Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung
Für die Schließung von Baumlücken und für Baumersatzpflanzungen an Kreisstraßen werden dem Baubetriebshof gemäß der Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung vom 30.03.2023 zusätzliche Finanzmittel im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.
Der Baubetriebshof führt das Vergabeverfahren durch, welches die Anpflanzung von 350 Bäumen im Jahr 2023 und die 2-jährige Fertigstellungspflege in den Jahren 2024 und 2025 durch externe Dienstleister beinhaltet.
Darüber hinaus pflanzt der Baubetriebshof in Eigenregie 150 Bäume und führt die 2-jährige Fertigstellungspflege durch. Diese Maßnahme ist bereits im Haushaltsbudget 2023 und der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 enthalten.
Gemäß Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung vom 30.03.2023 werden dem Baubetriebshof zur Schließung von Baumlücken und für Baumersatzpflanzungen an Kreisstraßen zusätzliche Finanzmittel im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.
Der Baubetriebshof führt das Vergabeverfahren durch, welches die Anpflanzung von 350 Bäumen im Jahr 2023 und die 2-jährige Fertigstellungspflege in den Jahren 2024 und 2025 durch externe Dienstleister beinhaltet.
Darüber hinaus pflanzt der Baubetriebshof kapazitätsbedingt in Eigenregie 150 Bäume und führt die 2-jährige Fertigstellungspflege durch. Diese Maßnahme ist bereits im Haushaltsbudget 2023 und der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 enthalten.
Somit werden im Herbst 2023 voraussichtlich insgesamt 500 Baumanpflanzungen an Kreisstraßen durchgeführt.
Ziel der externen Vergabe ist der Ausgleich des jährlichen Verlustes von rund 100 Bäumen sowie die beginnende Schließung der festgestellten 2.500 Baumlücken mit 250 Bäumen pro Jahr. Hierdurch kann bei kontinuierlicher Budgetbereitstellung über einen Zeitraum von rund 10 Jahren der lückenhafte Baumbestand aufgefüllt werden. Die Abteilungsleitung und Sachgebietsleitung Grün-/Gehölzpflege, Gartenbau und Baumkontrolle des kreiseigenen Baubetriebshofes hat hierzu für den Beginn der Maßnahme im Herbst 2023 ein Baumpflanzungskonzept erarbeitet. Nach Abschluss des Pflanzjahres 2023 wird Fazit gezogen und das Konzept für das Folgejahr fortgeschrieben. Möglicherweise kommt dann für die Folgejahre auch ein Rahmenvertrag mit externen Dienstleistern in Frage.
Baumpflanzungskonzept 2023 an Kreisstraßen
1) Der Baubetriebshof beschafft und pflanzt in Eigenregie im Herbst 150 Bäume. Darüber hinaus führt er die 2-jährige Jungbaum-/Fertigstellungspflege durch.
Für die Ersatz- und Lückenbepflanzung ist beginnend das nordwestliche Kreisgebiet, Einzugsgebiet Lippetal, Welver, Recklingsen, Brockhausen, Katrop und Paradiese vorgesehen.
Das betrifft im Wesentlichen die Kreisstraßen K 6, K 7, K10 und K11.
Überwiegende Baumart sind Obstbäume verschiedener Sorten, daneben diverse Laubbäume wie Ahorn, Linde und Buche.
2) Der Baubetriebshof führt das Vergabeverfahren, welches die Anpflanzung und die 2-jährige Fertigstellungs-/Unterhaltungspflege in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 beinhaltet, für 350 Bäume durch und beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter. Weiterhin überwacht und kontrolliert er die Fremdpflanzungen im Herbst sowie die 2-jährige Jungbaum-/ Fertigstellungspflege durch externe Dienstleister.
Für die Ersatz- und Lückenbepflanzung ist beginnend das östliche Kreisgebiet vorgesehen. Hier wird in 2 Gebiete unterteilt mit jeweils 175 Bäumen.
Gebiet 1: Südöstliches Kreisgebiet, Einzugsgebiet Rüthen, Eringerfeld, Oestereiden, Westereiden, Effeln und Menzel.
Das betrifft im Wesentlichen die Kreisstraßen K 8, K 45, K 50, K 62 und K 76.
Überwiegende Baumart sind Laubbäume wie Ahorn, Linde und Buche, daneben verschiedene Obstbaumsorten.
Gebiet 2: Nordöstliches Kreisgebiet, Einzugsgebiet Geseke, Lippstadt östl. der B55 mit Bökenförde, Lipperode, Dedinghausen und Esbeck.
Das betrifft im Wesentlichen die Kreisstraßen K 50, K 51, K 52, K 58, K 61 und K 67.
Überwiegende Baumart sind Laubbäume wie Ahorn, Linde und Buche, daneben verschiedene Obstbaumsorten.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |