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Vorlage - 044/2023  

 
 
Betreff: Stärkung der Mobilität im Kreis Soest - Maßnahmenliste 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
09.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
23.03.2023 
12. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
30.03.2023 
12. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage Maßnahmenliste 2023 Stärkung ÖPNV  

 

Der Kreistag beschließt die Maßnahmenliste zur Stärkung der Mobilität im Kreis Soest mit den darin erhaltenen Maßgaben zur Finanzierung von zusätzlichen Leistungen im ÖPNV. Für die Jahre 2023 und 2024 sollen jeweils 500.000 € in den Haushalt des Kreises aufgenommen und für 2025 ff. fortgeschrieben werden.

 

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 in 2023: 500.000 €

Produkt:

12.80.01

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

x

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Die Mittel sollen in die Änderungsliste für den Haushalt 2023 aufgenommen werden.

 


Zusammenfassung

 

Im Kreistag am 15.12.2022 wurde der Antrag der CDU- und SPD-Fraktion - „Mobilität im Kreis Soest stärken“ - mehrheitlich angenommen. Dieser Antrag sieht zusätzliche Anstrengungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität vor, um die ambitionierten klimapolitischen Ziele zu erreichen. Die Kreisverwaltung wurde gebeten, entsprechende Konzepte zur Umsetzung vorzubereiten und anschließend in einem fortzuschreibenden Nahverkehrsplan zu verankern. Kurzfristig sollte schon für das Jahr 2023 das On-Demand-Angebot „Helmo“ ausgedehnt werden und eine konzeptionelle Verknüpfung des On-Demand-Verkehrs mit dem Schnellbuskonzept erfolgen.

Die Verwaltung hat mit den Verkehrsunternehmen Maßnahmen erörtert und legt einen ersten Maßnahmenplan vor. Für die Jahre 2023 und 2024 soll ein Ansatz von je 500.000 € in den Haushalt aufgenommen und für 2025 ff. fortgeschrieben werden. Mit dem Maßnahmenplan werden auch Maßgaben zur Finanzierung vorgeschlagen.

 


Sachdarstellung

 

Im Kreistag am 15.12.2022 wurde der Antrag der CDU- und SPD-Fraktion „Mobilität im Kreis Soest stärken“ mehrheitlich angenommen. Dieser Antrag sieht zusätzliche Anstrengungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität vor, um die ambitionierten klimapolitischen Ziele zu erreichen. Die Kreisverwaltung wurde gebeten, entsprechende Konzepte zur Umsetzung vorzubereiten und anschließend in einem fortzuschreibenden Nahverkehrsplan zu verankern. Kurzfristig sollte schon für das Jahr 2023 das On-Demand-Angebot „Helmo“ ausgedehnt werden und eine konzeptionelle Verknüpfung des On-Demand-Verkehrs mit dem Schnellbuskonzept erfolgen. Es sollten zudem finanzielle Rahmenbedingungen abgeschätzt werden und für den Haushalt 2023 bis zu einer Millionen Euro als Bedarf eingeplant werden.

Die Verwaltung hat mit den Verkehrsunternehmen Maßnahmen erörtert und legt einen ersten Maßnahmenplan (siehe Anlage) vor. Mit dem Maßnahmenplan werden auch folgende Maßgaben zur Finanzierung der dort gelisteten Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Bei Verkehren im Bereich On-Demand-Verkehre/Taxibusse (bedarfsgesteuerte Verkehre) zur Verbesserung der Bedienung der kleineren Ortschaften und Anbindung an Umsteige-/Verknüpfungspunkte finanziert der Kreis 50% der zusätzlichen Kosten, allerdings maximal 50.000 € je kreisangehöriger Kommune. Grundlage sind hierbei zunächst die Bedienungszeiten von Helmo (Mo-Fr 08-12 und 14-19 Uhr; Sa 9-15 Uhr) mit Bedienung durch ein Fahrzeug. Bei einer Ausdehnung durch ein zweites Fahrzeug oder bei Ausweitung der Bedienzeiten finanziert der Kreis die Hälfte der zusätzlichen Kosten bis maximal 25.000 € je kreisangehöriger Kommune.
  • Bei sogenannten „Maßnahmen NVP“, also eher lokal wirkenden Verkehrsausweitungen etwa bei Orts- oder Stadtbussen, finanziert der Kreis einen zweijährigen Probebetrieb, danach erfolgt bei Erfolg der Maßnahme eine Aufnahme in den Nahverkehrsplan. Die Kostenaufteilung soll dann analog zur Vorgehensweise beim RLG-Verlustausgleich 50 zu 50 zwischen Kreis und kreisangehöriger Kommune erfolgen.
  • Maßnahmen, die aus dem Schnellbuskonzept des Kreises entwickelt werden und damit interkommunale Wirkung entfalten, finanziert der Kreis zu 100%.

 

Konkret sollen in der Maßnahmenliste in mehreren kreisangehörigen Kommunen bedarfsgesteuerte Verkehre wie On-Demand-Verkehre oder Taxibusse entwickelt werden. Dies betrifft die Stadt Werl sowie die Gemeinden Ense, Lippetal, Möhnesee und Wickede (Ruhr). Dabei werden aber nicht unbedingt zusätzliche Kosten aufgerufen, sondern in einigen Fällen sollen Bestandsleistungen umgewandelt werden. Bereits umgesetzte Projekte in diesem Bereich wie „Helmo“ in Anröchte, Erwitte und Bad Sassendorf und die Taxibuslinien im Bereich der Stadt Soest sollen ebenfalls von der Ko-Finanzierung des Kreises profitieren.

Zudem sind zwei Maßnahmen in der Liste, die bereits im Nahverkehrsplan 2018 als Maßnahmen zur Prüfung vorgeschlagen wurden und nun umgesetzt werden können. Dies betrifft die Umwandlung der Taxibuslinie T31 zwischen Lippborg und Oestinghausen in einen regulären Linienverkehr aufgrund des hohes Abrufgrads des Taxisbusses sowie die Einrichtung zweier zusätzlicher Fahrten morgens auf der Linie 650 im Stadtverkehr Warstein für Berufspendler.

Eine weitere Maßnahme bezieht sich auf das Schnellbuskonzept des Kreises. Hier wurden bereits 2019 vier Expressbusfahrten mit deutlichen Fahrtzeitvorteilen auf der Linie R51 zwischen Warstein und Soest eingerichtet, die trotz Corona-Delle gut angenommen werden. Hier sind nun weitere Expressfahrten während der Hauptverkehrszeit vorgesehen.

In Absprache mit den beteiligten Verkehrsunternehmen wurden nur Maßnahmen in die Liste aufgenommen, die bereits umgesetzt wurden oder bei denen erste Planungen bereits begonnen wurden und eine Umsetzung innerhalb der nächsten 12 Monate realistisch ist. Es sind auch noch weitere Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen nötig. Weitere Maßnahmen für das Jahr 2024 sind im Laufe des Jahres zu entwickeln.

Für die Maßnahmen sollen zunächst für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 500.000 € in den Haushalt aufgenommen und der Ansatz für die Folgejahre zunächst fortgeschrieben werden. Die Maßnahmenliste soll zum Jahresende 2023 fortgeschrieben werden.

Das Ziel der Stärkung der Mobilität durch gezielte Angebotsmaßnahmen im ÖPNV versucht der Kreis zusätzlich auch mit dem Einsatz von Fördermitteln zu erreichen. Konkret werden im Jahr 2023 vier Maßnahmen durch Mittel der NWL-Schnellbusförderung und der ZRL-Angebotsförderungen finanziert. Diese Maßnahmen sind nachrichtlich ebenfalls in die Maßnahmenliste aufgenommen worden.