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Vorlage - 145/2023  

 
 
Betreff: Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH:
Neufassung Gesellschaftsvertrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:20.44.14.05
Federführend:01 - Büro der Landrätin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Regionalentwicklung Vorberatung
06.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung      
Kreisausschuss Vorberatung
14.06.2023    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag Entscheidung
20.06.2023    Sitzung des Kreistages      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage Synopse_Neufassung des GV vom 23.05.2023  

 

  1. Der Kreistag des Kreises Soest stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages
    der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH auf Basis der als Anlage beigefügten Synopse „Neufassung des Gesellschaftsvertrages vom 23.03.2023“ zu.
     
  2. Die Vertreter des Kreises Soest in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH werden ermächtigt und beauftragt,
    in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
    der Neufassung des Gesellschaftsvertrags auf Basis der als Anlage beigefügten Synopse „Neufassung des Gesellschaftsvertrages vom 23.03.2023“ zuzustimmen.
     
  3. Die Landrätin des Kreises Soest wird ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung der Neufassung des Gesellschaftsvertrages erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.
     
  4. Der Kreistag bestellt Landrätin Eva Irrgang als weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH.
    Als Stellvertreter wird Dezernent Dr. Jürgen Wutschka entsandt.

.


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

keine

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Der Kreis Soest hält an der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH einen Geschäftsanteil in Höhe von 12,3%.

 

 

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag im Hinblick auf die Regelungen zur Zusammensetzung und Beschlussfassung der Aufsichtsratsmitglieder und deren Vertretung, die Bildung eines neuen Beirats sowie die Anpassung der internen Abläufe an heutige digitale Möglichkeiten anzupassen.

 

Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung dieses Vorhabens.

 

 

Der Kreis Soest erhält mit Änderung des Gesellschaftsvertrages einen zweiten Sitz im Aufsichtsrat.

Zusätzlich zu Kreistagsmitglied Matthias Ruthemeyer wird Landrätin Eva Irrgang durch den Kreistag des Kreises Soest entsandt.

Stellvertreter soll jeweils Dezernent Dr. Jürgen Wutschka sein.

 


Sachdarstellung

 

Nach dem Ausscheiden der Gesellschafter Kreis Gütersloh, Kreis Lippe sowie der Stadt Bielefeld und der Übernahme dieser Gesellschaftsanteile durch den Mehrheitsgesellschafter

Kreis Paderborn wird eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH angestrebt.

 

Der Kreis Paderborn hat in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Brandi in Bielefeld und in Abstimmung mit den übrigen noch verbliebenen Gesellschaftern einen Änderungsentwurf für den Gesellschaftsvertrag erarbeitet.

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages (Anlage) wurden in der Aufsichtsratssitzung am 23. März 2023 vorgestellt und beraten. Die Zustimmung des Aufsichtsrates erfolgte im Rahmen eines Umlaufbeschlusses.

Vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung haben die Gesellschafter der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH gem. § 108 Abs. 6 Satz 1 lit. b GO NRW i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 2 lit. m KrO NRW in ihren entsprechenden Entscheidungsgremien über die Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu beraten und zu beschließen.

 

Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 lit. a GO NRW ist im Nachgang zur Beschlussfassung in den Kreistagen der Flughafengesellschafter die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bezirksregierung Detmold anzuzeigen.

Die Vorgehensweise und die Änderungen des Gesellschaftsvertrages wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung Detmold abgestimmt.

 

 

Folgende wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind vorgesehen:

 

  • Im Rahmen eines Vorkaufsrechts sind die Anteile zunächst im Gesellschafterkreis mit einer Frist von 6 Monaten anzubieten (§ 5 Abs. 1).
     
  • Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf 12 Mitglieder erhöht werden.
    Aufgrund der neuen Gesellschaftsstruktur wird der Kreis Soest zwei Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden können (§ 9 Abs. 1).
     
  • Den Vorsitz im Aufsichtsrat soll der Hauptverwaltungsbeamte des Mehrheitsgesellschafters (Kreis Paderborn) übernehmen (§ 10 Abs. 1).
     
  • An den Sitzungen des Aufsichtsrats müssen die Vertreter von mindestens
    zwei Gesellschaftern teilnehmen (§ 11 Abs. 2).
     
  • Künftig können Versammlungen digital einberufen werden. Einladungen und Erklärungen usw. für Gremien sollen auf dem digitalen Wege versandt und abgegeben werden können (§§ 11, 12 und 16).
     
  • Die Gesellschafterversammlung soll beschlussfähig sein, wenn mindestens 80 % des Stammkapitals vertreten ist. Für bestimmte Beschlüsse ist eine Mehrheit von 80 % vorgesehen (§ 17 Abs. 2 und 3).
     
  • Die Gesellschafter sollen je 100,00 € eines Geschäftsanteils eine Stimme bekommen
    (§ 17 Abs. 4).
     
  • Die Gesellschafterversammlung kann auf Vorschlag des Aufsichtsrates die Einrichtung eines Beirates zur Beratung des Aufsichtsrates beschließen (§ 19 Abs. 1).
     
  • Den Vorsitz im Beirat übernimmt der Aufsichtsratsvorsitzende (§ 19 Abs. 2).

 

Weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind der beiliegenden Synopse Neufassung des Gesellschaftsvertrages“ (Anlage) zu entnehmen.

 

 

Der Kreis Soest hat mit Änderung des Gesellschaftsvertrages zwei Vertreter im Aufsichtsrat.

 

Für die Vertreter des Kreises in Organen von juristischen Personen gilt der § 113 GO NRW entsprechend:

Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss die Landrätin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete des Kreises dazuzählen.

 

Der Kreistag des Kreises Soest entsendet neben Kreistagsmitglied Matthias Ruthemeyer somit Landrätin Eva Irrgang sowie Dr. Jürgen Wutschka als Stellvertreter.