Vertreter des Kreises in Organen von juristischen Personen gilt der § 113 GO NRW entsprechend: Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss die Landrätin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete des Kreises dazuzählen.
Der Kreistag des Kreises Soest entsendet neben Kreistagsmitglied Matthias Ruthemeyer somit Landrätin Eva Irrgang sowie Dr. Jürgen Wutschka als Stellvertreter.
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