Bürgerinformationssystem
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Zusammenfassung
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu neuen Aufgabenübertragungen und zusätzlichen Herausforderungen an die Kreisverwaltungen gekommen. Dieser Trend hält weiterhin an. Die zusätzlichen Aufgaben können zum Teil, aber keinesfalls vollständig kompensiert werden. Dies führt unter anderem zu den bekannten Stellenaufwüchsen der vergangenen Jahre. Auch in der Vorlage „Stellenplan 2023“ (Vorlagen-Nr. 015/2023) werden Stellenzuwächse zum Beschluss vorgelegt.
Diese Informationsvorlage soll dazu dienen, ergänzend zur Vorlage „Stellenplan 2023“ aufzuzeigen, in wie vielen Bereichen und in welchen Feldern Aufgabenzuwächse zu verzeichnen sind und welche personellen Auswirkungen sie in der Kreisverwaltung haben. In der beiliegenden Anlage werden diese Informationen gelistet. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu neuen Aufgabenübertragungen und zusätzlichen Herausforderungen an die Kreisverwaltungen gekommen. Dieser Trend hält weiterhin an. Die zusätzlichen Aufgaben sind zum Teil deutlich erkennbar, in anderen Fällen aber auch kleinteilig, wobei die Summe der Teile zu erheblichen Aufwüchsen führt.
Diese zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen können auch bei einer Kreisverwaltung mit deutlich über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Teil, aber keinesfalls vollständig kompensiert werden. Dies führt unter anderem zu den bekannten Stellenaufwüchsen der vergangenen Jahre. Auch in der Vorlage „Stellenplan 2023“ (Vorlagen-Nr. 015/2023) werden Stellenzuwächse zum Beschluss vorgelegt.
Diese Informationsvorlage soll dazu dienen, ergänzend zur Vorlage „Stellenplan 2023“ aufzuzeigen, in wie vielen Bereichen und in welchen Feldern Aufgabenzuwächse zu verzeichnen sind und welche personellen Auswirkungen sie in der Kreisverwaltung haben. In der beiliegenden Anlage werden diese Informationen gelistet. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Als Herausforderung der “großen Themen“ seien neben vielen weiteren Punkten
genannt.
Ein Bürokratieabbau ist schon aufgrund der anwachsenden Aufgaben aus zahlreichen Gesetzen nicht erkennbar, unter anderem im Vormundschafts- und Betreuungsrecht, Infektionsschutzgesetz, Wohn- und Teilhabegesetz, Bundesteilhabegesetz, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und Landeskinderschutzgesetz.
Die Kreisverwaltung hat sich diesen Aufgaben und Vorgaben zu widmen und keine Wahl, dies stattdessen zu unterlassen. Gleichwohl gilt es, diese Herausforderungen weiterhin mit dem effizienten und effektiven Einsatz von Ressourcen in Einklang zu bringen.
Neben den zahlreichen zusätzlichen Aufgaben ist der Anlage auch zu entnehmen, dass in einigen Bereichen Stelleneinsparungen umgesetzt werden konnten, die aber durch Stellenaufwuchs an anderer Stelle aufgezehrt werden.
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