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Vorlage - 142/2023  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:51.31.00
Federführend:51 Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
31.05.2023 
12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Schreiben Schöffenwahl 2023 Landgericht Paderborn  
Schreiben Schöffenwahl 2023 Landgericht Arnsberg  
Kriterien für die Wahl als Schöffinnen und Schöffen  
Anlage 4 Bewerberliste Jugendschöffenwahl 2023  

Der Jugendhilfeausschuss wählt die folgenden Personen in die Vorschlagsliste des Kreises

Soest für die Wahl der Jugendschöffen:

 

I. Amtsgerichtsbezirk Lippstadt

1.  __________________________________

2.  __________________________________

3.  __________________________________

4.  __________________________________

5.  __________________________________

6.  __________________________________

7.  __________________________________

8.  __________________________________

9.  __________________________________

10. __________________________________

 

II. Amtsgerichtsbezirk Soest

1.  __________________________________

2.  __________________________________

3.  __________________________________

4.  __________________________________

5.  __________________________________

6.  __________________________________

7.  __________________________________

8.  __________________________________

9.  __________________________________

10. __________________________________


 

III. Amtsgerichtsbezirk Werl

1. __________________________________

2. __________________________________

3. __________________________________

4. __________________________________

5. __________________________________

6. __________________________________

7. __________________________________

8.   __________________________________

9.   __________________________________

10. __________________________________

11. __________________________________

12. __________________________________

13. __________________________________

14. __________________________________

 

IV. Amtsgerichtsbezirk Warstein

1. __________________________________

2. __________________________________

3. __________________________________

4. __________________________________

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

Die Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffen) werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses für die Dauer von 5 Geschäftsjahren von dem bei den Amtsgerichten zu diesem Zweck zusammentretenden Ausschuss gewählt.

 

Die derzeitige Schöffenwahlperiode endet am 31.12.2023. Der Jugendhilfeausschuss stellt

daher die Vorschlagslisten für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 auf.

 

Listen mit den Daten der zur Abstimmung stehenden Personen sind als Anlage beigefügt.


Sachdarstellung

Mit Schreiben der Kreisverwaltung vom 25.01.2023 wurden die freien Wohlfahrtsverbände, Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, der Kreissportbund sowie der Kreisjugendring gebeten, Vorschläge zu unterbreiten. Darüber hinaus wurden interessierte und geeignete Bürgerinnen und Bürger durch zwei Pressemitteilungen vom 30.01.2023 und 05.04.2023 aufgefordert, sich beim Kreisjugendamt zu bewerben.

 

Auf der Grundlage der eingegangenen Vorschläge und Bewerbungen hat der Jugendhilfeausschuss nun eine Vorschlagsliste zu beschließen, die nach Bekanntmachung und öffentlicher Auslegung an die Amtsgerichte Soest und Lippstadt weitergegeben werden.

 

 

Die Landgerichte Paderborn und Arnsberg haben mitgeteilt, dass sie folgende Anzahl an Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigen (Anlage 1 und 2):

 

Amtsgerichtsbezirk Lippstadt (Anröchte, Erwitte und Geseke)

a)      1 Jugendschöffe (männlich) für die Jugendkammern des Landgerichtes Paderborn

b)      4 Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Lippstadt

  1. 1 Jugendschöffe (weiblich) aus Anröchte,
  2. 1 Jugendschöffe (männlich) aus Erwitte,
  3. 2 Jugendschöffen (1 weiblich, 1 männlich) aus Geseke

 

Amtsgerichtsbezirke Soest (Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Welver) und

Werl (Ense, Werl, Wickede) sowie aus Rüthen

a)      8 Jugendschöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Arnsberg

  1. 3 Jugendschöffen aus dem gemeinsamen Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest und des Amtsgerichts Soest
  2. 1 Jugendschöffe aus Rüthen
  3. 4 Jugendschöffen aus dem Amtsgerichtsbezirk Werl

 

b)      6 Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Soest

  1. 2 Jugendschöffen aus dem gemeinsamen Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest und des Amtsgerichts Soest
  2. 1 Jugendschöffe aus Rüthen
  3. 3 Jugendschöffen aus dem Amtsgerichtsbezirk Werl


 

In die Vorschlagslisten soll mindestens die doppelte Anzahl erforderlicher Jugendschöffen

aufgenommen werden, und zwar Frauen und Männer in gleicher Zahl. Somit sind:

 

• aus dem Amtsgerichtsbezirk Lippstadt mindestens 10 Personen

• aus dem Amtsgerichtsbezirk Soest mindestens 10 Personen

• aus dem Amtsgerichtsbezirk Werl mindestens 14 Personen und

• aus dem Amtsgerichtsbezirk Warstein mindestens 4 Personen

 

vorzuschlagen.

 

Dieses Laienrichteramt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sein (§ 31 GVG) und sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG). Die als Anlage beigefügten Kriterien für den Vorschlag geeigneter Personen für die Wahl als Schöffinnen und Schöffen bei den Jugendschöffengerichten und Jugendkammern sind zu beachten (Anlage 3).

 

Die eingegangenen Vorschläge sind den nach Amtsgerichtsbezirken aufgestellten Listen zu entnehmen (s. Anlage 4).

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Person zu laufender Nr. 1 für den Amtsgerichtsbezirk Lippstadt erfüllt aus Sicht der Verwaltung nicht die Anforderungen, da sie als Bedienstete des Strafvollzugs gemäß § 34 GVG nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden soll.

 

Die Vorschlagsliste für das Amt der Jugendschöffen ist mit einer Mehrheit von zwei Dritteln

der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die aber

mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses darstellen muss,

anhand der vorgenannten Kriterien zu beschließen (vgl. § 35 JGG).