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Vorlage - 130/2023  

 
 
Betreff: Zuschussanträge für den Haushalt 2023, (Teil-)Budget des Dezernats 05 - Jugend, Bildung und Soziales, hier Abt. 50 Soziales
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:50.00.06
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales Entscheidung
17.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales beschließt in seiner Sitzung über die Zuschussanträge im Einzelnen für das Haushaltsjahr 2023. Die beschlossenen Zuschussanträge werden im Protokoll aufgelistet und stehen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes 2023.


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

5.023,00 EUR

Produkt:

05.50.70

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

x

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch: 05.50.24

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Entsprechend der „Dienstanweisung für Zuschüsse an Stellen außerhalb der Kreisverwaltung Soest“ können bis zum 30.09. jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden.

 

Insgesamt wurden drei Anträge mit einer Antragssumme von 5.023 Euro gestellt.

 

Mit den Zuschüssen werden u.a. Aktionen der Vereine oder die Unterhaltungskosten gesichert.

Eine Übersicht zu den eingereichten Anträgen für den Bereich der Abteilung Soziales ist aus der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

 

Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung in Höhe von 3.023,00 Euro im Haushaltsentwurf eingeplant.

Sofern eine Zustimmung erteilt wird, kann eine Deckung der zusätzlichen Mittel für den Antrag des Vereines für Körper- und Mehrfachbehinderte Kreis Soest e. V. in Höhe von 2.000,00 Euro durch das Produkt 05.50.24 Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen.

 

 


Sachdarstellung

 

Bezugnehmend auf die „Dienstanweisung für Zuschüsse an Stellen außerhalb der Kreisverwaltung Soest“ können bis zum 30.09. jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden.

 

Wie in den Vorjahren zuvor ist beabsichtigt, weiterhin die verschiedenen Maßnahmen der Vereine zu fördern.

 

Es handelt sich um die Anträge der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Kreis Soest, des Bund der Vertriebenen (BdV) Kreisverband Soest e. V. und um den Antrag des Vereines für Körper- und Mehrfachbehinderte Kreis Soest e. V..

 

Mit den Zuschüssen werden u.a. Aktionen der Vereine oder die Unterhaltungskosten gesichert.

 

Eine Übersicht zu den eingereichten Anträgen ist aus der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

Insgesamt wurden drei Anträge mit einer Antragssumme von 5.023 Euro gestellt.

 

Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung in Höhe von 3.023,00 Euro im Haushaltsentwurf eingeplant.

 

Eine Deckung des Zuschusses in Höhe von 2.000,00 Euro für den Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Kreis Soest e. V. könnte durch das Produkt 05.50.24 Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen.

 

Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes 2023.