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Vorlage - 081/2023  

 
 
Betreff: Sachstand Wohnraumförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im Auftrag
Federführend:61 Planung und Entwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Regionalentwicklung Kenntnisnahme
16.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung      

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Das Förderjahr 2022 konnte im Kreis Soest erfolgreich abgeschlossen werden. Im Ausschuss für Regionalentwicklung wird über die Tätigkeiten des letzten Förderjahres berichtet und ein Ausblick auf das Jahr 2023 gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung

 

Mit der Wohnraumförderung wird das Ziel verfolgt, mehr bezahlbaren Wohnraum in allen Segmenten zu schaffen. Im Jahr 2022 hat die Landesregierung dazu einen Finanzrahmen von 1,3 Milliarden Euro mit Hilfe des Bundes für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Anhand der Zuordnung jeder Stadt und Gemeinde in ein Bedarfsniveau weist das Ministerium den Bewilligungsbehörden zu Beginn des Jahres ein entsprechendes Budget r die Wohnraumförderung zu.

Die Förderung umfasst dabei zinsgünstige Darlehen sowie Tilgungsnachlässe für den Wohnungsneubau, den Eigentumserwerb zur Selbstnutzung, die Modernisierung von Wohnraum und die Bindungsverlängerung. Im Jahr 2022 konnten landesweit insgesamt 7.919 Wohneinheiten öffentlich gefördert werden. Die Bewilligungssumme umfasste dabei rd. 1,13 Milliarden Euro  somit konnten rd. 86 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft werden.

Auch der Kreis Soest hat das Förderjahr 2022 erfolgreich abgeschlossen. Dem Kreis wurden als Bewilligungsbehörde insgesamt 11,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, davon 8,6 Mio. Euro für die Mietwohnraumförderung, 1,2 Mio. Euro für die Eigentumsförderung sowie 1,6 Mio. Euro für die Modernisierungsförderung. Insbesondere bei der Mietwohnraumförderung konnte in Abstimmung mit dem Ministerium aufgrund vorliegender Anträge das Fördervolumen auf 18,3 Mio. Euro erhöht werden. Das vorgesehene Förderbudget wurde damit mehr als verdoppelt. Das bereits gute Förderergebnis aus dem Jahr 2021 wurde damit im Kreis Soest noch einmal übertroffen.

Am 15. Februar 2022 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen veröffentlicht. Im Ausschuss für Regionalentwicklung soll ein erster Ausblick auf das Förderjahr 2023 im Kreis Soest gegeben werden.